Volksvertreter Dieter Breymann
Stellungnahme zur Petition Faire Müllgebühren für Mönchengladbach
Rat, zuletzt bearbeitet am 01.06.2018
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Marx,
sehr geehrte Damen und Herren Unterstützer der Petition,
selbstverständlich sollte die neue, noch zu erstellende Gebührensatzung möglichst gerecht sein; insoweit ist Ihr Anliegen eine Selbstverständlichkeit. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass jeder einzelne Bürger eine unterschiedliche Auffassung davon hat, was fair bedeutet oder was unfair wäre. Daher ist es nun an uns in der Politik einen Schlüssel zu finden, der alle Interessen am besten widerspiegelt.
Wir müssen also die jährlich entstehende Abfallmenge bzw. die daraus resultierenden Kosten so umlegen, dass möglichst alle gleich behandelt werden. Dies können wir nur anhand der zur Verfügung stehenden Parameter klären. Es müssen also die aus der Abfallmenge resultierenden Kosten für Entsorgung, also die gesamten Aufwendungen für die Abfalllogistik, umgelegt werden, auf die entsprechenden Teilnehmer am System umgelegt werden.
Derzeit fällt in der Stadt eine jährliche Abfallmenge von 211 kg je Einwohner an. Wenn wir also die Kosten für die jährliche Abfallentsorgung durch die Zahl der teilnehmenden Einwohner teilen, kommen wir zu einem Literpreis je Einwohner. Dies führt nach derzeitigen Berechnungen dazu, dass alle Haushalte, mit Ausnahme der 3- und 5- Personenhaushalte, weniger zu zahlen hätten als vorher, so jedenfalls die Berechnungen des Gutachters, den die mags beauftragt hat. Die 3- und 5- Personenhaushalte machen ca. 18 % der in Mönchengladbach existierenden Haushalte aus. D.h über 80 % werden besser dastehen.
Die bisherige Situation ist so, dass das Müllsystem durch die Ein- und Zweipersonenhaushalte subventioniert wurde, auf die ein höheres Volumen als auf die anderen Haushalte entfiel. Die Anzahl dieser Haushalte liegt in MG bei ca. 46 %.
Wir haben nunmehr die „mags“ nochmals beauftragt, uns genau vorzurechnen, wie zum Einen die Berechnung von Luftvolumen in den Tonnen vermieden werden kann und zum Anderen die kostenkalkulatorische Situation aussähe, wenn anstatt eines linearen Modells (Umlegung und Bezahlung des Litervolumen je Bürger) ein sogenanntes kombiniertes Modell aus Grundgebühr einerseits und Abholgebühr andererseits, Grundlage der Abfallgebührensatzung werden würde.
Diese ganzen Berechnungen müssen dann den rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Hier sind vor allem die Besonderheiten des kommunalen Abgaberechts entscheidend. Da ich in meiner Stellungnahme niemanden mit juristischen Statements langeweilen will und Sie alle eine klare und für jeden verständliche Antwort verdient haben, nur so viel: Abgaben werden für Leistungen gezahlt und eignen sich nur im geringen Maße für Sozialausgleiche. Dies hängt mit dem Wesen der Abgabe als solcher zusammen, sie ist die Bezahlung einer erbrachten Leistung und daher im Gegensatz zur Steuer zweckgerichtet. Daraus ergibt sich zwingend, dass es einen Zusammenhang zwischen Leistung (also Abfallentsorgung) und Abgabe ergeben muss.
Insoweit ist es noch zu früh, endgültige Angaben zu machen. Die Veränderung des Tonnenvolumens selbst ist jedoch eine Scheinlösung, da z.B die Einführung eines 35-Liter-Einsatzes für eine Rolltonne, die Kosten je Teilnehmer nicht verringert, zumal die Logistikkosten stiegen.
In dem Sinne stimme ich Ihrem Ansinnen einer fairen Gebührenordnung zu, halte es aber für verfrüht zum jetzigen Zeitpunkt Angaben zu machen, da noch wichtige Parameter fehlen. Dass das jetzige Anschreiben der „mags“ von Ihnen als nicht zielführend und verunsichernd empfunden wurde, vermag ich nachzuvollziehen.