Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Landtag Nordrhein-Westfalen sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Landtag Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Unbeantwortet (157) 79,3% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (30) 15,2% |
Ich lehne ab (8) 4,0% |
Ich enthalte mich (2) 1,0% |
Keine Stellungnahme (1) 0,5% |
4% unterstützen einen Antrag im Parlament.
14% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
3% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
SPD, zuletzt bearbeitet am 19.02.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat bereits zur Plenarsitzung am 29. November des vergangenen Jahres mit einem eigenen Gesetzesentwurf die ersatzlose Streichung der kommunalen Straßenbaubeiträge herbeiführen wollen.
Leider konnte die Mitte-Rechts-Landesregierung aus CDU und FDP eine knappe Mehrheit gegen unseren Vorschlag organisieren, so dass nun den Kommunen freigestellt werden soll, ob sie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Kasse bitten.
Diese Regelung ist sozial ungerecht!
Gerade Kommunen mit engen finanziellen Möglichkeiten werden vor der Wahl stehen, ob sie wahlweise den Sanierungsbedarf der städtischen Straßen ignorieren, oder ob sie ihre Bürgerinnen und Bürger über Straßenbaubeiträge oder gar Grundsteuererhöhungen finanziell zusätzlich belasten.
Das Land NRW besitzt aufgrund der guten Haushaltsstrategie der bis zum Jahr 2017 durch die SPD geführten Regierung die finanziellen Mittel, um alle Kommunen bei der Sanierung ihrer Straßen zu unterstützen - ohne, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer den Gürtel enger schnallen müssen.
Guido van den Berg
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rhein-Erft-Kreis I
SPD, zuletzt bearbeitet am 21.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Nach intensiver Auseinandersetzung hat die SPD-Landtagsfaktion Ende 2018 einen Antrag zur Abschaffung der Anliegergebühren eingebracht, der leider abgelehnt wurde. Gemeinsam mit der Fraktion bin ich weiter davon überzeugt, dass nur die Abschaffung bei gleichzeitiger Kompensation der Verluste an die Kommunen eine faire Lösung für Bürger und Kommunen ist. Unser Gesetzentwurf wurde diesem Anspruch gerecht. Die aktuellen Pläne der Landesregierung führen nur zu kosmetischen Verbesserungen und werden das Land spalten in Kommunen, die es sich leisten können auf die Gebühren zu verzichten und solche, die ihre Bürger weiter in Anspruch nehmen müssen. Deshalb werde ich mich weiter für die komplette abschaffung der Gebühren einsetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 17.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Wir als SPD-Landtagsfraktion haben bereits im November 2018 einen Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht, in dem wir die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordern. Damit unterstützen wir das zentrale Anliegen der Online-Petition. Die Beiträge können bis in vier- oder fünfstellige Bereiche reichen und damit viele Bürgerinnen und Bürger in NRW in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Damit klamme Kommunen nicht unter Druck geraten, weil sie auf die Beitragszahlungen angewiesen sind, sieht unser Gesetzentwurf die Kostenübernahme durch das Land vor. Die finanziellen Mittel sind jetzt da, um Betroffene und Kommunen spürbar zu entlasten.
Hubertus Kramer
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III
SPD, zuletzt bearbeitet am 16.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die wachsende Zahl von Protesten aus allen Teilen des Landes zeugt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger die uneinheitliche Handhabung der Ausbaubeiträge in den Kommunen als teilweise willkürlich und ungerecht empfinden. Die geforderten Beiträge übersteigen in zahlreichen Fällen die finanziellen Möglichkeiten der Beitragszahler. Deshalb ist es richtig, die Sicherung und den Ausbau der kommunalen Straßen-Infrastruktur in ein völlig neues System zu überführen. Der Landeshaushalt gibt dazu erstmals und eindeutig anders als in der Vergangenheit Spielräume, die bisher von den Bürgerinnen und Bürgern getragenen Kosten zu übernehmen. Diese volle Übernahme der Kosten durch das Land ist für mich allerdings im Interesse der Kommunen Grundvoraussetzung.
SPD, zuletzt bearbeitet am 15.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2018 einen Gesetzentwurf in die parlamentarische Debatte eingebracht, der das zentrale Anliegen der Online-Petition beinhaltet, nämlich die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Bürgerinnen und Bürger in NRW spürbar zu entlasten, die sehr häufig durch diese Beiträge vor sehr großen finanziellen Herausforderungen, manche sogar vor Überforderungen stehen. Unser Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass das Land die Kosten komplett übernimmt. Das heißt, dass die Einnahmeausfälle der Städte aus dem Landeshaushalt zu begleichen sind. Hierin unterscheiden wir uns von der eingereichten Online-Petition. Unser Gesetzentwurf ist gegenwärtig noch in der parlamentarischen Beratung, im Frühjahr 2019 wird eine öffentliche Anhörung in den zuständigen Fachausschüssen stattfinden.
Den Kommunen freizustellen, ob sie Beiträge erheben oder nicht - wie es das Fünf-Punkte-Papier der Regierungsfraktionen vorsieht - lehnen wir entschieden ab. Dieser Vorschlag von CDU und FDP löst nämlich das Problem nicht, sondern verschärft es unter Umständen noch, weil es unterschiedliches kommunales Handeln aufgrund der Finanzstärke der Kommunen nach sich zieht.
SPD, zuletzt bearbeitet am 15.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Wir als SPD haben einen Antrag eingebracht, der die Gebühren abschaffen sollte. Dieser wurde von der Regierungsfraktion abgelehnt. Ich bin gegen die Straßenausbaubeiträge, da sie für viele Anwohner existenzbedrohend sein können. Wie sollen einzelne Bürger Beträge, die bis zu einer fünfstelligen Summe reichen können, stemmen? Das Land soll den Kommunen den Ausfall der Gebühren erstatten, das Geld ist ja da. Jeder Steuerzahler zahlt solidarisch für alle Straßen, da sollte kein Zwei-Klassen System enstehen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 14.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die SPD stimmt der Petition zu. Daher haben wir auch unsere Hausaufgaben gemacht und bereits im November 2018 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordert.
Die Beitragsbelastungen sind für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch und können bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, teilweise sind Existenzen bedroht. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt jedoch nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck.
Im Gegensatz zur Petition, schlagen wir jedoch vor, dass das Land die Straßenausbaubeiträge der Bürgerinnen und Bürger komplett übernimmt – eine faire und transparente Regelung. Sie ist vernünftig und findet breite Unterstützung im Land. So verhindern wir, dass gerade finanzschwache Kommunen zukünftig nicht auf kommunalen Straßenbau verzichten müssen, weil sie die zusätzlichen Kosten nicht aufbringen können.
SPD, zuletzt bearbeitet am 14.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ein neuer und unsozialer Flickenteppich für NRW: Die schwarz-gelbe Koalition konnte sie sich bisher nicht dazu durchringen, dem klaren Vorschlag der SPD zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu folgen und die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.. Stattdessen verabschiedeten die Koalitionsfraktionen einen unkonkreten und halbherzigen Antrag, der den Bedürfnissen der betroffenen Menschen im Land in keiner Weise gerecht wird. Die in dem Antrag vorgegebene politische Zielsetzung vergrößert sogar noch die bereits bisher bestehende unbefriedigende Situation. CDU und FDP wollen es nämlich zukünftig den Kommunen freistellen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Das wird dazu führen, dass reiche Städte und Gemeinden zukünftig ohne die Erhebung entsprechender Beiträge ihre Anliegerstraßen ausbauen und sanieren. Finanzschwache Städte und Gemeinden werden hingegen entweder nicht bauen oder aber ihre Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit teilweise hohen Beiträgen zur Kasse bitten müssen. Das ist in höchstem Maße ungerecht, führt zur Spaltung unseres Landes und wahrscheinlich dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf bald keine Gebühren zahlen müssen, in Krefeld aber schon.
SPD, zuletzt bearbeitet am 14.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich unterstütze die Forderung der Petition, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Dazu liegt auch ein Gesetzentwurf der SPD Fraktion im Landtag NRW vor, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ebenfalls fordert. Der Gesetzentwurf, eingebracht im vergangenen Jahr, befindet sich zurzeit noch im parlamentarischen Verfahren.
Die Beitragsbelastungen, die durch die Straßenausbaubeiträge entstehen, können für betroffene Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer sehr hoch ausfallen und diese in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollen als Ersatz für den Wegfall Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erhalten.
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck.
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat deshalb im November 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land entlasten. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten. Für keine Gemeinde, für keine Stadt entstehen zusätzliche Kosten.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung. Der Verlauf der Beratungen sowie der Gesetzentwurf im Wortlaut können unter folgendem Link eingesehen werden:
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Strassenausbaubeitrag/index.jsp
Annette Watermann-Krass
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Warendorf II
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze die Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen. Hierzu hat die SPD im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.
Die Regierungsparteien lehnen die Abschaffung ab! Stattdessen möchten sie, dass Kommunen demnächst selber entscheiden ob sie Beiträge erheben.
Sven Wolf
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich unterstütze die Forderung nach einer Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vor.
Im September 2018 hatte der NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) noch öffentlich die „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation für die Kommunen durch das Land“ gefordert.
Zahlreiche Stadt- und Gemeinderäte in NRW haben Beschlüsse gefasst, zunächst einmal keine neuen Straßenbaumaßnahmen zu beschließen. Damit gibt es in diesen Kommunen faktisch einen Investitionsstopp in der kommunalen Straßeninfrastruktur.
Die Landesregierung hat mit ihrem Hin und Her große Verunsicherung in unseren Kommunen verursacht. Sie hat auch keinen Überblick über die Folgen, wie aus einer Antwort der für Kommunales zuständigen Ministerin Scharrenbach (CDU) hervorgeht.
Zu Recht wächst der Druck auf CDU und FDP. Den Landtag erreichen Massenpetitionen, die Onlinepetition hat starken Zulauf, und die vom Bund der Steuerzahler gestartete Volksinitiative wird schon von knapp 180.000 Menschen unterstützt. Ratsfraktionen und Parteigliederungen richten sich an die Landesregierung und fordern die Abschaffung der Beiträge – darunter auch zahlreiche kommunale Fraktionen von CDU und FDP aus ganz NRW.
Unser Gesetzentwurf liegt vor. Wir wollen, dass das Land die Straßenausbaubeiträge der Bürgerinnen und Bürger komplett übernimmt – eine faire und transparente Regelung. Das ist vernünftig und findet breite Unterstützung im Land. Wir haben CDU und FDP dazu eingeladen, ihren Irrweg zu verlassen und den Investitionsstau aufzulösen.
Alexander Langguth
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Märkischer Kreis I
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 09.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion fraktionslos
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Straßenbaubeiträge belasten in ihrer jetzigen Form Anlieger häufig monetär in einem Ausmaß, welches nicht mit der Wertsteigerung ihrer Immobilie in Folge des Straßenbaus sowie des zusätzlichen Nutzens aus der „neuen“ Straße gerechtfertigt werden kann. Die aktuelle rechtliche Regelung schafft Anreize anstelle einer Instandhaltung der Straßen eine „Verbesserung“ zu wählen, da hierdurch die gesamten Kosten zu einem gewissen Anteil auf die Anlieger umgelegt werden können. Diese Anreize müssen durch eine rechtliche Neuregelung abgeschafft werden. Eine ersatzlose Abschaffung bedeutet jedoch auch, dass Straßen seltener – vermutlich überhaupt nicht mehr – verbessert werden, da Verbesserungen mit höheren Kosten als bei reinen Instandhaltungen verbunden sind. Insbesondere finanzschwache Kommunen würden hier sparen und weiter an Attraktivität verlieren. Daher wäre es aus Sicht der blauen Partei #TeamPetry zu begrüßen, wenn Anlieger die Wahl zwischen einer Instandhaltung und einer Verbesserung haben und nur für diejenigen Kosten aufkommen müssen, um die die Kosten der Verbesserung die Kosten der Instandhaltung übersteigen. Kommunen würden hierbei den Anliegern zwei Angebote unterbreiten und die Anlieger würden demokratisch darüber entscheiden, welche Maßnahme sie wünschen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich klar für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge positioniert. Derzeit kann ein Neubau oder die Sanierung einer Straße Anwohner vor riesige finanzielle Herausforderungen stellen. Gerade ältere Menschen bekommen unter Umständen keinen Kredit, um ihren Anteil zu leisten.
Natürlich entstehen beim Straßenbau Kosten für die Kommunen. Wir finden deshalb, das Land sollte diese Kosten übernehmen und den Kommunen das Geld erstatten.
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 08.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Straßenbaubeiträge belasten in ihrer jetzigen Form Anlieger häufig monetär in einem Ausmaß, welches nicht mit der Wertsteigerung ihrer Immobilie in Folge des Straßenbaus sowie des zusätzlichen Nutzens aus der „neuen“ Straße gerechtfertigt werden kann.
Die aktuelle rechtliche Regelung schafft Anreize anstelle einer Instandhaltung der Straßen eine „Verbesserung“ zu wählen, da hierdurch die gesamten Kosten zu einem gewissen Anteil auf die Anlieger umgelegt werden können. Diese Anreize müssen durch eine rechtliche Neuregelung abgeschafft werden.
Eine ersatzlose Abschaffung der Straßenbaubeiträge bedeutet jedoch auch, dass Straßen seltener – vermutlich überhaupt nicht mehr – verbessert werden, da Verbesserungen mit höheren Kosten als bei reinen Instandhaltungen verbunden sind. Insbesondere finanzschwache Kommunen würden hier sparen und weiter an Attraktivität verlieren.
Daher wäre es aus meiner Sicht zu begrüßen, wenn Anlieger die Wahl zwischen einer Instandhaltung und einer Verbesserung haben und nur für diejenigen Kosten aufkommen müssen, um die die Kosten der Verbesserung die Kosten der Instandhaltung übersteigen. Kommunen würden hierbei den Anliegern zwei Angebote unterbreiten und die Anlieger würden demokratisch darüber entscheiden, welche Maßnahme sie wünschen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 07.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Das aktuell gültige System der Straßenausbaubeiträge ist nicht gerecht und behandelt Menschen in Nordrhein-Westfalen abhängig vom Wohnort. Das darf nicht sein. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher einen Gesetzentwurf zur kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht.
www.spd-fraktion-nrw.de/fileadmin/SPD/user_upload/Straßenausbaubeiträge.pdf
SPD, zuletzt bearbeitet am 07.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
www.spd-fraktion-nrw.de/news/kompakt_info_anlieger_entlasten_beitraege_fuer_strassenausbau_abschaffen.html
Die SPD-Landtagsfraktion hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf zur kompletten Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorgelegt.
Die Regierungsparteien lehnen die Abschaffung ab! Stattdessen möchten sie, dass Kommunen demnächst selber entscheiden ob sie Beiträge erheben. Ähnlich wie bei den Kita Gebühren in NRW, wird auch diese Herangehensweise einen Flickenteppich im Land verursachen. In reicheren Kommunen zahlen Bürger demnächst wenig bis nichts und in ärmeren Kommunen zahlen sie weiterhin wie gehabt, mit all den sich daraus ergebenden Problemen für die Bürger.
Gerechtigkeit sieht anders aus!
In NRW gibt es eine Volksinitiative, die bereits mehr als 40.000 Unterschriften gesammelt hat. Ratsfraktionen und Räte in ganz NRW unterstützen parteiübergreifend mittlerweile den SPD-Gesetzentwurf! Es scheint so, als würden die Regierungsparteien die Sorgen und Probleme der betroffenen Menschen nicht in ihr Handeln einbeziehen!
SPD, zuletzt bearbeitet am 05.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich unterstütze die Forderung nach einer Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Am 14.11.2018 hat meine Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Der aktuelle Stand findet sich hier: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Strassenausbaubeitrag/index.jsp Weitere Infos gibt es in einer Kompakt-Info der SPD-Fraktion im Landtag NRW: www.spd-fraktion-nrw.de/fileadmin/SPD/user_upload/Straßenausbaubeiträge.pdf
SPD, zuletzt bearbeitet am 04.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich begrüße Petitionen und Resolutionen zur Abschaffung von Beiträgen für Anlieger/Hauseigentümer nach dem KAG. Die SPD-Landtagsfraktion hat hierzu einen eigenen Gesetzentwurf am 06.11.18 mit dem Titel "Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen" mit der Drucksache 17/4115 auf den Weg gebracht.
Die Eigentümer sollen von den Kosten entlastet werden. Der Beitragsausfall für die Kommunen soll vom Land übernommen werden.
Der Gesetzentwurf wurde leider mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen abgelehnt.
SPD, zuletzt bearbeitet am 03.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Die SPD-Landtagsfraktion hat hierzu einen Antrag verfasst, der leider mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt wurde. Hier finden sich die Kernforderungen alle wieder. Diese finde ich richtig und werde deshalb auch weiterhin diese Petition und andere Vorstöße (mit meiner Stimme im Landtag) unterstützen.
Hier gibt es zusätzliche Informationen; www.spd-fraktion-nrw.de/news/kompakt_info_anlieger_entlasten_beitraege_fuer_strassenausbau_abschaffen.html
SPD, zuletzt bearbeitet am 02.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Wir Sozialdemokraten im Landtag NRW unterstützen Ihre Position und Initiative. Weil wir um die Existenzsorgen betroffener Menschen wissen, wollen wir die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Unser Vorschlag sieht vor, den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Ersatz für den Wegfall von Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen Zuweisungen aus Landesmitteln zu sichern. Als Landtagsabgeordneter habe ich gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen finden Sie auf der Landtagswebseite unter: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17- 4115.pdf
Die Koalition aus CDU und FDP in NRW hat am 20.11.18 ein Fünf-Punkte-Papier vorgestellt, welches den Kommunen in NRW künftig unter anderem freistellen soll, ob sie Beiträge erheben wollen oder nicht.
Diesen Vorschlag lehnen wir als SPD-Landtagsfraktion ab, da er das Problem der teilweise unverhältnismäßig hohen Belastung von BürgerInnen mit Straßenausbaubeiträgen nicht löst.
Das vorgeschlagene Optionsrecht würde dazu führen, dass reiche Städte ihre kommunalen Straßen ausbauen und sanieren, während finanzschwache Städte entweder nicht bauen oder aber ihre Bürgerinnen und Bürger zur Kasse bitten müssen. Die Landesregierung ist jetzt von CDU- und FDP-Mehrheit aufgerufen, konkrete Lösungen zu erarbeiten.
Anders als teilweise in den Medien kommuniziert, wurde unser Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen jedoch nicht abgelehnt, sondern wie von uns beantragt, in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. In diesem Ausschuss wird Anfang 2019 eine Sachverständigenanhörung erfolgen. Die Unterstützung unseres immer noch im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurfes begrüßen wir ausdrücklich.
Auch betroffene BürgerInnen können sich an dieser Anhörung beteiligen. Sie können ihr beiwohnen und auch „unaufgefordert“ eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die dann allen Abgeordneten des Ausschusses zur Verfügung gestellt wird und werden muss.
Auch persönlich setze ich mich als Abgeordneter und kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Sie sind in höchstem Maße ungerecht und führen zur Spaltung unseres Landes.
Christian Dahm
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, zuletzt bearbeitet am 02.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen für die Bürgerinnen und Bürger unterstütze ich. Die SPD - Fraktion im Landtag von Nordrhein- Westfalen hat dazu bereits im November 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur "Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen" in den Landtag eingebracht. Im Frühjahr 2019 wird es dazu eine öffentliche Anhörung in den zuständigen Fachausschüssen geben.
Wir fordern die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP auf, sich unserem Gesetzentwurf anzuschließen.
Die Initiative und die Petition der Freien Wähler fordert zwar die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, beantwortet aber nicht, wie diese in Zukunft bezahlt werden sollen. Das ist daher sehr polemisch und wenig lösungsorientiert und würde zu einer Erhöhung der kommunalen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) führen.
Die SPD in NRW will die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Die Einnahmeausfälle für die Städte sind daher aus dem Landeshaushalt zu begleichen.
Inge Blask
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Straßenausbaubeiträge müssen für die Bürgerinnen und Bürger abgeschafft werden. Das Land NRW sollte den Beitrag finanzieren. Eine Entscheidung den Kommunen zu überlassen ist keine gute Lösung, da dann die „armen Kommunen“ dies ihren BürgerInnen dann doch wieder auferlegen müssten. Ein zwei Klassensystem entsteht und trägt nicht dazu bei gleiche Lebensverhältnisse in NRW zu erreichen.
www.inge-blask.de/2018/11/06/strassenausbeitraege-abschaffen-wir-wollen-die-buergerinnen-und-buerger-entlasten/
SPD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Als Abgeordneter der SPD setze ich mich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW ein. Die SPD-Fraktion hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dem Hauptanliegen der Petition stimme ich also zu.
Leider ist der Petitionstext selbst wenig durchdacht und die Freien Wähler kein guter Partner der Kommunen, obwohl diese Partei gerade bei Kommunalwahlen um Zustimmung wirbt. Den Kommunen die Möglichkeit zu nehmen, Beiträge zu erheben, ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung bereitzustellen, würde insbesondere finanzschwache Kommunen stark treffen. Die Folge wären Steuererhöhungen vor Ort und/oder kaputte Straßen, die nicht saniert werden können. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, die sich am Zustand der Straßen bemerkbar machen würde, will die SPD nicht. Gleiches drohte auch, wenn es den Kommunen freigestellt würde, ob sie Beiträge erheben. Diese Idee von CDU und FDP führte ebenfalls in die Zwei-Klassen-Gesellschaft, denn nur reiche Kommunen könnten sich das leisten.
Darum ist der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der einzig sinnvolle Weg. Die Einnahmen durch die wegfallenden Straßenausbaubeiträge müssen durch das Land ersetzt werden. Dies ist bei der gegenwärtigen Haushaltslage des Landes ohne Leistungskürzungen oder höhere Neuverschuldung möglich. Die SPD wird diesen Weg weiter verfolgen. Kommunalfeundlichen und letztlich bürgerunfreundlichen Vorschlägen, sei es von Freien Wählern, CDU oder FDP werden wir jedoch eine klare Absage erteilen.
AfD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
SPD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Strassen gehören zur Infrastruktur und müssen m.E. von der Allgemeinheit aus Steuermittel bezahlt und dürfen nicht einzelnen Bürgern aufgebürdet werden.
AfD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Fraktion der AfD hat sich klar für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen und wird das Vorhaben im Parlament weiter unterstützen.
Nach unserer Auffassung kann und darf es nicht die alleinige Aufgabe von Eigenheim-/Immobilienbesitzern sein, für Straßenbaulasten aufzukommen, da die Straßen schließlich von allen Bürgern genutzt werden. Wir fordern daher eine faire Lastenverteilung.
Außerdem darf es nicht zu Lasten der Anwohner gehen, dass die öffentliche Hand in vielen Fällen die Straßen hat verkommen lassen und nun teuer sanieren lassen muss.
Michael R. Hübner
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Recklinghausen III
SPD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die SPD Fraktion im Landtag hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Strassenausbaubeiträge vorgelegt. Es wird bald eine Anhörung im Landtag dazu stattfinden. Ebenso hat sich der Rat der Stadt Gladbeck auf meine Initiative mit der Abschaffung der ungerechten Kostenbeteiligung der Anlieger befasst und sie auch einmütig abgelehnt. Gleiches gilt für die SPD in Dorsten.
Auf meiner Internetseite informiere ich umfangreich über das Thema und meine Position:
www.michael-hübner.com/2018/11/16/strassenausbaubeitraege-abschaffen/
SPD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich halte die generelle Abschaffung der Straßenbausbaubeiträge für richtig und wichtig, da viele Menschen diese nicht planbaren Kosten nicht ohne Weiteres oder gar nicht tragen können. Dabei ist es notwendig, dass das Land den Kommunen die dann entstehenden zusätzlichen Kosten ersetzt. Deshalb freue ich mich, dass meine Fraktion diesen Antrag in den Landtag eingebracht hat und hoffe, dass die Mehrheit des Parlaments noch ihre Meinung ändert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 13.02.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Es ist unbestritten, dass die aktuelle Regelung zu unzumutbaren und in einigen Fällen nicht mehr nachvollziehbaren Härten führen kann. Die Intransparenz bei der Berechnung, aber auch die Unsicherheit, wann der Gebührenbescheid kommt, sind für die Menschen massiv belastend. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Deshalb ist für uns klar, dass sich hier zeitnah etwas ändern muss. Allerdings darf dabei das Kind auch nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden: mögliche finanzielle Ausfälle durch eine wie auch immer geartete Neuregelung müssen den Kommunen durch das Land erstattet werden, andernfalls wird der schwarze Peter lediglich an die Räte, Kreistage und Kommunalverwaltungen durchgereicht. Bis heute gibt es keine klare Berechnung der Einnahmen der Kommunen, die bei einer Abschaffung wegfallen würden. Ohne eine entsprechende Kompensation der Mittel müssten die Kommunen diese Einnahmeausfälle alleine kompensieren oder auf Sanierungsmaßnahmen verzichten, so dass Schulen, Kindertagesstätten oder Fußballplätze verrotten oder gar nicht erst gebaut werden könnten. Die von CDU und FDP ins Spiel gebrachte kommunale Option, die es den Städte und Gemeinden selber überlässt, ob Gebühren erhoben werden oder nicht, lehnen wir grundsätzlich ab, da hiermit das Problem nicht gelöst wird, sondern die Verantwortung lediglich auf die Kommunen verschoben wird. Während finanzstarke Kommunen zukünftig den „leichten" Weg beschreiten könnten und Straßenbaumaßnahmen ohne Heranziehung der Anwohner*innen aus dem kommunalen Haushalt finanzieren können, werden finanzschwache Kommunen dies höchstwahrscheinlich nicht leisten können. Die Folge wäre entweder ein Beibehalten der bisherigen Lösung über Straßenausbaubeiträge, nur dass nun die Kommunen alleine dafür verantwortlich wären, oder eine zurückgehende Qualität der Infrastruktur. Beides würde den Unmut der Bürger*innen nicht verringern, sondern vielmehr weiter erhöhen. Daher empfiehlt sich aus unserer Sicht eine intensive, fachliche Debatte. Wir werden daher zunächst die unterschiedlichen Lösungsansätze für eine faire und transparente Regelung gutachterlich aufarbeiten lassen und daran anschließend einen eigenen Vorschlag vorlegen, wie in Zukunft sowohl der Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur gewährleistet und andererseits in angemessener Weise auf die finanzielle Belastbarkeit der Anwohner*innen Rücksicht genommen werden kann. Schnellschüsse, die lediglich auf kurzfristige Wirkung abzielen, machen wir aber nicht mit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 23.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Wir wissen, dass die aktuelle Regelung zum Teil zu unzumutbaren und für Bürger*innen nicht mehr nachvollziehbaren Härten führen kann. Die Intransparenz bei der Berechnung, aber auch die Unsicherheit, wann der Gebührenbescheid kommt, sind für die Menschen massiv belastend. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Deshalb ist für uns als Grüne Fraktion klar, dass sich hier zeitnah etwas ändern muss. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun zügig ihren Worten Taten folgen lässt und eine sozialverträgliche und gerechte Regelung zusammen mit den Kommunen erarbeitet.
Dabei darf das Kind aber nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden: Mögliche finanzielle Ausfälle durch eine wie auch immer geartete Neuregelung müssen den Kommunen durch das Land erstattet werden, andernfalls wird der schwarze Peter lediglich an die Räte, Kreistage und Kommunalverwaltungen durchgereicht. Bis heute gibt es keine klare Berechnung der Einnahmen der Kommunen, die bei einer Abschaffung wegfallen würden.
In Bayern, wo die Straßenausbaubeiträge am 01.01.2018 vollständig abgeschafft wurden, fehlt bis heute eine Regelung zur zukünftigen Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen. Was bedeutet, dass die Kommunen diese Einnahmeausfälle komplett alleine kompensieren oder auf Sanierungsmaßnahmen verzichten müssen, so dass Schulen, Kindertagesstätten oder Fußballplätze verrotten oder gar nicht erst gebaut werden können.
Daher empfiehlt sich aus unserer Sicht eine intensive, fachliche Debatte.
FDP, zuletzt bearbeitet am 15.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich lehne ab.
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
FDP, zuletzt bearbeitet am 09.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich lehne ab.
Die FDP-Landtagsfraktion NRW lehnt die Petitionsförderung ab.
Begründung:
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
FDP, zuletzt bearbeitet am 09.01.2019
Ich lehne ab.
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
FDP, zuletzt bearbeitet am 09.01.2019
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
Martina Hannen
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, zuletzt bearbeitet am 08.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird und zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
Außerdem sollen die Zahlungsmodalitäten vereinfacht werden, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
Stefan Lenzen
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, zuletzt bearbeitet am 08.01.2019
Ich lehne ab.
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
FDP, zuletzt bearbeitet am 07.01.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich lehne ab.
Die FDP-Landtagsfraktion NRW lehnt die Petitionsforderung ab.
Begründung:
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
Henning Höne
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Coesfeld I - Borken III
FDP, zuletzt bearbeitet am 02.01.2019
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat eine Reform des Kommunalabgabengesetzes angestoßen. Das Ziel der Reform: Wir wollen die finanzielle Überforderungen von Anwohnern zukünftig zu verhindern, zugleich aber auch die haushaltspolitische Realität berücksichtigen (ca. 60 Milliarden Euro kommunale Schulden, ca. 140 Milliarden Euro Schulden des Landes).
Die Petenten führen in der Begründung aus, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstellt. Damit befinden sie sich im Widerspruch zum Bundesverwaltungsgericht (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Auch fehlt ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung der Abschaffung - das ist nicht seriös.
Die FDP-Landtagsfraktion und auch ich persönlich wollen Bürgerinnen und Bürger entlasten. So wird sich die neue Landesbauordnung positiv auf die Baukosten auswirken, im Bundesrat haben wir eine Initiative für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingebracht, wir arbeiten an einer Reform bei der so genannten Dichtheitsprüfung. Und auch bei den Straßenausbaubeiträgen wird es nach der Reform zu Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger kommen. Darum sprechen wir mit Betroffenen und den kommunalen Spitzenverbänden über das "Wie" der Erhebung.
Bis zum Ende des ersten Quartals 2019 sollten konkrete Eckpunkte der Reform vorliegen. Erste Leitplanken wurden in einem Plenarantrag skizziert (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf).
SPD, zuletzt bearbeitet am 31.12.2018
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Öffentliche Diskussion
Bianca Winkelmann
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Minden-Lübbecke I
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Lorenz Deutsch
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Heike Troles
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Dr. Christian Untrieser
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Mettmann II
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Dr. med. Martin Vincentz
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Krefeld II
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Nic Peter Vogel
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Markus Wagner
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Sebastian Watermeier
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Gelsenkirchen II
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Johannes Remmel
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Thomas Röckemann
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Minden-Lübbecke II
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Prof. Dr. Karsten Rudolph
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Bochum II
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Bodo Middeldorf
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Dr. Ralf Nolten
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Düren II - Euskirchen II
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Britta Oellers
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Stephen Paul
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Marcus Pretzell
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Bernhard Hoppe-Biermeyer
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Paderborn I
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Andreas Keith
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Wilhelm Korth
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Coesfeld I - Borken III
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Bodo Löttgen
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Oberbergischer Kreis II
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Björn Franken
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Anke Fuchs-Dreisbach
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Siegen-Wittgenstein II
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Katharina Gebauer
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis IV
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Dr. Jörg Geerlings
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rhein-Kreis Neuss I
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Serdar Yüksel
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Bochum III - Herne II
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Stefan Zimkeit
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Oberhausen II - Wesel I
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Dr. Christian Blex
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Alexander Brockmeier
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Dr. Nadja Büteführ
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Ennepe-Ruhr-Kreis II
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Petra Vogt
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Verena Schäffer
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Ennepe-Ruhr-Kreis II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Christina Schulze Föcking
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Steinfurt I
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Angela Lück
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Mehrdad Mostofizadeh
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Holger Müller
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis I
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Jens-Peter Nettekoven
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Josef Neumann
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Wuppertal III - Solingen II
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Kirstin Korte
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Thomas Kutschaty
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Essen I - Mülheim II
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Lutz Lienenkämper
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rhein-Kreis Neuss III
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Matthias Kerkhoff
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Hochsauerlandkreis II
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Oliver Keymis
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rhein-Kreis Neuss III
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Regina Kopp-Herr
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Hans-Willi Körfges
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Mönchengladbach I
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Gregor Golland
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rhein-Erft-Kreis III
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Josef Hovenjürgen
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Recklinghausen IV
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Peter Biesenbach
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Oberbergischer Kreis I
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Frank Börner
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Prof. Dr. Rainer Bovermann
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Rainer Deppe
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis II
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Stefan Engstfeld
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Georg Fortmeier
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Gütersloh I - Bielefeld III
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Angela Freimuth
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis: Märkischer Kreis III
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
Horst Becker
ist Mitglied im Parlament Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2018
Unbeantwortet