Область : Гессен
Захист тварин

Sachkunde-orientierte Novellierung der HundeVO zur wirksameren Gefahrenabwehr.

Петиція адресована
Hessischer Landtag/ Innenministerium

4 036 підписи

1 700 з 15 000 для кворуму в Гессен Гессен

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  1. Розпочато 2020
  2. Досі збір > 3 місяців
  3. Подання
  4. Діалог із одержувачем
  5. Рішення

Я погоджуюся, що мої дані будуть зберігатися . Я вирішую, хто може бачити мою підтримку. Я можу відкликати цю згоду в будь-який час .

 

Петиція адресована: Hessischer Landtag/ Innenministerium

Schutz der Menschen und deren Hunde vor gefährlichen, auffälligen Hunden.
Die bisherigen Regelungen zur Gefahrenabwehr (Listenhundregelung) sind nicht wirksam genug, um Mensch und Tier voreinander zu schützen. Ziel dieser Petition ist die wirksame Novellierung der hessischen Gefahrenabwehrverordnung/ HundeVO, um zu besserer theoretischer und praktischer Sachkunde und weg von den bisher unwirksamen Listenhundregelungen führen.
Hin zu Sachkompetenz, weg von Rassendiffamierung und Diskriminierung.

мотиви

Es ist wissenschaftlich dokumentiert und belegt, dass es kein rassebedingtes Aggressionspotenzial gibt, welches sich in Konflikten zwischen Mensch und Tier äußert. Zum einen bestätigen dies verschiedenste Beißstatistiken einzelner Bundesländer, zum anderen kommen wissenschaftlich Auswertungen aller Statistiken zu demselben Ergebnis. Dies führte bereits dazu, dass einzelne Bundesländer ihre Gefahrenabwehrverordnungen dahingehend novelliert haben, dass auf die theoretische und praktische Sachkunde der Halter eines Hundes abgestellt wird – es kommt gerade nicht auf die Rassezugehörigkeit eines Hundes an. Wird ein Hund in einem dieser Bundesländer auffällig, wird besonders die Sachkunde des Halter hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Hundes überprüft.
Warum gerade die in der hessischen HundeVO aufgeführten Hunderassen aus genetischen Gründen für Menschen und andere Tiere besonders gefährlich sein sollen, ist wissenschaftlich und statistisch nicht belegbar.
Die hessischen Beißstatistiken, nur auf gezielte Anforderung der Bürger zu erhalten, zeigen eindeutig, dass der weit überwiegende Anteil der Beiß- und Gefahrenvorfälle nicht von den „hessischen Listenhunden“ verursacht werden. Eine umfangreiche Arbeit wertete zudem die verfügbaren Beißstatistiken von elf Bundesländern aus und konnte anhand des Merkmals Rasse keine besondere Gefährlichkeit der Hunde ausmachen. Vielmehr ergeben sich ein überwiegender Teil der Beißvorfälle in Alltagssituationen, die beim Hund Stress bewirken und in denen die Hundeführer nicht der Situation angemessen und professionell auf den Hund einwirken konnten. Zudem stellt sich heraus, dass die Beißstatistiken einiger Bundesländer nicht vollständig sind und damit einige Rassen unwillkürlich in den Fokus geraten. Die derzeit gültige hessische Hundeverordnung ist somit ineffektiv und stellt bestimmte Rassen unberechtigt – weil beliebig und offenbar ohne Datengrundlage ausgewählt unter den Generalverdacht, besonders gefährlich zu sein. Dies stellt für die jeweiligen Hundehalter eine ungerechte und ungerechtfertigte und finanziell überfordernde Diskriminierung dar. Unser Vorschlag: Unabhängig der Rasse sollten gefahrenauffällig gewordene Hunde als gefährlich eingestuft werden. Statistiken und Untersuchungen zeigen, dass die Person „am anderen Ende der Leine“ für gefährliches oder gar aggressives Verhalten verantwortlich dafür ist. Sinnvoller und sicher wirkungsvoller i.S.d. Gefahrenabwehr ist es aus unserer Sicht und der von Experten daher, die Gefährlichkeitsvermutung nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen sollte vielmehr am Wissen und den Umgang des Hundehalters um Hundephysiologie, Hundeverhalten und Hundekommunikation angesetzt werden. Haltern von auffällig gewordenen Hunden sollten eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung auferlegt werden können. Dies wird i.Ü. neben einem Wesenstest von jedem Halter sog. „Listenhunde“ pauschal abverlangt.
Die bisherige Listenhundregelung ist diskriminierend, fußt auf keiner stimmigen Datengrundlage und diskriminiert willkürlich Menschen und ihre Hunde.

Дякуємо за вашу підтримку, Heinz Baumann , Weilmünster
Питання до ініціатора

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деталі петиції

Розпочато петицію: 30.08.2020
Петиція закінчується: 01.08.2025
Область : Гессен
категорія : Захист тварин

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  • HomeNewsHundesteuer 2025: Die teuersten und günstigsten Orte in Deutschland
    Hundesteuer 2025: Die teuersten und günstigsten Orte in Deutschland
    Wer sich in Deutschland einen Hund zulegt, muss nicht nur für Futter, Tierarztkosten und Zubehör aufkommen – auch die Hundesteuer gehört zu den laufenden Kosten. Diese wird von den Kommunen individuell festgelegt und kann je nach Stadt ganz unterschiedlich ausfallen. Eine Analyse zeigt, wo die Steuer 2025 am günstigsten ist.
    Wie so vieles folgt auch die Hundehaltung...
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    HomeNewsHundesteuer 2025: Die teuersten und günstigsten Orte in Deutschland
    Hundesteuer 2025: Die teuersten und günstigsten Orte in Deutschland
    Wer sich in Deutschland einen Hund zulegt, muss nicht nur für Futter, Tierarztkosten und Zubehör aufkommen – auch die Hundesteuer gehört zu den laufenden Kosten. Diese wird von den Kommunen individuell festgelegt und kann je nach Stadt ganz unterschiedlich ausfallen. Eine Analyse zeigt, wo die Steuer 2025 am günstigsten ist.
    Wie so vieles folgt auch die Hundehaltung in Deutschland ganz bestimmten rechtlichen Grundlagen. Wer eine Fellnase bei sich aufnimmt, muss diese nicht nur bei seiner Gemeinde offiziell anmelden, sondern wird auch zur Kasse gebeten. Die Hundesteuer wird ein mal im Jahr fällig.
    Die Höhe der Kosten unterscheidet sich allerdings nicht nur von Gemeinde zu Gemeinde, sondern auch für den ersten und zweiten Hund, für als gefährlich geltende Hunde und für Jagd- und Assistenzhunde. In einer einzigen Stadt in Deutschland müssen Halter allerdings keine Hundesteuer zahlen.
    Die teuersten Städte Deutschlands für Hundehalter
    Die höchsten Abgaben für die Hundehaltung werden in Mainz erhoben: Hier kostet die Hundesteuer für den ersten Hund 186 Euro im Jahr. Auch in Hagen und Wiesbaden fallen mit jeweils 180 Euro hohe Beträge an. Eine Analyse von „Hundemagazin.com“, die alle 395 Gemeinden Deutschlands mit mehr als 30.000 Einwohnern untersucht hat, zeigt zudem, dass in Bochum 168 Euro, in Bonn 162 Euro und in Köln 156 Euro pro Jahr anfallen.
    Die Hundesteuer kostet Hundehalter in Deutschland jedes Jahr viel Geld.
    Überraschenderweise sind die Abgaben in anderen großen Städten des Landes aber nicht zwangsläufig gleich hoch. In Berlin beträgt die Steuer 120 Euro, München verlangt 100 Euro und Hamburg liegt mit 90 Euro im Mittelfeld der Analyse. Diese Kosten gelten allerdings nur für den ersten Hund. Wird ein zweiter Vierbeiner angeschafft, verlangen manche Gemeinden extrem hohe Abgaben.

    Orte mit besonders niedriger Hundesteuer 2025
    Einige Städte und Gemeinden in Deutschland erheben allerdings nur geringe Abgaben. Ahlen ist dabei einzigartig – hier müssen Hundehalter überhaupt keine Steuer zahlen. In Winsen an der Luhe liegt die Abgabe bei nur 24 Euro, während in Deggendorf und Neumarkt in der Oberpfalz jeweils 25 Euro anfallen. Auch Passau zählt mit 30 Euro zu den günstigeren Städten. Insgesamt gibt es 16 Kommunen, in denen die Hundesteuer unter 50 Euro liegt.
    In manchen Städten wurde die Hundesteuer für 2025 allerdings spürbar angehoben. Besonders stark fiel die Erhöhung in Bocholt aus, wo sich die Abgabe von 42 auf 84 Euro verdoppelt hat. Auch Landshut verzeichnet eine Verdopplung von 30 auf 60 Euro. In Löhne stieg die Steuer um 95 %, während sie in Gütersloh um 71 % angehoben wurde. Insgesamt gab es in 36 Städten eine Anpassung nach oben. Gleichzeitig haben einige Kommunen die Abgabe gesenkt: In Lage wurde die Hundesteuer von 120 auf 75 Euro reduziert, in Zwickau um 10 % auf 108 Euro und in Merzig um 4 % auf 69 Euro.
    Kosten für den zweiten Hund oft höher
    In Ludwigsburg fällt mit 312 Euro die höchste Steuer für einen Zweithund an, gefolgt von Wuppertal und Schorndorf mit jeweils 288 Euro. In Kirchheim unter Teck werden 282 Euro fällig, in Esslingen am Neckar 264 Euro. Im Schnitt beträgt die Steuer für den zweiten Hund rund 140 Euro – etwa 50 Euro mehr als für die erste Fellnase.
    In Städten wie Passau, Deggendorf und Neumarkt in der Oberpfalz hingegen sind Zweithunde kaum teurer: Hier beträgt die Steuer zwischen 30 und 40 Euro. Bocholt und Landshut verzeichnen auch in Sachen Zweithund die höchsten Erhöhungen, mit einem Anstieg um 80 %. In Gütersloh stieg die Abgabe für den zweiten Hund um 55 Prozent. Allerdings gibt es auch Senkungen, beispielsweise in Lage (-48 %), Bad Hersfeld (-28 %) und Borken (-12 %).

    Hundesteuer: Hohe Kosten für „gefährliche“ Hunde

    Für als gefährlich eingestufte Hunde verlangen viele Städte eine deutlich höhere Steuer. In Bretten in Baden-Württemberg ist diese mit 1.660 Euro pro Jahr am höchsten, gefolgt von Monheim am Rhein mit 1.440 Euro und Solingen mit 1.200 Euro. Auch in Siegburg (1.100 Euro) und Remscheid (1.020 Euro) sind die Kosten besonders hoch.
    American Staffordshire besonders hoch.
    Andere Städte sind dagegen vergleichsweise günstig: In Marburg und Ganderkesee zahlen Halter gefährlicher Hunde „nur“ 120 Euro, in Bad Kreuznach 108 Euro und in St. Ingbert 156 Euro. Selbst in Großstädten gibt es große Unterschiede – während München 800 Euro verlangt, sind es in Hamburg „nur“ 600 Euro. Auch hier gab es Anpassungen: Während Landshut die Steuer für gefährliche Hunde um 75 % auf 700 Euro anhob, senkte Magdeburg die Steuer um 77 % auf 114.
    Finanzierung des Hundes muss bedacht werden
    Die Hundesteuer unterscheidet sich je nach Wohnort erheblich und kann mancherorts richtig teuer werden. Für Halter ist es deshalb umso wichtiger, sich noch vor dem Kauf oder der Adoption einer Fellnase über die anfallenden Kosten zu informieren. Auch ein finan

  • Die letzten Kontakte mit massgeblichen Landtagsabgeordneten, Herrn Alexander Bauer, CDU und Herrn Tobias Eckert, Fraktionsvorsitzender SPD, lassen unsere Hoffnung auf eine baldige, vernunftgeleitete Novellierung der hessischen Hundeverordnung weiter wachsen.
    Besonders die Entscheidung der UNESCO den Gebrauchshundesport mit ihren zig- tausenden Mensch- Hund Teams zum immateriellen Weltkulturerbe zu erheben, muss entsprechende Würdigung in den zukünftigen Normen erfahren, wenn Deutschland in die Völkergemeinschaft...
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    Die letzten Kontakte mit massgeblichen Landtagsabgeordneten, Herrn Alexander Bauer, CDU und Herrn Tobias Eckert, Fraktionsvorsitzender SPD, lassen unsere Hoffnung auf eine baldige, vernunftgeleitete Novellierung der hessischen Hundeverordnung weiter wachsen.
    Besonders die Entscheidung der UNESCO den Gebrauchshundesport mit ihren zig- tausenden Mensch- Hund Teams zum immateriellen Weltkulturerbe zu erheben, muss entsprechende Würdigung in den zukünftigen Normen erfahren, wenn Deutschland in die Völkergemeinschaft auch auf diesem Gebiet eingebunden ist.👌👏🏼🤗

обговорення

Weil diese Petition richtig und wichtig ist! Danke an alle, die sich für die Abschaffung der Rasselisten in D einsetzen! Wir wollen noch etwas mehr, bitte helft auch hier mit. LG an die verantwortungsvollen Hundehalter*innen.

Ein genaues lesen, ohne „hinein interpretieren“ von nicht geschriebenem hilft nicht bei einer Verbesserung und rechtlichen Gleichstellung, das dem Widersprechenden offenbar egal zu sein scheint, leider! Mitwirkung an einer wirksamen Hundeverordung ist ausdrücklich erbeten, soweit es jeweils den Unterstützern möglich ist.👍

Чому люди підписуються

Als Halter einer dieser Rassen, sehe ich das größte Problem in der Unwissenheit, nicht genügend Kompetenz und der blauäugigkeit der Menschen und nicht bei der Rasse. In guten Händen, die sich mit der Körpersprache von Hunden auskennen und aktiv an Beziehung und Erziehung arbeiten, kann „jeder“ Hund ein toller Begleiter werden.
Zu Vorfällen kommt es oft bei den Hunden, die eh nicht angemeldet sind und als Statussymbol im Hinterhof gehalten werden und bei Menschen die durch fehlende Kompetenz überfordert sind und sich dann auch keine fachliche Hilfe suchen. Das könnte mit einem Sachkundenachweis geändert werden. Zumal ich mich als Listenhundbesitzer, mit bestandener Sachkunde und bestandenem Wesenstest etwas „verarscht“ fühle, dass ich die Hundesteuer eines gefährlichen Hundes bezahlen muss, obwohl ich schwarz auf weiß vorliegen habe, dass mein Hund nicht gefährlich ist.

Das Fehlverhalten des Hundes ist nicht deren Schuld, sondern die des Halters die weder mit ihren Hunden an Sozialverhalten arbeiten noch vernünftigen Umgang pflegen. Ehemalige Nachbarn von mir hatten einen Chihuahua Mischling der mich und meinen großen Hund ständig aggressiv angegriffen und gebissen hat. Besitzer sollten mehr in Augenschein genommen und geprüft werden da nicht jeder für das halten eines Hundes jeglicher Rasse geeignet ist.

Das Übel hält in der regel die leine.
habe selbst 2 vierbeinige freunde.
leider darf jeder, ohne tatsächlicher eignung sich einen hund anschaffen, habe leider schon viele leidende hunde gesehen.

Die ganze Regelung der Rasselisten ist völlig an der Realität vorbei. Ehrliche Menschen werden zu Auflagen genötigt und müssen viel Geld bezahlen um sich einen "Listenhund" halten zu dürfen. Andererseit gibt es genügend schwarze Schafe, welche ihre Tiere nicht mal anmelden und somit alles umgehen.

Nicht die Tiere sind das Problem, sondern die teils verantwortungslosen Halter, das gilt genauso für Halter von Hunden, welche nicht auf der Liste stehen aber die Beißstatistiken mit Abstand anführen.

Unser Grundgesetz Artikel 3 sollte auch hier gelten. Was unterscheidet mich hier in Hessen mit meinem Hund von einem Hundehalter in Sachsen? Hier darf es schlicht keine Unterscheidung geben.

Genauso ist die willkürliche Festlegung der Hundesteuer pro Gemeinde an Absurdität nicht zu überbieten, wenn innerhalb von wenigen Kilometern Distanz zweier Gemeinden 800€ Differenz in der Höhe der Hundesteuer liegen. An Gleichbehandlung aller ist hier nicht mal im Ansatz zu denken.

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