Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.
Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen) über die Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden würden.
Jegliche Unterrichtsleistung würde daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. fortbildend (dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht!) ist.
Falls nicht, wäre sie als Freizeigestaltung mit 19% Ust zu versehen.
Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung nach sich ziehen und den Zugang zu musikalischer (Aus)Bildung enorm erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sämtliche private Musikschulen, die Tanzpädagogik und viele weitere Bereiche der kulturellen Bildung wären betroffen.
Die Musikkultur in unserem Land würde darunter drastisch leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein!
Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung!
Kulturelle Bildung dient dem Gemeinwohl und ist im Sinne des Rechts auf Bildung unter allen Umständen umfassend zu schützen, zu fördern und muss erschwinglich für die Gesamtbevölkerung sein.
Gleichzeitig müssen Menschen, die diese Bildungsleistung ermöglichen, selbstverständlich ausreichend Gewinn erzielen, um davon leben zu können.
In keinem Fall dürfen hierbei selbstständig Lehrende, die unsere Bildungslandschaft zu einem großen Teil tragen und deren Vielfalt gewährleisten, in irgendeiner Weise gesetzlich benachteiligt werden.
Laut EU-Richtlinie ist Bildung umfassend von der Umsatzsteuer zu befreien (Artikel 132 der MwStSystRL). Das schließt die Erziehung von Kindern & Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung, berufliche Umschulung sowie alle mit den oben genannten eng verbundenen Leistungen mit ein - also jeden Unterricht, der sich auf Inhalte von Schul- und Hochschulunterricht bezieht.
Die Einschätzung, was Bildungsleistung ausmacht, kann dabei niemals von einer Finanzverwaltung getroffen werden. Dies bedarf immer der qualifizierten Beurteilung durch mit Bildungsfragen betrauten Landesbehörden.
Deshalb schließe ich mich den Forderungen des von rund 35 Verbänden und Initiativen unterzeichneten Positionspapiers an (darunter der Deutsche Tonkünstlerverband, der Deutsche Musikrat, der Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen uvm.), dass qualifizierter Musikunterricht grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleibt.
Diese Umsatzsteuerfreiheit muss selbstverständlich auch für alle anderen kulturellen Bildungsbereiche, wie künstlerischer Tanzunterricht, Weiterbildung und generell alle Bildungsleistungen, die der Entwicklung kommunikativer Kompetenzen zu Gute kommen, gelten.
Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss entsprechend der Vorgaben und Forderungen der EU angepasst und in optimierter Version erhalten werden.
Begründung
Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielfältige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Kultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bereits am 16. August wurde der Regierungsentwurf an den Bundesrat übergeben.
Ab September 2024 soll der Entwurf im Bundestag diskutiert werden.
Damit die Abgeordneten auf die großen Unklarheiten im Regierungsentwurf mitsamt den besorgniserregenden, weitreichenden bildungspolitischen Folgen aufmerksam gemacht werden, ist es enorm hilfreich die Bundestagsabgeordneten des jeweils eigenen Wahlkreises persönlich zu kontaktieren.
Argumentationsbasis liefern der Petitionstext selbst, das Positionspapier wie auch die Pressemitteilungen der verschiedenen Verbände und Initiativen:
Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich u.a. auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.
Das Positionspapier, dessen Forderungen ich unterstütze, findet sich unter folgender Internetadresse:
https://bdg-online.org/wp-content/uploads/2024/08/240723_BAGSV_Positionspapier_UmSt-Befreiung.pdf
Den Regierungsentwurf finden Sie unter anderem auf der Seite des DTKV unter folgender Internetadresse:
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Petitionsrecht in Deutschland nicht an Volljährigkeit gebunden ist (Art. 17 Grundgesetz).
Auch Minderjährige können die Petition unterzeichnen, wenn sie den Inhalt verstehen und das Anliegen aus eigenem Willensentschluss unterstützen möchten.
Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsident Prof. Christian Höppner) und des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik verweisen:
werner-bonn@t-online.de
Für Fragen im Bereich "Fortbildung" wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Joachim Wenzel (Mitglied der Institutionsleistung des ifs):
j.wenzel@ifs-essen.de
Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stiftung, des Bundestags, u.v.m.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
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Neue SprachversionDebatte
Musikunterricht MUSS allen Kindern möglich sein. Die Musikschullandschaft wäre durch Belegung mit Umsatzsteuer stark gefährdet! Nachdem es in vielen staatlichen Schulen keinen Musikunterricht mehr gibt, sind Musikschulen unabdingbar für die kreative Bildung, für die Erlernung sozialer Softskills! Es wäre eine Schande, diese noch Möglichkeiten in Gefahr zu bringen!!!
NIX.
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Warum Menschen unterschreiben
Lahntal
Musikpädagogik sollte Pflicht sein.
Bremen
Musikalische Bildung speziell für Kinder MUSS steuerfrei bleiben. Eine zusätzliche Besteuerung vernichtet Kulturschaffende und deren Lebensgrundlage.
Obergröningen
Freiberufler sollten nicht noch mehr belastet werden
Leipzig
Sie ist mir wichtig,weil ich selbst Klavierlehrerin bin und weiß, dass fast alle meiner Kolleginnen und Kollegen trotz hervorragender Ausbildung an staatlichen Musikhochschulen nicht annähernd den Durchschnittslohn Deutschlands verdienen trotz selbständiger Vollzeittätigkeit und überdurchschnittlichem Engagement im Beruf. Die Umsatzbesteuerung würde uns existentuiell bedrohen und den gesamten Bereich der musikalischen Bildung, die zudem viele Lücken in der Schulbildung schließt, wo größtenteils Musik fachfremd unterrichtet wird, kaputt machen. Gerade derzeit brauchen unsere Kinder jedoch die Möglichkeit sich über Musik auszudrücken, sich wahrzunehmen um mit den vielen Krisen der Welt besser klarzukommen. Dies braucht Lehrer, die ein Recht darauf haben angemessen bezahlt zu werden und nicht gezwungen sind, sich entweder in Kleinstanstellungen ausbeuten zu lassen oder die Umsatzsteuer quasi von der eigenen geringen Gewinnmarge zu bezahlen, denn viele Eltern können sich nicht zusätzliche 19 % Umsatzsteuer leisten.
Dudenhofen
Musikunterricht ist eine Investition in die Zukunft. Deshalb sollte sie von der Umsatzsteuer befreit sein.