346 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Norbert Beltz
In der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen (https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/satzungen-richtlinien/gefahrenabwehrverordnung-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung.pdf?cid=brt) wurde eine Leinenpflicht und der Brut- und Setzzeit für alle Hunde vorgeschrieben, siehe (§ 7 Aufsicht über Tiere und Leinenzwang für Hunde / Hundekot, Absatz 2, Anstrich e) . Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 200,00€ geahndet, siehe Anlage.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich e aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Hallo zusammen,
anbei ein Link zu einer Facebookgruppe für unsere Hunde und gegen den Leinenzwang.
https://www.facebook.com/groups/379383218399492
Bitte gebt den Link weiter und teilt es mit Euren Freunden und Bekannten. Wir brauchen jede unterstützung!
Vielen lieben Dank!
Begründung
In der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen (https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/satzungen-richtlinien/gefahrenabwehrverordnung-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung.pdf?cid=brt) wurde eine Leinenpflicht und der Brut- und Setzzeit für alle Hunde vorgeschrieben, siehe (§ 7 Aufsicht über Tiere und Leinenzwang für Hunde / Hundekot, Absatz 2, Anstrich e) . Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 200,00€ geahndet, siehe Anlage.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich e aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Hallo zusammen,
anbei ein Link zu einer Facebookgruppe für unsere Hunde und gegen den Leinenzwang.
https://www.facebook.com/groups/379383218399492
Bitte gebt den Link weiter und teilt es mit Euren Freunden und Bekannten. Wir brauchen jede unterstützung!
Vielen lieben Dank!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
26.02.2024
Petition endet:
25.05.2024
Region:
Gemeinde Niedernhausen
Kategorie:
Sicherheit
Neuigkeiten
-
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 11.11.2024Hallo Zusammen,
Anfang September wurden wir von einer der großen Parteien um ein Gespräch gebeten. Dieses, durchaus konstruktive Gespräch, fand Mitte September mit 2 Gemeindevertretern statt.
Als Fazit des Gespräches entstand die Idee eines „runden Tisches“, mit Vertretern aller Parteien und der IG, um eine Lösung der Problematik zu erarbeiten.
Leider hat es bis heute darauf keine weitere Reaktion oder Rückmeldung gegeben.
Mitte Oktober wurden wir von höchster Stelle der Gemeinde Niedernhausen ebenfalls um einen Gesprächstermin gebeten.
Hierfür wurde ein Termin im November vereinbart.
Anfang dieser Woche erhielt unsere Anwaltskanzlei erstaunlicher Weise ein Schreiben vom Verwaltungsgerichtshof.
Darin beantragt der Hessischen Städte- und Gemeindebund... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 29.09.2024Hallo Zusammen,
wir möchten Euch über den aktuellen Stand des Normenkontrollverfahrens informieren.
Die Gemeinde Niedernhausen hat inzwischen über den Verwaltungsgerichtshof mitgeteilt, das der Gemeindebund die Gemeinde im Verfahren vertreten wird.
Es wurde beantragt die Klage abzuweisen.
Der Schriftsatz dazu wird gesondert folgen und liegt bisher nicht vor.
Inzwischen sind auf dem Spendenkonto 3150 € eingegangen.
Nach Bezahlung der Gebühren, der Gerichtsgebühren (der Verwaltungsgerichtshof hat den Streitwert auf 10.000€ festgelegt) und den bisherigen Anwalts- und Gerichtskosten, befinden wir uns noch minimal im Plus.
Um das Verfahren abschließend weiterzuführen möchten wir Euch bitten weiterhin zu spenden.
Das genannte Spendenziel von... weiter -
Die Petition ist bereit zur Übergabe - Spendenaufruf
am 30.07.2024Hallo liebe Untersützende Petition
"Nein zur Leinenpflicht in der Brut und Setzzeit in der der Gemeinde Niedernhausen".
Die Petition habe ich an Herrn Belz übergeben. Leider kam durch die Gemeindeverwaltung keine Reaktion auf Unsere Vorderung. Inzwischen habe ich mich der Interessengemeinschaft Hunde in Niedernhausen angeschlossen. Gemeinsam sind wir über die Landestierschutzbeauftragte Hessen, eine Amtstierärztin in Hessen und den Deutschen Tierschutzbund nochmals unabhängig an die Gemeindeverwaltung herangetreten und haben die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist damit auch... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.