Anfang September wurden wir von einer der großen Parteien um ein Gespräch gebeten. Dieses, durchaus konstruktive Gespräch, fand Mitte September mit 2 Gemeindevertretern statt.
Als Fazit des Gespräches entstand die Idee eines „runden Tisches“, mit Vertretern aller Parteien und der IG, um eine Lösung der Problematik zu erarbeiten.
Leider hat es bis heute darauf keine weitere Reaktion oder Rückmeldung gegeben.
Mitte Oktober wurden wir von höchster Stelle der Gemeinde Niedernhausen ebenfalls um einen Gesprächstermin gebeten.
Hierfür wurde ein Termin im November vereinbart.
Anfang dieser Woche erhielt unsere Anwaltskanzlei erstaunlicher Weise ein Schreiben vom Verwaltungsgerichtshof.
Darin beantragt der Hessischen Städte- und Gemeindebund e.V. (Rechtsvertretung der Gemeinde Niedernhausem im Normenkontrollverfahren) die Frist zur Stellungnahme und Vorlage der Verwaltungsakte zu verlängern, bis ein Güteversuch der Parteien gescheitert ist. „Die Parteien haben sich abseits des gerichtlichen Verfahrens bereits auf einen ersten Gesprächstermin Mitte November verständigt“.
Eine Stellungnahme zur Klage von der Gemeinde Niedernhausen liegt dem Gericht bis heute nicht vor.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das uns von einem außergerichtlichen Güteversuch nichts bekannt ist! In der Gesprächsanfrage war in keinster weise die Rede von einem Gütetermin. Für uns ging es um ein Kennenlernen, die Darstellung unserer bisherigen Aktivitäten und unserer Position. Wir haben den Termin inzwischen abgesagt und unsere Anwaltskanzlei hat das Gericht entsprechend angeschrieben.
Leider hinterläßt dieses Vorgehen des Hessischen Städte- und Gemeindebund e.V. und der Gemeinde Niedernhausen bei uns einen „gewissen Beigeschmack", sodass wir mit Vertretern der Gemeinde oder der Gemiende Niedernhausen selbst keine weiteren Gespäche mehr führen können und werden.
Sämtliche Kommunikation diesbezüglich wird nur noch über unsere Anwaltskanzlei geführt.
In der Vergangenheit haben wir über Monate mehr als ausreichend Versuche unternommen um zu einer gütlichen Eingung zu kommen. Dazu gab es nie eine wirkliche Reaktion, oder seitens der Gemeinde ein erkennbarer Wille, wirklich etwas zu verändern.
Bitte spendet weiter Geld auf unser Spendenkonto, damit wir in der Lage sind das Verfahren abschließend durchzuführen.
Eure Interessengemeinschaft Hunde Niedernhausen
wir möchten Euch über den aktuellen Stand des Normenkontrollverfahrens informieren.
Die Gemeinde Niedernhausen hat inzwischen über den Verwaltungsgerichtshof mitgeteilt, das der Gemeindebund die Gemeinde im Verfahren vertreten wird.
Es wurde beantragt die Klage abzuweisen.
Der Schriftsatz dazu wird gesondert folgen und liegt bisher nicht vor.
Inzwischen sind auf dem Spendenkonto 3150 € eingegangen.
Nach Bezahlung der Gebühren, der Gerichtsgebühren (der Verwaltungsgerichtshof hat den Streitwert auf 10.000€ festgelegt) und den bisherigen Anwalts- und Gerichtskosten, befinden wir uns noch minimal im Plus.
Um das Verfahren abschließend weiterzuführen möchten wir Euch bitten weiterhin zu spenden.
Das genannte Spendenziel von 5000 € halten wir nach wie vor für realistisch, um alle Kosten im Verlaufe des Verfahrens zu decken.
Nur zusammen werden wir eine artgerechte Hundehaltung in Niedernhausen wieder möglich machen können.
Die Prüfung der „Hundewiesen“ ist inzwischen durch die Gemeinde abgeschlossen und hat für uns keine erkennbaren Lösungen gebracht.
Das Ergebnis ist über die Internetseite der Gemeinde einsehbar.
In unserer Hundegruppe ist der Link ebenfalls hinterlegt.
Dort findet Ihr auch immer alle neuen Informationen, die Klageschrift zum Normenkontrollverfahren und sämtliche Stellungnahmen z.B. des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
und der Landestierschutzbeauftragten Hessen etc.
Wir führen auch weiterhin Gespräche mit vereinzelten Gemeindevertretern.
Bisher hat sich leider keine Möglichkeit ergeben, an der jetzigen Situation etwas zu verändern.
Dazu werden wir Euch dann entsprechend auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Eure Interessengemeinschaft Hunde in Niedernhausen
"Nein zur Leinenpflicht in der Brut und Setzzeit in der der Gemeinde Niedernhausen".
Die Petition habe ich an Herrn Belz übergeben. Leider kam durch die Gemeindeverwaltung keine Reaktion auf Unsere Vorderung. Inzwischen habe ich mich der Interessengemeinschaft Hunde in Niedernhausen angeschlossen. Gemeinsam sind wir über die Landestierschutzbeauftragte Hessen, eine Amtstierärztin in Hessen und den Deutschen Tierschutzbund nochmals unabhängig an die Gemeindeverwaltung herangetreten und haben die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist damit auch gegen unsere Verfassung verstoßen wird. Die Gemeindeverwaltung in Niedernhausen, hat bisher keinerlei Anstrengungen unternommen um Gefahrenabwehrverordnung an geltendes Recht und Gesetze anzupassen. Daher haben wir als Interssensgemeinschaft eine Klage beim Landgericht eingetreicht. Hierfür benötigten wir dringend Unterstützung inform von Spenden. Jeder Euro zählt.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich e aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Hallo zusammen,
anbei ein Link zu einer Facebookgruppe für unsere Hunde und gegen den Leinenzwang.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich e aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Hallo zusammen,
anbei ein Link zu einer Facebookgruppe für unsere Hunde und gegen den Leinenzwang.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich ce aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich ce aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Neues Zeichnungsende: 25.05.2024 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 212