3.276 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Schleswig-Holsteinischen Landtag
Mit unserer Petition möchten wir erreichen, dass alle öffentlichen Beschaffungsstellen in Schleswig-Holstein durch ein verbindliches Gesetz dazu verpflichtet werden, ökologische und soziale Kriterien sowie die Menschenrechte entlang der Lieferkette zu berücksichtigen und dies auch zu kontrollieren.
Der schleswig-holsteinische Landtag berät derzeit einen Gesetzentwurf, der das Gegenteil erreichen wird und weit hinter den aktuellen gesetzlichen Stand zurückfällt. Es soll keine verbindliche Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien mehr geben. Auch die Kontrolle der Vergaben würde erheblich erschwert.
Steuergelder können so für Produkte und Leistungen ausgegeben werden, bei denen nicht klar ist, ob Arbeits- und Menschenrechte eingehalten werden oder ob Tariftreue und gute Arbeit eine Rolle spielen. Sogar Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit könnten dann beschafft werden.
Wenn dieser Entwurf so vom Landtag beschlossen wird, bedeutet das eine Missachtung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs), zu denen sich auch die schleswig-holsteinische Landesregierung bekannt hat. Landesregierung und Parlament würden damit die selbst gesetzten Ziele, hin zu einer nachhaltigen Entwicklung in Schleswig-Holstein, untergraben. Zudem würde die Höhe des zu zahlenden Mindestlohns eingefroren werden.
Solch ein Gesetz nimmt billigend in Kauf, dass mit Steuergeldern ausbeuterische Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern oder Umweltzerstörung hierzulande und weltweit finanziert werden.
Nachhaltigkeit in der Vergabepraxis darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden! In einem neuen Gesetz müssen die entsprechenden Regelungen so gestaltet sein, dass klein- und mittelständische Unternehmen ermutigt werden, ökologisch nachhaltig und sozial verträglich zu produzieren, um sich so rechtzeitig zukunftsfähig zu machen.
Dazu fordern wir die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags auf!
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI), Deutscher Gewerkschaftsbund DGB NORD, Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) – Landesbezirk Nord, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG-Nord, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG-BAU) - Region Nord, und IG Metall Küste
Link zum Gesetzesentwurf: https://bit.ly/2wEtM4q
Begründung
Rund 14 Milliarden Euro investieren schleswig-holsteinische Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise und das Land in Straßen- und Schulbau, in öffentliche Dienstleistungen, wie den Nahverkehr, aber auch in die Ausstattung von Behörden und Ämtern und in vieles mehr.
Bislang müssen die öffentlichen Vergabestellen zwingend darauf achten, dass Unternehmen bestimmte Standards einhalten. Dazu gehören Internationale Abkommen wie beispielsweise Vereinbarungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit und das Recht sich in Gewerkschaften zu organisieren (ILO Kernarbeitsnormen). Dazu gehören aber auch Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Auch das Gebot der Tariftreue, der Gleichbehandlung von Beschäftigten im Betrieb – das auf die Gleichstellung von Leiharbeitnehmer*innen zielt – ist Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Gesetzlich klargestellt ist zudem, dass diejenigen Unternehmen bevorzugt werden, die ausbilden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Mit der Forderung nach diesen gesellschaftlich relevanten Zielen nutzen öffentliche Stellen ihre Marktmacht, um eine ökologisch und sozial verantwortliche Produktion voranzubringen. In einigen Produktbereichen zeigt sich bereits, dass der Markt auf die veränderte Nachfrage reagiert und sich dadurch Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette konkret verbessern.
Das Rad in Schleswig-Holstein jetzt wieder zurückzudrehen, wäre ein Schlag ins Gesicht derjenigen Unternehmen im Land, die sich bereits auf den Weg in eine nachhaltigere Zukunft gemacht haben. Würde das Gesetz so verabschiedet, wird ein Bürokratiemonster entstehen: denn jede Beschaffungsstelle im Land soll in Zukunft selbst entscheiden können ob und welche Kriterien für eine Ausschreibung gelten - die Informationskosten für die Unternehmen und damit ihr bürokratischer Aufwand steigen. So werden kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert, sondern ihnen Steine in den Weg gelegt.
Wer, wie das Wirtschaftsministerium, angeblich die Vereinfachung von Verfahren und die Beteiligung von kleinen Unternehmen an Ausschreibungen will, darf die Formulierung von sozialen und ökologischen Standards nicht ins wechselhafte Belieben von Vergabestellen legen. Es ist kein Bürokratieabbau, wenn jeder Kreis, jede öffentlich Vergabestelle die Kriterien für jede Ausschreibung neu festlegt. Vereinfachung braucht keinen Flickenteppich, sondern Klarheit und Transparenz. Das ist nur dann möglich, wenn Kriterien für alle und grundsätzlich gelten.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.09.2018
Petition endet:
02.12.2018
Region:
Schleswig-Holstein
Kategorie:
Wirtschaft
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 17.01.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Nach der mündlichen Anhörung im November und der symbolischen Übergabe der Unterschriften an den Wirtschaftsausschuss des Landtages, waren wir gespannt, ob die Forderungen aus der Bevölkerung und Verbänden nach einer verpflichtenden Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskritierien und guter Arbeit im neuen Vergabegesetz SH zu Verbesserungen des Gesetzesentwurf führen würden. Diese Hoffnung wurde heute massiv enttäuscht!
Verwundert mussten wir heute miterleben, dass die Regierungsfraktionen keine einzige Änderung an dem Gesetzentwurf des Landesregierung vorgebracht hatten. Trotz ausführlichen Stellungnahmen und Diskussionen in sechs Stunden Anhörung sahen die Regierungsfraktionen keinen Anlass, den Entwurf der Landesregierung zu ändern.
Mit den... weiter -
Am Rande der letzten Sitzungswoche im Landtag Schleswig-Holstein überreichte am 13.12.2018 eine Delegation der Initiatoren der Petition die eingereichten Unterschriften symbolisch dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Dr. Andreas Tietze.
3278 Unterstützende haben sich für die verbindliche EInhaltung von Umweltschutz, gute Arbeit und Menschenrechten entlang der Lieferkette im Vergabegesetz ausgesprochen.
Der Wirtschafts- wie der Petitionsausschuss des Landtages sind nun aufgefordert, das Votum der Bürger*innen aufzunehmen und Änderungen am Gesetz vorzunehmen.
Mitte Januar 2019 tagen die Ausschüsse im Landtag wieder und wir sind gespannt, wie unsere Forderungen Berücksichtigung finden.
Vielen Dank nochmal an alle Unterstützende und einen... weiter
Debatte
Oft wird der Petition und unserem Anliegen entgegnet, dass ja bereits über EU- und Bundesvorgaben die EInhaltung von Sozial- und Umweltstandards vorgeschrieben oder sogar "bindend" sei. Dem ist nicht so! Zwar wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbestimmungen (GWB), welches auf Bundesebene die Vergabe regelt, in den Vergabegrundsätzen festgelegt, dass diese Kriterien "berücksichtigt werden", allerdings ohne direkte Vorgabe, welche genauen Kriterien gemeint sind - jede Beschaffungsstelle KANN diese fordern, muss es aber nicht. Für Bundesländer ergibt sich hier Spielraum, den SH aber nicht nutzt.
Noch kein CONTRA Argument.