439 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landrat
Am 16. April 2020 gab es die erste bestätigte Covid-19 Erkrankung in der Gemeinschaftsunterkunft Stolpe-Süd in der Stadt Hennigsdorf (Landkreis Oberhavel). Bei den anschließend durchgeführten Testungen wurde festgestellt, dass mittlerweile 68 der 413 Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft erkrankt sind (Stand: 23.04.2020). Alle 5 Häuser der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.
Erst eine Woche nach Ausbruch der Infektionen wurden die positiv getesteten Personen nicht mehr gemeinsam mit negativ getesteten Personen in einem Haus bzw. einem Zimmer untergebracht. Die Menschen dürfen das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft nicht mehr verlassen, weder zum Einkaufen, zum Spazierengehen noch zur Arbeit. Sie werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ABS mit Lebensmitteln versorgt.
Es fehlt aber an ausreichenden Schutzmaterialien und an Möglichkeiten gebührend Abstand zu halten. Die Menschen in den Unterkünften leben weiterhin auf engem Raum zusammen in Mehrbettzimmern und müssen sich mit vielen anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Küchen, Bäder, WCs und Spielzimmer, teilen. Neben einer großen psychischen Belastung durch die Enge und das Gefühl eingesperrt zu sein, kommt auch noch das hohe Infektionsrisiko dazu, sich schnell anstecken zu können.
Trotz der Forderung von Linken, Grünen und Flüchtlingsverbänden, wenigstens besondere Gruppen wie Personen mit Corona-relevanten Vorerkrankungen, Familien oder Beschäftigte in Pflegeberufen aus der Unterkunft herauszuholen und dezentral in derzeit leerstehende Wohnungen, Hotels und Pensionen unterzubringen, weigert sich der Landrat dies zu tun. Die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft sei “alternativlos”, so der Verwaltungschef. Einen Plan wie es mit der Gemeinschaftsunterkunft weitergehen solle, habe er aber nicht.
Wir fordern daher Herrn Landrat Ludger Weskamp (SPD) dazu auf:
heben Sie die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in den Gemeinschaftsunterkünften für alle Geflüchteten in Oberhavel auf,
holen Sie die nicht infizierten Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Stolpe-Süd aus dieser heraus und bringen Sie sie auf deren Wunsch in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen unter,
manchen Sie dieses Angebot zuerst den Personen aus Covid-19 Risikogruppen, Familen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, auch in den anderen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis,
sorgen Sie dafür, dass für die verbliebenen Menschen in den Gemeinschaftsunterküften genügend Schutzmaterial, Lebensmittel, ärztliche Betreuung und Ansprechpersonen zur Verfügung gestellt werden,
sorgen Sie dafür, dass die verbliebenen Personen in der Gemeinschaftsunterkunft die Möglichkeit bekommen jederzeit die gebotenen Mindestabstandsregeln einhalten zu können, insbesondere durch die Unterbringung in Einzelzimmern.
Handeln Sie schnell, es geht hier um Menschen, die auf Ihren Schutz besonders angewiesen sind! Es muss alles dafür getan werden, dass weitere Ansteckungen innerhalb der Unterkünfte verhindert und so Menschen geschützt werden!
Begründung
Nicht erst seit Corona gibt es breite Kritik an den beengten und tristen Verhältnissen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Weder Ruhe noch Privatsphäre sind möglich, wenn man mit bis zu drei fremden Personen in einem winzigen Zimmer unterbracht ist und nur wenige Gemeinschaftsräume zur Verfügung stehen.
Seit der Einführung der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie hat sich die Lage noch weiter zugespitzt. In den Unterkünften ist weder das Abstand-Halten, noch die Einhaltung von Hygieneregeln möglich. Am 22.04.2020 gab die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig dem Antrag eines Asylbewerbers auf vorläufigen Rechtsschutz statt (Az.: 3 L 204/20). Er hatte sich gegen die Verpflichtung auf Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft gewehrt, die es ihm nicht erlaube die von der sächsischen Corona-Verordnung vorgeschriebenen Abstandregeln von 1,5 Metern einzuhalten. Das Gericht bestätigte, dass die Einhaltung der Verordnung in der Unterkunft nicht möglich sei, wenn der Geflüchtete mit einem weiteren Bewohner in einem kleinen Zimmer lebe und er sich mit weiteren 50 Bewohnern Küche und Sanitäranlagen teilen muss. Die Feststellungen dieses Beschlusses verdeutlichen, dass die Behörden endlich handeln müssen und zumindest für die Zeit der Pandemie die Menschen in kleinteiligen Unterkünften unterzubringen sind.
Da aufgrund der Corona-Verordnungen im ganzen Land Hotelzimmer und Ferienwohnungen leer stehen, ist es geradezu absurd diese nicht für die Unterbringung Geflüchteter zu nutzen. Dies wäre auch eine Hilfe für die Gaststättenbetreiber, die zumindest wieder etwas an Einnahmen zu verbuchen hätten.
Es ist daher dringen geboten endlich zu Handeln - die Geflüchteten brauchen Ruhe, Sicherheit, Abstand und unsere Solidarität. Gerade auch in Zeiten von Corona!
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Petition wurde nicht eingereicht
am 28.05.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Liebe Unterstützer*innen der Petition,
ich möchte mich auf diesem Weg bei dir/Ihnen für die Unterstützung der Petition bedanken. Eine beachtliche Zahl von 439 Menschen hat ihre Stimme erhoben, um sich für die schwächsten in unserer Gesellschaft in diesen schwierigen Zeiten einzusetzen. Ihr zeigt/Sie zeigen, dass die Menschen in Gemeinschaftsunterkünften nicht vergessen werden dürfen und dass auch sie ein Recht auf Würde, Sicherheit und den Schutz ihrer Gesundheit haben.
Leider hat der Landkreis bisher nicht genug unternommen, um die unhaltbaren Zustände in der Gemeinschaftunterkunft in Hennigsdorf zu beseitigen. Die meisten Bewohner*innen waren noch bis Mitte der vergangenen Woche in einer insgesamt über fünf Wochen andauernden Quarantäne.... weiter
Debatte
Obwohl noch nicht alle Ergebnisse vorliegen, ist jetzt schon jede 6. Person in der Unterkunft in Hennigsdorf infiziert. Es gibt in zwei weiteren Unterkünften Fälle. Im Rest Oberhavels ist nur etwa jede 1.000 Person positiv getestet. Innerhalb der Häuser erfolgt keine Trennung der Menschen, das heißt mit jeder Infektion verlängert sich das Risiko und die Quarantäne. Die Kosten müssen nicht von den Kommunen getragen werden, da sämtliche Unterkunftskosten in nachgewiesener Höhe vom Land erstattet werden. Es wird sich deswegen also nicht der Hebesatz der Grundsteuer verändern.
Irgend jemand muss für die Kosten für angemietete Ferienwohnungen etc aufkommen. Sie vielleicht? Das wäre doch mal ein wirkungsvolles Handeln anstatt dieses immer von der Allgemeinheit zu verlangen.