Wohnen

Heizkosten gerecht abrechnen!

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

48 Unterschriften

Sammlung beendet

48 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Heizkostenverordnung sollte mit der Zielsetzung novelliert werden, den Verbrauchern in Mehrfamilienhäusern verantwortungs­gerechte, nachvollziehbare und sachgerechte Heizkostenabrechnungen zu liefern. Inhalt der Novellierung sollte sein:
 
·        Abrechnung von Verbrauchs- und Grundkosten auf Basis der tatsächlich angefallenen Werte (wie bei den anderen Nebenkosten auch) statt Abrechnung gemäß prozentualer Vorgaben für Verbrauchs- und Grundkosten
·        Berücksichtigung der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten bei der Kostendarstellung und -verteilung, insbesondere bei den verbrauchsab­hängigen und verbrauchsunhängigen Kosten
·        Mehr Realitätsnähe und Fairness in der Kostenerfassung und -verteilung durch gezielte Be- und Entlastung bei nicht beeinflussbarem Mehr- oder Minderverbrauch von Wärme nach dem Vorbild der Regelungen in der Schweiz (s. Abrechnungs­modelle VEWA und VHKA des Bundesamts für Energie), d.h.
◦  explizite Berücksichtigung des indirekten Wärmeverbrauchs von „Rohr­wärme“ bzw. "Verlustwärme" (in der Schweiz "Zwangswärme" genannt)
◦  Berücksichtigung der Wohnungslage im Gebäude („Lastenausgleich“ für besonders benachteiligte Wohnungen)
 

Begründung

Ziel der Petition ist es, die Heizkostenabrechnung für die Bewohner von Mehrfamilien­häusern sachgerecht und zugleich verantwortungsgerecht zu gestalten. Die Heiz­kosten­abrechnung sollte die Verantwortlichkeiten und Einflussmöglich­keiten der Nutzer einbeziehen, was heute aufgrund der Vorgaben der Heizkosten­verordnung in der Regel nicht der Fall ist. Die heutigen Abrechnungen berücksichtigen im Ergebnis nicht , wer auf welche Kosten Einfluss hatte und welche Kosten demzufolge von wem in welcher Weise verantwortungsgemäß zu tragen wären. Die Nutzer erhalten vielmehr ein verzerrtes Bild ihrer Heizkosten. Verbrauchsabhängige Kosten müssen gemäß Heizkostenverordnung teilweise wie verbrauchs­unab­hängige Kosten behandelt werden oder umgekehrt.
Methodisch bedingt beeinflusst das Verhalten anderer Nutzer unvor­hersehbar immer auch die eigenen Heizkosten, so dass unter dem Aspekt von Kostenersparnissen kaum Konsequenzen in Hinblick auf ein energiebewusstes Verhalten gezogen werden können. Kosten­folgen eigenen Handelns für die Vergangenheit sind nur schwer nachvollziehbar und für die Zukunft nicht kalkulierbar, da es systemisch bedingt unter den Nutzern zu Umverteilungen von Kosten kommt, statt dass verur­sachungs- bzw. verantwortungsgerecht abgerechnet wird. Dies führt teilweise zu frag­würdigen finanziellen Effekten, indem unter bestimmten Bedingungen verschwen­derischer Umgang mit Wärmeenergie belohnt wird oder indem Nutzer mit z. B. lagebedingt erhöhtem Wärmebedarf zusätzlich durch Kosten­aufschläge belastet werden.
Bei Erlass der Heizkostenverordnung wurde mit der bindenden prozentualen Vorgabe von Verbrauchs- und Grundkosten offensichtlich das Ziel der Verbrauchssenkung angestrebt. Dieses Ziel wird auch mit der seit dem 1.1.2021 eingeführten CO2-Abgabe verfolgt, die wie eine Verbrauchssteuer für mit fossilen Energieträgern erzeugte Wohnungswärme erhoben wird. Zwei methodisch unterschiedliche kostenbasierte Instrumente zur Verbrauchslenkung sind wenig sinnvoll, so dass auf die Lenkung durch die Heizkostenverordnung nach den derzeitigen Mechanismen verzichtet werden kann, nicht nur wegen ihrer mangelnden Effektivität, sondern auch, weil davon auszugehen ist, dass die aufgrund der Heizkostenverordnung erfolgenden Kostenumverteilungen die mit den CO2-Abgaben verfolgten Zwecke (s. BEHG, CO2KostAufG) verwässern oder sogar konterkarieren. Um den Verbraucher über die Heizkosten zu energiebewusstem Verhalten motivieren zu können, ist es an der Zeit, endlich sach- und verantwortungsgerechte Wärmeabrechnungen zu erstellen, die aussagekräftige kostenbasierte Erkenntnisse und entsprechende Entscheidungen ermöglichen.
Für sach- und verantwortungsgerechte Heizkostenabrechnungen ist es erforderlich, die bestehende Heizkostenverordnung grundlegend zu überarbeiten, wofür federführend das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständig ist.
Weiterführende Informationen:
[1] Harald Neumann, Eigentümergemeinschaften und Klimapolitik, Januar 2020
[2] Wohnen-im-Eigentum, Interview: „Die Heizkostenverordnung verteilt Kosten in WEGs ungerecht“, Mai 2020
[3] Harald Neumann, Kostenverantwortung und Kostenbelastung in der Wärmeabrechnung nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz und der Heizkostenverordnung, April 2023
[4] Harald Neumann,  Initiative "Heizkosten gerecht abrechnen", Juni 2023
[5] "HEIZKOstenVERAntwortungsgerecht" als Web-Client, iOS- oder Android-App
[6] Youtube-Kanal: Verantwortungsgerechte Heizkostenabrechnung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr. Harald Neumann aus Hamburg
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.06.2023
Petition endet: 11.10.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Wohnen

Neuigkeiten

  • MITTEILUNG an Unterstützer/innen der Initiative "Heizkosten gerecht abrechnen!"
    vom 11.06.2024 zur Petition zur Reform der Heizkostenverordnung

    Während längerer Abwesenheit von mir in den letzten Wochen hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag mit Datum vom 16. Mai 2024 per Schreiben darüber informiert, dass eine Vorlage für den Petitonsausschuss einschließlich Beschlussempfehlung mit Begründung in Arbeit ist, die nach Überprüfung durch zwei Abgeordnete (Regierungskoalition, Opposition) dem Petitionsausschuss vorgelegt wird. Der Petitionsausschuss "wird dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung (der) Eingabe vorlegen."

    Schaun mer mal. Auf das Ergebnis dieses parlamentarischen Prozesses bin ich gespannt.... weiter

  • Rund drei Monate nach der Einreichung der Petition "Heizkosten gerecht abrechnen!", in der eine Reform der Heizkostenverordnung gefordert wird, liegt nun eine ablehnende Stellungnahme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) - stellvertretend für die Bundesregierung - vor, die am 15.1.2024 vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages versandt wurde.

    Die angeführten Ablehnungsgründe sind jedoch nicht überzeugend, so dass an der Forderung nach einer Überarbeitung der Heizkostenverordnung festgehalten wird.

    Leider lässt die Stellungnahme des BMWSB nur allzu deutlich eine mangelnde Bereit­schaft erkennen, sich mit den vorgelegten umfangreichen Analysen und Vorschlägen ernsthaft auseinanderzusetzen. Gegenüber dem... weiter

  • Heute erhielt ich ein Schreiben eines Mitarbeiters des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit folgendem Inhalt:

    "In Ihrem Schreiben fordern Sie eine Novellierung der Heizkostenverordnung und geben hierzu Vorschläge.

    Zu Ihrem Anliegen ist zunächst das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten worden.

    Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen.

    Dieses Verfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte dafür um Verständnis."

    Es heisst also abwarten.

    Inzwischen dürften bei denjenigen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, die Heizkostenabrechnungen des Jahres 2022 eingetroffen sein. Somit besteht auch... weiter

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