28.01.2024, 19:54
Rund drei Monate nach der Einreichung der Petition "Heizkosten gerecht abrechnen!", in der eine Reform der Heizkostenverordnung gefordert wird, liegt nun eine ablehnende Stellungnahme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) - stellvertretend für die Bundesregierung - vor, die am 15.1.2024 vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages versandt wurde.
Die angeführten Ablehnungsgründe sind jedoch nicht überzeugend, so dass an der Forderung nach einer Überarbeitung der Heizkostenverordnung festgehalten wird.
Leider lässt die Stellungnahme des BMWSB nur allzu deutlich eine mangelnde Bereitschaft erkennen, sich mit den vorgelegten umfangreichen Analysen und Vorschlägen ernsthaft auseinanderzusetzen. Gegenüber dem Ansatz, die Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Kostenlehre für eine verantwortungsgerechte und nachvollziehbare Heizkostenabrechnung zu nutzen, wird in der Stellungnahme des BMWSB betont, dass sich die Heizkostenverordnung - die im Kern seit nunmehr rund 43 Jahren unverändert ist - "bewährt" habe.
Diese Bewährung gilt nach meiner Auffassung allenfalls nur insoweit, als die Regelungen aufgrund ministerieller Anordnung seit Jahrzehnten unwidersprochen (und vielleicht unreflektiert?) angewendet werden, nicht aber im Hinblick auf Einzelfallgerechtigkeit und Brauchbarkeit für Entscheidungen zur persönlichen Wärmenutzung eingehend überprüft worden sind. Insbesondere kann das Argument der "Bewährung" nicht für die im Begleitmaterial zur Petition ausführlich beleuchteten kritischen Wechselwirkungen zwischen den beabsichtigten Effekten der CO2-Bepreisung und den Abrechnungsmechanismen der Heizkostenverordnung in Anspruch genommen werden, denn die Regelungen zur CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind erst seit dem 1.1.2021 in Kraft und erstmalig in den Abrechnungen für das Jahr 2021 angewendet worden. Stichproben vorliegender Abrechnungen namhafter Abrechnungsdienstleister für die Jahre 2021 und 2022 erhärten die in der Petition formulierte Kritik.
Wie in der Erwiderung zur Stellungnahme des BMWSB ausführlich dargelegt, sind die vom BMWSB angeführten Gründe für die Ablehnung einer Reform der Heizkostenverordnung weder im Einzelnen noch in der Summe überzeugend, so dass die Forderung nach einer zügigen Reform der Heizkostenverordnung aufrechterhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Neumann
Anmerkung: Die Texte der Stellungnahme des BMWSB und der Erwiderung sind in den Materialien zur Initiative unter www.openpetition.de/petition/online/heizkosten-gerecht-abrechnen zu finden.