12.528 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Ministerpräsident des Freistaates Sachsen und die Parlamentarier des Sächsischen Landtags
Wir, die Unterzeichner, fordern - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie - umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems.
Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!
Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!
Wir fordern - die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ zum nächstmöglichen Termin sowie - vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der - Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.
Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.
Begründung
Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend bewertet werden.
Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!
Die sächsische Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
Ob es der Prüfbericht zur Werbetätigkeit des MDR ist, der Prüfbericht zum Liegenschaftsmanagment des MDR, die Ergebnisse der Prüfung der Geldgeschäfte des MDR oder die Prüfberichte zu Personalaufwendungen des MDR: Es entsteht keineswegs das vielfach suggerierte Bild eines „transparenten und demokratischen“ Rundfunks - eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welcher auch von den Bürgern unseres Landes akzeptiert werden kann.
Auf diese gravierenden Mängel und Versäumnisse der Medienpolitik weisen zahlreiche Prüfberichte in den Parlamentsdokumenten des sächsischen Landtages hin, ohne dass der Gesetzgeber korrigierend eingegriffen hätte.
Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat): „Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“
Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.
Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem: "Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...] Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint. Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)
Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Sächsischen Ministerpräsidenten sowie das Sächsische Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach - umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren" https://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
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Neuigkeiten
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 04.08.2015Dresden/ Sachsen, 04.08.2015
Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres
Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der
neuen Amtsperiode 2015.
Am Freitag,...mehr anzeigenDresden/ Sachsen, 04.08.2015
Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres
Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der
neuen Amtsperiode 2015.
Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren -
Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen
Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag
ein - und beschreitet damit medienpolitisches Neuland.
Gemäß MDR-Staatsvertrag können sich neben gesetzlich festgelegten Gruppen auch andere gesellschaftlich bedeutsame
Gruppen um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Gruppe der Nichtnutzer
(Fernsehlose, Rundfunk-Nichtnutzer, etc.) ergibt sich u.a. aus offiziell herangezogenen Statistiken, welche gut 4 Prozent der
Haushalte als fernsehlos ausweisen - allein in Sachsen betrifft dies somit immerhin mehr als 170.000 Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem 01.01.2013 gilt mit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ (RBStV) eine in großen Teilen unsoziale, vollkommen
nutzungsunabhängige und unkündbare Pauschalabgabe auf „Raumeinheiten“ (Wohnungen, Betriebsstätten, KFZ) zum Zwecke
der Rundfunkfinanzierung. Die im der Finanzierungsumstellung zugrunde gelegten Gutachten von Professor Kirchhof geforderte
Wahlfreiheit („Widerlegbarkeit der Regelvermutung“) wurde bisher und wird immer noch in der Gesetzgebung vollkommen
unterschlagen - trotz mehrfacher Anmahnung auch seitens der Initiative. Noch schwerer wiegt jedoch, dass zusätzlich zu diesem
folgenreichen und verfassungsrechtlich höchstproblematischen Versäumnis auch noch unterlassen wurde, der nunmehr neu zur
Mitfinanzierung herangezogenen Gruppe der Nichtnutzer überhaupt entsprechende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte
gesetzlich einzuräumen. Die Bewerbung dieser Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat kann daher lediglich als
Angebot und Versuch verstanden werden, diesen unhaltbaren Missstand bis zu einer Abhilfe ansatzweise zu kompensieren.
Eine Fortsetzung des Ausschlusses der speziellen Sichtweise der Gruppe der Nichtnutzer aus den Aufsichts- und
Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen nicht mehr vermittelbar,
nicht mehr verantwortbar und auch nicht mehr tolerierbar.
Mit bundesweit gleichlautenden, z.T. noch laufenden Petitionen hat die Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für
ein demokratischeres Rundfunksystem“ bereits tausende Bürger aus dem Sendegebiet des MDR sowie bundesweit
zehntausende Gleichgesinnte hinter sich vereint. Als parteiloser, staatsferner, bürgernaher und auch sonst explizit keiner
politischen Gruppierung oder Strömung nahestehender Zusammenschluss von Betroffenen setzt sie sich für die Belange der
Nichtnutzer, Teilnutzer und Kritiker hinsichtlich des derzeitigen real existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein und blickt
- sofern ihr ein Sitz im Rundfunkrat zugestanden wird - den anstehenden Aufgaben mit Spannung und Tatendrang entgegen.
Ziel der Initiative ist dabei insbesondere, auf einen sich klar vom rein werbefinanzierten Privatrundfunk abgrenzenden,
verantwortlich haushaltenden und - zumindest für den Zeitraum der Finanzierungsverpflichtung von Nichtnutzern auch von dieser
Gruppe akzeptierten - staatsfernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form einer echten „4. Gewalt“ hinzuwirken.
Es wird spannend und aufschlussreich werden, die Reaktionen der Entscheidungsträger sowie Kontroll- und Aufsichtsgremien zu
beobachten.
Für Interessenten/ Mitstreiter/ Betroffene: Bis auf wenige Ausnahmen findet jeden Donnerstag 20 Uhr ein Arbeitstreffen/
„Runder Tisch“ in Dresden statt. Ort: Teegadrom, Louisenstraße 44, 01099 Dresden -
Die Petition wurde eingereicht
am 26.07.2015Evaluierung??
Mit der derzeitigen Vorbereitung zur Ratifizierung der Rundfunkstaatsverträge Nr.17 und 18., ignorieren die verantwortlichen Ministerpräsidenten erneut den Reformbedarf am ö.r. Rundfunksystem! Eine Untersuchung zum Korrekturbedarf in Zusammenarbeit mit DIW ECON kam zu dem Resultat :
Zitat:
„ Aus Sicht von DIW Econ als Begleiter des Evaluationsverfahrens ergibt sich aus der Evaluation...mehr anzeigenEvaluierung??
Mit der derzeitigen Vorbereitung zur Ratifizierung der Rundfunkstaatsverträge Nr.17 und 18., ignorieren die verantwortlichen Ministerpräsidenten erneut den Reformbedarf am ö.r. Rundfunksystem! Eine Untersuchung zum Korrekturbedarf in Zusammenarbeit mit DIW ECON kam zu dem Resultat :
Zitat:
„ Aus Sicht von DIW Econ als Begleiter des Evaluationsverfahrens ergibt sich aus der Evaluation kein grundlegender Reformbedarf. Einzelne Maßnahmen können jedoch kleinere Unwuchten bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags beseitigen.“
Dies ist in Augen weiter Teile der Bevölkerung eine beschönigende Aussage, hinter der sich in
Wahrheit der Abbau demokratischer Grundrechte aus Art. 2 Absatz 1 GG,
Zitat:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
sowie eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung verbirgt!
Zitat:
„Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil1 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts.“
Es geht um Besitzstandwahrung für die ö.r. Rundfunkanstalten und Machtinteressenwahrung auf Seiten der Parlamentarier. Die Interessen der unfreiwilligen Beitragsentrichter bleiben dabei unberücksichtigt.
Dabei wird beim lesen der Berichte schnell klar, das die Begehrlichkeiten auf Seite der ö,r. Rundfunkanstalten weiter wachsen werden.
Zitat:
„Insbesondere ist zum aktuellen Zeitpunkt weder bekannt, welchen Finanzbedarf die Rundfunkanstalten für die kommende Planungsperiode 2017 bis 2020 anmelden werden, noch welchen Finanzbedarf die KEF anerkennen wird. Darüber hinaus besteht Unsicherheit darüber, wie hoch das Rundfunkbeitragsaufkommen in der aktuellen Planungsperiode und in der kommenden Planungsperiode tatsächlich ausfallen wird. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor besteht auch darin, dass unklar ist, welcher Anteil der offenen Forderungen aus der Direktanmeldung im Rahmen des Meldedatenabgleichs als werthaltig anzusehen ist.“
http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-ateien/Medienpolitik/Bericht_der_Rundfunkkommmission_zur_EvalDuierung_des_Rundfunkbeitrags.pdf
http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/DIW_Econ_Rundfunkbeitrag_Zusammenfassung_Evaluationsergebnisse_Juli_2015_3.0.pdf
In der Protokollerklärung der Bundesländer zum 15.RändStV http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3#protokoll_2
hatte insbesondere Sachsen gefordert:
Zitat:
„dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.“
Der vorliegende Bericht geht jedoch, trotz Mehreinnahmen, derzeit nicht von der Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung für den Beitragszahler aus? Mit gutem Grund fragen wir uns, wie die Mehrbelastung jetziger Beitragszahler zur Reduzierung des Beitrages für künftige Beitragszahler gerechtfertigt werden soll?
Es wäre an der Zeit, das die Behandlung von Tabuthemen wie „Definition Grundversorgungsauftrag“ oder auch die Privatisierung zumindest des ZDF , von der Bevölkerung lautstärker eingefordert wird. Mit der Weigerung, von nach wie vor Millionen Bürgern, das überholte System zu finanzieren -ist immerhin ein Anfang gemacht. Mit freundlichen Grüßen, von Frank Kutschera
Debatte
Bildlich gesprochen sehe ich absolut nicht ein, für ein Kobe-Steak bezahlen zu müssen, weil ich auf der anderen Straßenseite ein Restaurant passiert habe... Der RBSV besteht zwischen den Anstalten und den Ländern, da nach geltendem Recht Drittbelastungen unzulässig sind, müssten folgerichtig die Zahlungen auch von den Ländern bestritten werden, und zwar ohne zusätzliche Abgabenlast. Wenn sich der ÖRRf auf sein Kerngeschäft konzentriert, ist das ohne Schwierigkeiten bezahlbar. Für Dokus gibt es n-TV, für Familiendramen RTL & Co.
Es muss schlicht und ergreifend dem Bürger überlassen sein was er will, oder eben nicht will. Jede Zwangsabgabe, egal, ob Rundfunk, IHK, Berufsgenossenschaft, oder was auch immer, (Steuern mal ausgenommen) entspricht nun mal nicht den Grundsätzen von Demokratie und Freiheit. Wenn ich nur weil ich technisch in der Lage bin etwas zu empfangen dafür zahlen muss, müsste ich auch grundsätzlich pauschal Alimente zahlen, weil ich technisch in der Lage bin Kinder zu zeugen. Macht einfach PayTV draus, fertig!