Bildlich gesprochen sehe ich absolut nicht ein, für ein Kobe-Steak bezahlen zu müssen, weil ich auf der anderen Straßenseite ein Restaurant passiert habe... Der RBSV besteht zwischen den Anstalten und den Ländern, da nach geltendem Recht Drittbelastungen unzulässig sind, müssten folgerichtig die Zahlungen auch von den Ländern bestritten werden, und zwar ohne zusätzliche Abgabenlast. Wenn sich der ÖRRf auf sein Kerngeschäft konzentriert, ist das ohne Schwierigkeiten bezahlbar. Für Dokus gibt es n-TV, für Familiendramen RTL & Co.
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