27.07.2015, 01:31
Evaluierung??
Mit der derzeitigen Vorbereitung zur Ratifizierung der Rundfunkstaatsverträge Nr.17 und 18., ignorieren die verantwortlichen Ministerpräsidenten erneut den Reformbedarf am ö.r. Rundfunksystem! Eine Untersuchung zum Korrekturbedarf in Zusammenarbeit mit DIW ECON kam zu dem Resultat :
Zitat:
„ Aus Sicht von DIW Econ als Begleiter des Evaluationsverfahrens ergibt sich aus der Evaluation kein grundlegender Reformbedarf. Einzelne Maßnahmen können jedoch kleinere Unwuchten bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags beseitigen.“
Dies ist in Augen weiter Teile der Bevölkerung eine beschönigende Aussage, hinter der sich in
Wahrheit der Abbau demokratischer Grundrechte aus Art. 2 Absatz 1 GG,
Zitat:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
sowie eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung verbirgt!
Zitat:
„Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil1 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts.“
Es geht um Besitzstandwahrung für die ö.r. Rundfunkanstalten und Machtinteressenwahrung auf Seiten der Parlamentarier. Die Interessen der unfreiwilligen Beitragsentrichter bleiben dabei unberücksichtigt.
Dabei wird beim lesen der Berichte schnell klar, das die Begehrlichkeiten auf Seite der ö,r. Rundfunkanstalten weiter wachsen werden.
Zitat:
„Insbesondere ist zum aktuellen Zeitpunkt weder bekannt, welchen Finanzbedarf die Rundfunkanstalten für die kommende Planungsperiode 2017 bis 2020 anmelden werden, noch welchen Finanzbedarf die KEF anerkennen wird. Darüber hinaus besteht Unsicherheit darüber, wie hoch das Rundfunkbeitragsaufkommen in der aktuellen Planungsperiode und in der kommenden Planungsperiode tatsächlich ausfallen wird. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor besteht auch darin, dass unklar ist, welcher Anteil der offenen Forderungen aus der Direktanmeldung im Rahmen des Meldedatenabgleichs als werthaltig anzusehen ist.“
www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-ateien/Medienpolitik/Bericht_der_Rundfunkkommmission_zur_EvalDuierung_des_Rundfunkbeitrags.pdf
www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/DIW_Econ_Rundfunkbeitrag_Zusammenfassung_Evaluationsergebnisse_Juli_2015_3.0.pdf
In der Protokollerklärung der Bundesländer zum 15.RändStV www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3#protokoll_2
hatte insbesondere Sachsen gefordert:
Zitat:
„dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.“
Der vorliegende Bericht geht jedoch, trotz Mehreinnahmen, derzeit nicht von der Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung für den Beitragszahler aus? Mit gutem Grund fragen wir uns, wie die Mehrbelastung jetziger Beitragszahler zur Reduzierung des Beitrages für künftige Beitragszahler gerechtfertigt werden soll?
Es wäre an der Zeit, das die Behandlung von Tabuthemen wie „Definition Grundversorgungsauftrag“ oder auch die Privatisierung zumindest des ZDF , von der Bevölkerung lautstärker eingefordert wird. Mit der Weigerung, von nach wie vor Millionen Bürgern, das überholte System zu finanzieren -ist immerhin ein Anfang gemacht. Mit freundlichen Grüßen, von Frank Kutschera