Bildung

Keine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Oliver Stolz

1.103 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.103 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landrat Oliver Stolz

Im Land Schleswig-Holstein entscheiden sich immer mehr Landkreise dazu, die Maskenpflicht für Grundschüler auch während des Unterrichts einzuführen sobald die 7-Tage-Inzidenz einen Wert von 50 überschreitet. (siehe Allgemeinverfügung des Kreises in der jeweils gültigen Fassung)

Zusätzlich hat das Land Schleswig-Holstein mit der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01.11.2020 festgelegt, dass auch in Horten betreute Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Maske zu tragen haben. (§16 Abs. 4)

Dies bedeutet für viele Grundschulkinder, dass sie zwischen 5 und 9 Stunden täglich eine Maske tragen müssen, was wir als unzumutbar beurteilen mit dieser Petition strikt ablehnen.

!!!ACHTUNG, Zusammenschluss mit zweiter Petition!!!

Diese Petition wird auf Kreisebene eingereicht und unterstützt folgende Petition auf Landesebene:

https://www.openpetition.de/petition/online/aussetzen-der-maskenpflicht-im-unterricht-fuer-grundschueler-des-landes-schleswig-holstein

Begründung

Die Gesundheitsämter der Kreise und Städte sind durch das Infektionsschutzgesetz (§28 IfSG) ermächtigt, Maßnahmen als Allgemeinverfügung mit Grundrechtseinschränkenden Anordnungen zu erlassen. Dabei müssen alle Maßnahmen jedoch angemessen sein und stets kritisch nach den zu erwartenden Erfolgsaussichten im Verhältnis zu den zumutbaren Einschränkung bewertet werden.

In der Grundschule wird für die Kinder der Grundstein der verbalen und schriftlichen Kommunikation gelegt. Wie sollen die Kinder jedoch richtig lesen und schreiben lernen wenn ihre Aussprache und die Verständlichkeit durch das permanente Tragen einer Alltagsmaske verzerrt werden?

Das Tragen von Masken in den Unterrichtsräumen von Grundschulen und Horten sollte das letzte Mittel sein, welches zur Bekämpfung der Corona Pandemie ergriffen wird, da

  1. nicht erwiesen ist, dass Grundschüler das Infektionsgeschehen maßgeblich vorantreiben,

  2. keine nachvollziehbare Einigkeit darüber in den Bundesländern herrscht (siehe Allgemeinverfügung Hamburg) und

  3. mit diesen Maßnahmen weder einer Empfehlungen des RKI noch der Kultusministerien und der Lehrerschaft gefolgt wird.

Wir als Eltern und Lehrer* innen können daher kein Verständnis dafür aufbringen, dass es für Betreuungskräfte in Horten und an vielen anderen Arbeitsplätzen, für Erwachsene nicht zumutbar ist über längere Zeiträume Masken zu tragen, es den Grundschulkindern jedoch aufgelastet wird, ohne das diese nachweisbar überproportional zum Infektionsgeschehen beitragen.

Darüber hinaus ist das inkohärente föderale Handeln der Kreise und der Bundesländer nicht nachzuvollziehen und kann aufgrund der Willkür der Maßnahmen nicht im Sinne der, durch das Infektionsschutzgesetz verliehenen parlamentarischen Ermächtigung sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.10.2020
Petition endet: 22.11.2020
Region: Kreis Pinneberg
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Die online Petition gegen das Tragen von Alltagsmasken im Unterricht für Grundschüler des Kreises Pinneberg wurde zum heutigen Tage eingestellt.

  • Liebe Unterstützer*innen,

    in den letzten zwei Wochen hat sich in Sachen Maskenpflicht für unsere Kinder einiges getan.

    Die Allgemeinverfügung vom 25.10.2020 ist inzwischen mehrfach überholt und wurde durch einige, bundesweit einheitliche Regeln ersetzt.
    Leider konnte auf Bundesebene keine Einheitlichkeit in Sachen Maskenpflicht für Grundschüler erreicht werden.
    So stehen wir, Stand heute (05.11.2020), in 4 Landkreisen in Schleswig-Holstein, bei denen die 7-Tages-Inzidenz von 50 bereits überschritten ist, vor einer Maskenpflicht für Grundschüler auch während des Unterrichts und mit der neuen Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01.11.2020, vor einer landesweiten Maskenpflicht... weiter

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