Bildung

Keine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Oliver Stolz

1.103 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.103 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.11.2020, 13:00

Neue Beschreibung, Begründung und Zusammenschluss mit zweiter Petition


Neuer Titel: Keine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler des Kreises Pinneberg!
Grundschüler!


Neuer Petitionstext: Mit der Im Land Schleswig-Holstein entscheiden sich immer mehr Landkreise dazu, die Maskenpflicht für Grundschüler auch während des Unterrichts einzuführen sobald die 7-Tage-Inzidenz einen Wert von 50 überschreitet.
(siehe
Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen in der jeweils gültigen Fassung)
Zusätzlich hat das Land Schleswig-Holstein mit der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung
zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 25.10.2020, schafft der Landrat einen Landesweiten Präzedenzfall der das Tragen von Alltagsmasken 01.11.2020 festgelegt, dass auch in Horten betreute Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Maske zu tragen haben. (§16 Abs. 4)
Dies bedeutet
für Grundschüler des Landkreises zur Pflicht erhebt.
Mit
viele Grundschulkinder, dass sie zwischen 5 und 9 Stunden täglich eine Maske tragen müssen, was wir als unzumutbar beurteilen mit dieser Petition soll die sofortige Rücknahme dieser Entscheidung erwirkt werden um
den Kindern der 1.-4. Klasse ein optimales
strikt ablehnen.
!!!ACHTUNG, Zusammenschluss mit zweiter Petition!!!
Diese Petition wird auf Kreisebene eingereicht
und unterstützt folgende Petition auf die speziellen pädagogischen Bedürfnisse dieser Jahrgänge ausgerichtetes, Lernumfeld zu schaffen.
Landesebene:
www.openpetition.de/petition/online/aussetzen-der-maskenpflicht-im-unterricht-fuer-grundschueler-des-landes-schleswig-holstein


Neue Begründung: Die Gesundheitsämter der Kreise und Städte sind durch das Infektionsschutzgesetz (§28 IfSG) ermächtigt, Maßnahmen als Allgemeinverfügung mit Grundrechtseinschränkenden Anordnungen zu erlassen.
Dabei müssen alle Maßnahmen jedoch angemessen sein und stets kritisch nach den zu erwartenden Erfolgsaussichten im Verhältnis zu den zumutbaren Einschränkung bewertet werden.
In der Grundschule wird für die Kinder der Grundstein der verbalen und schriftlichen Kommunikation gelegt. Wie sollen die Kinder jedoch richtig lesen und schreiben lernen wenn ihre Aussprache und die Verständlichkeit durch das permanente Tragen einer Alltagsmaske verzerrt werden und sie den Stift nicht halten können, weil sie im Winter in den permanent gelüfteten Klassenräumen Winterjacke und Handschuhe tragen müssen?
werden?
Das Tragen von Masken in den Unterrichtsräumen von Grundschulen und Horten sollte das letzte Mittel sein, welches zur Bekämpfung der Corona Pandemie ergriffen wird, da
1. nicht erwiesen ist, dass Grundschüler das Infektionsgeschehen maßgeblich vorantreiben,
2. keine nachvollziehbare Einigkeit darüber in den Bundesländern herrscht (siehe Allgemeinverfügung Hamburg) und
3. mit diesen Maßnahmen weder einer Empfehlungen des RKI noch der Kultusministerien und der Lehrerschaft gefolgt
wird.
Wir als Eltern und Lehrer* innen können daher kein Verständnis dafür aufbringen, dass weiterhin bis es für Betreuungskräfte in Horten und an vielen anderen Arbeitsplätzen, für Erwachsene nicht zumutbar ist über längere Zeiträume Masken zu 100 Personen außerhalb oder INNERHALB GESCHLOSSENER RÄUME, Märkte tragen, es den Grundschulkindern jedoch aufgelastet wird, ohne das diese nachweisbar überproportional zum Infektionsgeschehen beitragen.
Darüber hinaus ist das inkohärente föderale Handeln der Kreise
und vergleichbare Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmer* innen, Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater der Bundesländer nicht nachzuvollziehen und Kinos besuchen besuchen dürfen, während unsere Kinder in regelmäßig gelüfteten Klassenräumen mit Alltagsmaske sitzen müssen.
(Quelle: Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über
kann aufgrund der Willkür der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 25.10.2020)
nicht im Sinne der, durch das Infektionsschutzgesetz verliehenen parlamentarischen Ermächtigung sein.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 996 (765 in Kreis Pinneberg)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern