Tierschutz

Ermittlung gegen schießwütigen Polizeibeamten in Rüsselsheim

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Patrick Burghardt

83.685 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

83.685 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Patrick Burghardt

Am 23.09. 2014 erschoss ein Polizist zwei Listenhunde, die ganz offensichtlich weder aggressiv waren, noch jemanden gefährdeten.

Der Polizist schoss mehrfach aus einer Distanz von mehreren Metern auf einen Hund, der dann angeschossen vor Schmerzen jaulend das Interesse des zweiten Hundes weckte. Beide Hunde wurden mit mindestens 4-5 Schüssen zu Tode gebracht.

Auf einem Video ist dokumentiert, dass der Polizist keinen Versuch unternahm, die Tiere einzufangen. Beide Hunde haben ihr Domizil nur deshalb unbeaufsichtigt verlassen, weil bei einem Einbruchsversuch die Täter die im Laden befindlichen Hunde durch die Türe, die sie aufgemacht haben, herausgelassen haben.

https://www.facebook.com/video.php?v=698857980189258&fref=nf

Im Tierschutzgesetz ist klar geregelt, dass niemand ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten darf. Grundsätzlich hätte jeder Tierschutzverein gerufen werden können, um die Tiere lebend einzufangen.

Die Wild west Aktion des Polizisten ist in keiner Weise verständlich, mitten in einem Wohngebiet herumzuballern, und Tiere anzuschiessen und diese dann an den Schusswunden verenden zu lassen, hat rein gar nichts mit Verhältnismässigkeit zu tun.

Es wird behauptet, dass es mehrfache Versuche gab, die Hunde einzufangen. Dabei seien 2 Personen verletzt worden.

Daher bitten wir, die Unterzeichner, dass die Gemeinde sich darum bemüht, dass gegen den Polizisten dienstrechtliche Ermittlungen und ein Strafverfahren eingeleitet werden bzw. gegen die für diese Aktion verantwortliche Person. Dies dient vor allem der Aufklärung von Diskrepanzen, die sich für hundeerfahrene Personen aus dem vorhandenen Informationsmaterial ergeben. Ebenso interessiert es die Unterzeichner, welche Qualifikationen die/der zuständige Beamte hatte, der eine Gefährdung der Allgemeinheit unterstellte, in Bezug auf seine Erfahrung im Umgang mit Hunden.

Die Rüsselsheimer Bevölkerung möchte nicht mit ausser Kontrolle geratenen Polizeibeamten konfrontiert sein, deshalb sollte es im Interesse des Ansehens der Polizei liegen, hier Klarheit zu schaffen. https://www.youtube.com/watch?v=0fia4rEb4JU&feature=youtu.be

--UPDATE-- Bitte kopiert den nachfolgenden Text und schickt ihn an: buergerdialog@ruesselsheim.de (Stadtverwaltung Rüsselsheim)

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter https://www.openpetition.de/petition/online/ermittlung-gegen-schiesswuetigen-polizeibeamten-in-ruesselsheim

finden Sie eine Petition vor, die innerhalb von wenigen Stunden mehr als 4100 Unterschriften generierte.

Das öffentliche Interesse an Ermittlungen zu diesem Fall ist sehr gross, weshalb wir, die Unterzeichner, die Stadt Rüsselsheim, respektive den Oberbürgermeister auffordern, diesen Vorfall dienstrechtlich und strafrechtlich überprüfen zu lassen, indem von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren angeregt wird.

Es kann und darf nicht sein, wenn OHNE Gefahr im Verzug - und das ist in dem im Internet kursierenden Video deutlich erkennbar, zwei Hunde allein deshalb erschossen werden, auf offener Strasse, weil sie sich ohne Leine im öffentlichen Stadtgebiet befinden.

Selbst WENN man davon ausgeht, dass ein Mensch, wie die Polizei behauptet, angeblich verletzt wurde, so ist die Frage, woher die Verletzung rührt, ob dies nun durch ungeschickte Handlung oder durch nicht aggressive, sondern aufregungsbedingte unabsichtliche Verletzung handelte. Anhand vieler Indizien ist deutlich zu sehen, dass der Polizist zwei ruhige Hunde ohne jede Gefahr mit mehreren Schüssen exekutiert.

Einer der Hunde jaulte noch minutenlang aufgrund der Schmerzen durch die Schüsse.

Bitte klären Sie ab, inwieweit hier geltendes Waffenrecht, der legale Schusswaffeneinsatz, und das Tierschutzgesetz verletzt wurde.

Ferner handelte es sich bei der Angelegenheit um eine Folge eines Einbruches, welcher von der Polizei nach Angabe des Tierhalters ignoriert worden sei. Auch hier sollten Sie anregen, die Verletzung der Dienstpflichten zu prüfen.

Ein Polizist hätte jederzeit einen Hundeführer der Polizei anfordern können, auch wenn das Tierheim nicht erreichbar gewesen sein sollte. Ferner gibt es auch

https://www.bund-der-tierfreunde.de

https://www.tierheim-ruesselsheim.de es gibt ferner mindestens 5 Tierärzte, die die Hunde narkotisieren hätten können.

Der Amtstierarzt wäre ebenfalls in der Lage gewesen, hier entsprechend des Tierschutzgesetzes einzigreifen.

Anschrift:Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Telefon:06152-989643 E-Mail:veterinaeramt@kreisgg.de Öffnungszeiten:Mo+Do+Fr 8-12, Di 8-15, M

Begründung

Jedes Tier hat verdient, dass man sein Leben wertschätzt. Nur wenn der Name Kampfhund, Pitbull, Stafford fällt, dann wird das Tier zum Freiwild, weil manche Menschen einfach nicht fähig sind, mit Hunden umzugehen.

Aber selbst wenn ein Polizist selbst nicht mit so einem Tier umgehen kann, hätte es genügend Möglichkeiten gegeben, die Hunde nicht gleich abzuknallen, sondern sie von ihrem Besitzer, der bereits auf dem Weg war, wieder in ihr Zuhause zu verbringen.

Wären die Hunde auch abgeknallt worden, wenn es statt Staffords Mischlinge gewesen wären, oder Pudel?

Zur Begründung der Petition fügen wir noch eine Stellungnahme der Tierrechtsanwältin KANZLEI-SBEAUCAMP.DE bei: (Auszug in Kopie)

"Grundlage für das Handeln der Beamten ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Das Gesetz regelt insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Polizeibeamte im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Zwang bis hin zum Gebrauch von Schusswaffen anwenden dürfen. 1. Voraussetzungen für eigene Gefahrenabwehrmaßnahmen der Polizei ist zunächst, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht durch den Verantwortlichen, hier den Halter der Hunde (§ 7 I HSOG), abgewendet werden kann. Vorliegend bestehen schon gravierende Zweifel, ob überhaupt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand. Wie das Video deutlich zeigt, waren beide Hunde offensichtlich nicht aggressiv. Als sich die dunkel gekleideten Polizeibeamten mit Waffe im Anschlag einem Hund näherten, zeigte dieser keinerlei Aggressionsverhalten. Selbst nach dem ersten Schuss machte keiner der Hunde Anstalten, die Beamten zu attackieren, was die Beamten nicht abhielt, weitere Schüsse auf die Hunde abzugeben. Die Behauptung der Polizeibeamten, die Hunde hätten zuvor zwei Personen gebissen, ist zumindest zweifelhaft. Dies würde die Schüsse auch nicht rechtfertigen. Jedenfalls fehlte es eindeutig an der Notwendigkeit für ein Eingreifen der Polizeibeamten. Denn die Eigentümer der Hunde hatten nach meinen Informationen den Polizeibeamten kurz zuvor telefonisch erklärt, er werde in wenigen Minuten am Ort des Geschehens sein, um die Hunde abzuholen. Angesichts des Verhaltens der Hunde bestand danach keine Veranlassung für die Polizeibeamten tätig zu werden. Ihr Handeln ist bereits aus diesem Grunde rechtswidrig. 2. Der Gebrauch von Schusswaffen ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn andere Zwangsmaßnahmen erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen, § 60 I HSOG. Schusswaffengebrauch ist also nach der klaren gesetzlichen Anordnung das allerletzte Mittel. Dies traf hier offensichtlich nicht zu. Wie zu lesen ist, hatten die Polizeibeamten Kontakt mit einem Tierheim, das den Beamten auch erklärt hat, sich um die Hunde zu kümmern – rechtlich hätte es sich dabei um eine Ersatzvornahme im Sinne von § 49 I HSOG gehandelt. Die Polizeibeamten haben jedoch aus völlig unerfindlichen Gründen kurze Zeit später dem Tierheim mitgeteilt, dass sich die Sache "erledigt" habe, womit offensichtlich die beabsichtigte Tötung der Hunde gemeint war. Die Polizeibeamten hätten also zunächst –als milderes Mittel – dem Tierheim Gelegenheit geben müssen, sich um die Hunde zu kümmern, statt die Hunde einfach zu erschießen. Die Tötung der Hunde ist auch aus diesem Grund rechtswidrig. 3. Darüber hinaus ist der Schusswaffengebrauch der Polizei auch unter einem weiteren Gesichtspunkt rechtlich problematisch. Gemäß § 60 IV HSOG ist der Schusswaffengebrauch unzulässig, wenn erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Wie das Video zeigt, befanden sich in unmittelbarer Nähe zum Tatort zahlreiche Passanten. Der zweite Hund war nach dem ersten Schuss geflüchtet und wurde in einem schlecht einsehbaren Bereich ein weiteres Mal beschossen. Die sichtlich mit der Situation überforderten Beamten waren gar nicht in der Lage sicherzustellen, dass sich im Schussfeld keine Personen aufhielten. Gleichwohl feuerten sie weiter auf den Hund. Hinzu kommt das Risiko von Querschlägern. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei der Tötung der beiden Hunde um einen unerklärlichen Gewaltexzess handelt, der durch nichts gerechtfertigt war. Die handelnden Polizeibeamten haben die einschlägigen Vorschriften des HSOG in mehrfacher Hinsicht schwerwiegend verletzt. Sie haben eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen." Zitat Ende

Der nächste Hund, den ein Polizist für eine Gefahr hält, könnte IHRER sein. Lassen SIE nicht zu, dass Hunde zum Freiwild werden, nur weil sie die falsche Rasse haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.09.2014
Petition endet: 20.10.2014
Region: Rüsselsheim am Main
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Korrektur Paypal Spende

    www.openpetition.de/petition/blog/ermittlung-gegen-schiesswuetigen-polizeibeamten-in-ruesselsheim

    14/03/15 13:39 Uhr

    Liebe Unterstützer,
    wir haben nun einen Verein gegründet, da uns absolut keinerlei Reaktion der Stadt Rüsselsheim auf unsere BITTE, dass die Stadt selbst einen Strafantrag stellen möge, zugegangen ist.
    Die Verantwortlichen denken vielleicht, der Fall sei erledigt, sie hätten das Problem erfolgreich ausgesessen und es sei vom Tisch:
    NEIN. Mit www.procreature.de kämpfen wir weiter gegen behördliches Versagen und den sinnlosen Tod unschuldiger Menschen und Tiere.
    So auch unsere aktuelle Bitte:
    unterstützt uns im Kampf gegen die polizeiliche Ignoranz, deretwegen NIcol R. mit nur 23 Jahren... weiter

  • Liebe Unterstützer,
    wir haben nun einen Verein gegründet, da uns absolut keinerlei Reaktion der Stadt Rüsselsheim auf unsere BITTE, dass die Stadt selbst einen Strafantrag stellen möge, zugegangen ist.
    Die Verantwortlichen denken vielleicht, der Fall sei erledigt, sie hätten das Problem erfolgreich ausgesessen und es sei vom Tisch:
    NEIN. Mit www.procreature.de kämpfen wir weiter gegen behördliches Versagen und den sinnlosen Tod unschuldiger Menschen und Tiere.
    So auch unsere aktuelle Bitte:
    unterstützt uns im Kampf gegen die polizeiliche Ignoranz, deretwegen NIcol R. mit nur 23 Jahren gestorben ist. Ermordet von einem Psychopathen, den die Polizei frei herumlaufen liess. Mitten in Gelsenkirchen hat er quasi vor den Augen der Polizei... weiter

  • Liebe Unterstützer und Gegner des Schusswaffengebrauchs,

    wie erwartet, hat sich der in der Petition benannte Oberbürgermeister der Stadt Rüsselsheim solange nicht gemeldet, bis die Sache "Kimbo und Tays" vermeintlich vom Tisch war.
    Ziel der Petition war, dass die Stadt selbst eine Anzeige erstatten solle.
    Wie wir vorhergesehen haben, hat sich die Stadt schon am Tag nach den Schüssen schützend vor die Polizei gestellt.

    Wir werden die Vorgehensweise aber nicht einfach gutheissen.
    Den Tod der Hunde haben sie nun erfolgreich in die Ablage P gelegt.
    Nicht aber das Ignorieren einer Petition. Diese Art der Überheblichkeit gegenüber dem Bürgerwillen werden wir nicht so hinnehmen.
    Leben wir eigentlich noch in einer Demokratie, oder... weiter

Die Diskussion hier zeigt es doch: Es gibt eine Menge offener Fragen und ein Bedürfnis nach Aufklärung. Alleine deshalb ist die Pedition gerechtfertigt. Ermittlungen gegen einen Beamten per se keine Vorverurteilungen, sondern dienen der Aufklärung. Darüber hinaus bestätigt eine Sprecherin des Tierheims, man habe sie bzw. ihre Kollegen wieder "abbestellt".

"Auf einem Video ist dokumentiert, dass der Polizist keinen Versuch unternahm, die Tiere einzufangen." Das verdammte Video geht eine Minute. Und die meiste Zeit sieht man Straßenbelag. Klar ist da nicht viel "dokumentiert".

Mehr zum Thema Tierschutz

12.877 Unterschriften
3 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern