25.09.2024, 12:36
Rechtschreibung, ),wurde der Er belief, 25.09.24
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümerin eines an 6 Mietparteien vermieteten Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländlichen 50389 Wesseling-Keldenich forderte ich am 3.7.2024 von der Stadt Wesseling einen maßvollen Hebesatz der Grundsteuer B 2025 für vermietete Mehrfamilienhäuser in 50389 Wesseling-Keldenich, wie es von Haus & Grund Moers (30.06.2024, Rheinische Post 1.7.2024) empfohlen worden ist. Eine Kopie dieses Schreibens sandte ich am 3.7.2024 auch an Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling, deren Mitglied ich bin.Klares Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität zu wahren. Das Grundsteueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch werden wie vor der Reform, d.h. die Bürgerinnen und Bürger können zwar mehr, weniger oder gleichbleibend belastet werden. Jedoch darf es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr kommen, wo bereits eine Erhöhung des Grundsteuer B – Hebesatzes erfolgte.So empfahl das Land NRW für die Grundsteuer B 2025 in Wesseling-Keldenich einen Hebesatz von 687% für Wohngrundstücke unabhängig davon, ob es Alt- oder Neubauten sind. Bemerkenswert ist, dass so ein Hebesatz 2022 bei 595% lag und 2023 erhöht wurde.Der aktuelle Hebesatz 2025 wurde laut Googel Copilot bzw. hebesatz.grundsteuer.de von der Stadt Wesseling auf 595% festgelegt und liegt unter dem aufkommensneutralen Hebesatz von 687%, der vom Land Nordrheinwestfalen vorgegeben wurde.Somit wurde die 2023 erfolgte Erhöhung rückgängig gemacht, doch es heißt, dass die Stadt Wesseling diesen Hebesatz für 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen wird.
Diese Sache ist demnach aus Sicht der Bürger noch nicht abschließend geklärt und damit Mietern und Eigentümern weiterhin ein Leben in Wesseling ermöglicht und nicht finanziell erschwert wird, bleib sie zunächst bestehen, denn die Grundsteuer ist für die Kommunen bekanntlich eine wichtige Einnahmequelle, so dass eine Änderung zu Lasten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.
Insofern wird diese Petition auf openPetition erhoben, der Sie sich bei Interesse gerne anschließen können.
Mittlerweile wurden diewurde der Hebesatz der Grundsteuer B geändert und:auf 795% festgesetzt. SieEr beliefenbelief sich 2022 noch auf 595% und wurdenwurde 2023 auf 695% erhöht, obschon für 2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutrale Hebesatz für Wohngrundstücke von 667 % und für Nichtwohngrundstücke von 1525% empfohlen worden war, hielt man sich nicht daran.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wurde auf 300% festgesetzt, der 2022 250% betrug. Auch hier wurde für 2024/2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz von 687% empfohlen, woran man sich ebenfalls nicht hielt.
Diese Hebesätze gelten auch für die Bezirke Berzdorf, Keldenich und Urfeld (© 2024 Grundsteuer.de).
Neue Begründung:
Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt WesselingWesseling) festgelegt)festgelegt und ist ein maßgeblicher Bestandtteil beic der Ermittlung der Grundsteuer.
Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern direkt, aber ist dann von den Mietern im Rahmen der Nebenkosten zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern unbd könnte es unatraktiver machen.
Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.
Neues Zeichnungsende: 31.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 83 (75 in Wesseling)