Region: Wesseling
Bild der Petition zukünftige Hebesätze der Grundsteuer B in Wesseling
Steuern

zukünftige Hebesätze der Grundsteuer B in Wesseling

Petition richtet sich an
Bürgermeister Ralph Manzke, Stadtrat, die Landesregierung NRW und die zuständige Ministerin Frau Ina Scharrenbach

212 Unterschriften

194 von 660 für Quorum in Wesseling Wesseling

212 Unterschriften

194 von 660 für Quorum in Wesseling Wesseling
  1. Gestartet August 2024
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten

13.12.2024, 15:02

Ergänzung, 13.12.2024,
PM - 11.12.2024: Neue Grundsteuerhebesätze beschlossen
Die Stadt Wesseling wird im Jahr 2025 einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer A von 628 von Hundert (v. H.) und für die Grundsteuer B in Höhe von 865 v. H. erheben. Dies hat der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember auf Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung hatte sich im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung dafür ausgesprochen, auch zukünftig und wie bisher bei der Grundsteuer einen einheitlichen Hebesatz vorzusehen. Der Rat beauftragte die Verwaltung, in der Ratssitzung am 29. April 2025 einen aktuellen Sachstand zur Datenlage und Einnahmenentwicklung aus der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung vorzulegen und darzustellen, ob und inwieweit der mit der Grundsteuerreform verknüpfte Gedanke der Aufkommensneutralität in Wesseling mit der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung gewahrt wird.
Die nun beschlossenen Sätze entsprechen den vom Land NRW für Wesseli


Neue Begründung:

Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt Wesseling) festgelegt und ist ein maßgeblicher Bestandtteil bei der Ermittlung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern direkt, aber ist dann von den Mietern im Rahmen der Nebenkosten, zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern und könnte es unatraktiver machen.

Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.

Hallo Unterzeichner,

Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Wesseling bist/seid.Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abge­ben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade). Das gilt auch für Unterzeichner, die angegeben haben aus z.B. Wesseling-Berzdorf oder Wesseling, Rheinland zu sein, da das Program leider nur Wesseling berücksichtigt.

Liebe GrüßeDanke für jegliche Unterstützung

PM - 11.12.2024: Neue Grundsteuerhebesätze beschlossenDie Stadt Wesseling wird im Jahr 2025 einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer A von 628 von Hundert (v. H.) und für die Grundsteuer B in Höhe von 865 v. H. erheben. Dies hat der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember auf Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung hatte sich im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung dafür ausgesprochen, auch zukünftig und wie bisher bei der Grundsteuer einen einheitlichen Hebesatz vorzusehen. Der Rat beauftragte die Verwaltung, in der Ratssitzung am 29. April 2025 einen aktuellen Sachstand zur Datenlage und Einnahmenentwicklung aus der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung vorzulegen und darzustellen, ob und inwieweit der mit der Grundsteuerreform verknüpfte Gedanke der Aufkommensneutralität in Wesseling mit der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung gewahrt wird.Die nun beschlossenen Sätze entsprechen den vom Land NRW für Wesseling übermittelten aufkommensneutralen Hebesätzen.Von der Umstellung auf differenzierte Hebesätze für so genannte Wohn- und Nichtwohngrundstücke, wie vom Land NRW zuletzt vorgeschlagen, riet die Verwaltung wie die allermeisten Städte im Rhein-Erft-Kreis sowie die kommunalen Spitzenverbände ab; u.a. da die verfassungsrechtliche Grundlage nach wie vor fraglich ist.Alle Informationen zur Grundsteuerreform hat die Stadt Wesseling auf www.wesseling.de direkt auf der Startseite zusammengestellt.



Neues Zeichnungsende: 31.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 205 (189 in Wesseling)


28.10.2024, 17:52

Ergänzung, 28.10.2024,
Hallo Unterzeichner,

Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Nörvenich bist/seid.
Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abge­ben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade). Das gilt auch für Unterzeichner, die angegeben haben aus z.B. Wesseling-Berzdorf oder Wesseling, Rheinland zu sein, da das Program leider nur Wesseling berücksichtigt.

Liebe Grüße
Danke für jegliche Unterstützung


Neue Begründung:

Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt Wesseling) festgelegt und ist ein maßgeblicher Bestandtteil bei der Ermittlung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern direkt, aber ist dann von den Mietern im Rahmen der Nebenkosten, zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern und könnte es unatraktiver machen.

Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.

Hallo Unterzeichner,

Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Wesseling bist/seid.Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abge­ben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade). Das gilt auch für Unterzeichner, die angegeben haben aus z.B. Wesseling-Berzdorf oder Wesseling, Rheinland zu sein, da das Program leider nur Wesseling berücksichtigt.

Liebe GrüßeDanke für jegliche Unterstützung



Neues Zeichnungsende: 31.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 172 (155 in Wesseling)


06.10.2024, 14:34

Rechtschreibung, Grammatik., ein, c, , b, 06.10.2024


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Eigentümerin eines an 6 Mietparteien vermieteten Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländli­chen 50389 Wesseling-Keldenich forderte ich am 3.7.2024 von der Stadt Wesseling einen maß­vollen Hebesatz der Grundsteuer B 2025 für vermietete Mehrfamilien­häuser in 50389 Wesseling-Keldenich, wie es von Haus & Grund Moers (30.06.2024, Rheinische Post 1.7.2024) empfohlen worden ist. Eine Kopie dieses Schreibens sandte ich am 3.7.2024 auch an Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling, deren Mitglied ich bin.Klares Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommens­neutralität zu wahren. Das Grund­steueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch werden wie vor der Reform, d.h. die Bürgerinnen und Bürger können zwar mehr, weniger oder gleichbleibend be­lastet werden. Jedoch darf es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteuerauf­kommens im Vergleich zum Vorjahr kommen, wo bereits eine Erhöhung des Grundsteuer B – He­besatzes erfolgte.So empfahl das Land NRW für die Grundsteuer B 2025 in Wesseling-Keldenich einen Hebesatz von 687% für Wohngrundstücke unab­hängig davon, ob es Alt- oder Neubauten sind. Bemerkenswert ist, dass so ein Hebesatz 2022 bei 595% lag und 2023 erhöht wurde.Der aktuelle Hebesatz 2025 wurde laut Googel Copilot bzw. hebe­satz.grundsteuer.de von der Stadt Wesseling auf 595% festgelegt und liegt unter dem auf­kommensneutralen Hebesatz von 687%, der vom Land Nordrheinwestfalen vorgegeben wurde.Somit wurde die 2023 erfolgte Erhöhung rückgängig gemacht, doch es heißt, dass die Stadt Wesse­ling diesen Hebesatz für 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen wird.

Diese Sache ist demnach aus Sicht der Bürger noch nicht abschließend geklärt und damit Mietern und Eigentümern weiterhin ein Leben in Wesseling er­möglicht und nicht finanziell erschwert wird, bleib sie zunächst bestehen, denn die Grundsteuer ist für die Kommunen bekanntlich eine wichtige Einnahme­quelle, so dass eine Änderung zu Lasten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Insofern wird diese Petition auf openPetition erhoben, der Sie sich bei Interesse gerne anschließen können.

Mittlerweile wurde der Hebesatz der Grundsteuer B geändert und:auf 795% festgesetzt. Er belief sich 2022 noch auf 595% und wurde 2023 auf 695% erhöht, obschon für 2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkom­mensneutrale HebesatzHebesätze für Wohngrundstücke von 667 % und für Nichtwohngrundstücke von 1525% empfohlen worden war,waren, hielt man sich nicht daran.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wur­de auf 300% festgesetzt, der 2022 250% betrug. Auch hier wurde für 2024/2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz von 687% empfohlen, woran man sich ebenfalls nicht hielt.

Diese Hebesätze gelten auch für die Bezirke Berzdorf, Keldenich und Urfeld (© 2024 Grund­steuer.de).



Neue Begründung:

Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt Wesseling) festgelegt und ist ein maßgeblicher Bestandtteil beicbei der Ermittlung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern direkt, aber ist dann von den Mietern im Rahmen der NebenkostenNebenkosten, zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern unbdund könnte es unatraktiver machen.

Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.



Neues Zeichnungsende: 31.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 92 (83 in Wesseling)


25.09.2024, 12:36

Rechtschreibung, ),wurde der Er belief, 25.09.24


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Eigentümerin eines an 6 Mietparteien vermieteten Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländli­chen 50389 Wesseling-Keldenich forderte ich am 3.7.2024 von der Stadt Wesseling einen maß­vollen Hebesatz der Grundsteuer B 2025 für vermietete Mehrfamilien­häuser in 50389 Wesseling-Keldenich, wie es von Haus & Grund Moers (30.06.2024, Rheinische Post 1.7.2024) empfohlen worden ist. Eine Kopie dieses Schreibens sandte ich am 3.7.2024 auch an Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling, deren Mitglied ich bin.Klares Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommens­neutralität zu wahren. Das Grund­steueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch werden wie vor der Reform, d.h. die Bürgerinnen und Bürger können zwar mehr, weniger oder gleichbleibend be­lastet werden. Jedoch darf es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteuerauf­kommens im Vergleich zum Vorjahr kommen, wo bereits eine Erhöhung des Grundsteuer B – He­besatzes erfolgte.So empfahl das Land NRW für die Grundsteuer B 2025 in Wesseling-Keldenich einen Hebesatz von 687% für Wohngrundstücke unab­hängig davon, ob es Alt- oder Neubauten sind. Bemerkenswert ist, dass so ein Hebesatz 2022 bei 595% lag und 2023 erhöht wurde.Der aktuelle Hebesatz 2025 wurde laut Googel Copilot bzw. hebe­satz.grundsteuer.de von der Stadt Wesseling auf 595% festgelegt und liegt unter dem auf­kommensneutralen Hebesatz von 687%, der vom Land Nordrheinwestfalen vorgegeben wurde.Somit wurde die 2023 erfolgte Erhöhung rückgängig gemacht, doch es heißt, dass die Stadt Wesse­ling diesen Hebesatz für 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen wird.

Diese Sache ist demnach aus Sicht der Bürger noch nicht abschließend geklärt und damit Mietern und Eigentümern weiterhin ein Leben in Wesseling er­möglicht und nicht finanziell erschwert wird, bleib sie zunächst bestehen, denn die Grundsteuer ist für die Kommunen bekanntlich eine wichtige Einnahme­quelle, so dass eine Änderung zu Lasten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Insofern wird diese Petition auf openPetition erhoben, der Sie sich bei Interesse gerne anschließen können.

Mittlerweile wurden diewurde der Hebesatz der Grundsteuer B geändert und:auf 795% festgesetzt. SieEr beliefenbelief sich 2022 noch auf 595% und wurdenwurde 2023 auf 695% erhöht, obschon für 2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkom­mensneutrale Hebesatz für Wohngrundstücke von 667 % und für Nichtwohngrundstücke von 1525% empfohlen worden war, hielt man sich nicht daran.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wur­de auf 300% festgesetzt, der 2022 250% betrug. Auch hier wurde für 2024/2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz von 687% empfohlen, woran man sich ebenfalls nicht hielt.

Diese Hebesätze gelten auch für die Bezirke Berzdorf, Keldenich und Urfeld (© 2024 Grund­steuer.de).



Neue Begründung:

Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt WesselingWesseling) festgelegt)festgelegt und ist ein maßgeblicher Bestandtteil beic der Ermittlung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern direkt, aber ist dann von den Mietern im Rahmen der Nebenkosten zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern unbd könnte es unatraktiver machen.

Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.



Neues Zeichnungsende: 31.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 83 (75 in Wesseling)


12.09.2024, 09:31

Erhöhung, Mittlerweile wurden die Hebesatz der Grundsteuer B geändert und:auf 795% festgesetzt. Sie beliefen sich 2022 noch auf 595% und wurden 2023 auf 695% erhöht, obschon für 2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkom­mensneutrale Hebesatz für Wohngrundstücke von 667 % und für Nichtwohngrundstücke von 1525% empfohlen worden war, hielt man sich nicht daran.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wur­de auf 300% festgesetzt, der 2022 250% betrug. Auch hier wurde für 2024/2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz von 687% empfohlen, woran man sich ebenfalls nicht hielt.
Diese Hebesätze gelten auch für die Bezirke Berzdorf, Keldenich und Urfeld (© 2024 Grund­steuer.de).
12.09.2024


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Eigentümerin eines an 6 Mietparteien vermieteten Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländli­chen 50389 Wesseling-Keldenich forderte ich am 3.7.2024 von der Stadt Wesseling einen maß­vollen Hebesatz der Grundsteuer B 2025 für vermietete Mehrfamilien­häuser in 50389 Wesseling-Keldenich, wie es von Haus & Grund Moers (30.06.2024, Rheinische Post 1.7.2024) empfohlen worden ist. Eine Kopie dieses Schreibens sandte ich am 3.7.2024 auch an Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling, deren Mitglied ich bin.Klares Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommens­neutralität zu wahren. Das Grund­steueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch werden wie vor der Reform, d.h. die Bürgerinnen und Bürger können zwar mehr, weniger oder gleichbleibend be­lastet werden. Jedoch darf es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteuerauf­kommens im Vergleich zum Vorjahr kommen, wo bereits eine Erhöhung des Grundsteuer B – He­besatzes erfolgte.So empfahl das Land NRW für die Grundsteuer B 2025 in Wesseling-Keldenich einen Hebesatz von 687% für Wohngrundstücke unab­hängig davon, ob es Alt- oder Neubauten sind. Bemerkenswert ist, dass so ein Hebesatz 2022 bei 595% lag und 2023 erhöht wurde.Der aktuelle Hebesatz 2025 wurde laut Googel Copilot bzw. hebe­satz.grundsteuer.de von der Stadt Wesseling auf 595% festgelegt und liegt unter dem auf­kommensneutralen Hebesatz von 687%, der vom Land Nordrheinwestfalen vorgegeben wurde.Somit wurde die 2023 erfolgte Erhöhung rückgängig gemacht, doch es heißt, dass die Stadt Wesse­ling diesen Hebesatz für 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen wird.

Diese Sache ist demnach aus Sicht der Bürger noch nicht abschließend geklärt und damit Mietern und Eigentümern weiterhin ein Leben in Wesseling er­möglicht und nicht finanziell erschwert wird, bleib sie zunächst bestehen, denn die Grundsteuer ist für die Kommunen bekanntlich eine wichtige Einnahme­quelle, so dass eine Änderung zu Lasten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Insofern wird diese Petition auf openPetition erhoben, der Sie sich bei Interesse gerne anschließen können.

Mittlerweile wurden die Hebesatz der Grundsteuer B geändert und:auf 795% festgesetzt. Sie beliefen sich 2022 noch auf 595% und wurden 2023 auf 695% erhöht, obschon für 2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkom­mensneutrale Hebesatz für Wohngrundstücke von 667 % und für Nichtwohngrundstücke von 1525% empfohlen worden war, hielt man sich nicht daran.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wur­de auf 300% festgesetzt, der 2022 250% betrug. Auch hier wurde für 2024/2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz von 687% empfohlen, woran man sich ebenfalls nicht hielt.

Diese Hebesätze gelten auch für die Bezirke Berzdorf, Keldenich und Urfeld (© 2024 Grund­steuer.de).



Neues Zeichnungsende: 31.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (9 in Wesseling)


20.08.2024, 10:17

Gramatrik, Hebesatzh, direkz, ist dann, 20.08.2024


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Eigentümerin eines an 6 Mietparteien vermieteten Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländli­chen 50389 Wesseling-Keldenich forderte ich am 3.7.2024 von der Stadt Wesseling einen maß­vollen HebesatzesHebesatz der Grundsteuer B 2025 für vermietete Mehrfamilien­häuser in 50389 Wesseling-Keldenich, wie es von Haus & Grund Moers (30.06.2024, Rheinische Post 1.7.2024) empfohlen worden ist. Eine Kopie dieses Schreibens sandte ich am 3.7.2024 auch an Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling, deren Mitglied ich bin.Klares Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommens­neutralität zu wahren. Das Grund­steueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch werden wie vor der Reform, d.h. die Bürgerinnen und Bürger können zwar mehr, weniger oder gleichbleibend be­lastet werden. Jedoch darf es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteuerauf­kommens im Vergleich zum Vorjahr kommen, wo bereits eine Erhöhung des Grundsteuer B – He­besatzes erfolgte.So empfahl das Land NRW für die Grundsteuer B 2025 in Wesseling-Keldenich einen Hebesatz von 687% für Wohngrundstücke unab­hängig davon, ob es Alt- oder Neubauten sind. Bemerkenswert ist, dass so ein Hebesatz 2022 bei 595% lag und 2023 erhöht wurde.Der aktuelle Hebesatz 2025 wurde laut Googel Copilot bzw. hebe­satz.grundsteuer.de von der Stadt Wesseling auf 595% festgelegt und liegt unter dem auf­kommensneutralen Hebesatz von 687%, der vom Land Nordrheinwestfalen vorgegeben wurde.Somit wurde die 2023 erfolgte Erhöhung rückgängig gemacht, doch es heißt, dass die Stadt Wesse­ling diesen Hebesatz für 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen wird.

Diese Sache ist demnach aus Sicht der Bürger noch nicht abschließend geklärt und damit Mietern und Eigentümern weiterhin ein Leben in Wesseling er­möglicht und nicht finanziell erschwert wird, bleib sie zunächst bestehen, denn die Grundsteuer ist für die Kommunen bekanntlich eine wichtige Einnahme­quelle, so dass eine Änderung zu Lasten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Insofern wird diese Petition auf openPetition erhoben, der Sie sich bei Interesse gerne anschließen können.



Neue Begründung:

Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt Wesseling festgelegt) und ist ein maßgeblicher Bestandtteil beic der Ermittlung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern,Immobilieneigentümern direkt, aber auchist dann von den Mietern im Rahmen der Nebenkosten zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern unbd könnte es unatraktiver machen.

Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.



Neues Zeichnungsende: 31.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (3 in Wesseling)


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