Region: München
Wohnen

Wohnraum für Münchner statt für Medizintouristen - Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadverwaltung, Stadtrat
2.061 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.061 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

23.12.2016, 09:15

Dauerärgernis Medizintourismus - Kein Vollzug von rechtskräftigen Urteilen

Forderungen der Initiatoren der Onlinepetition gegen Medizintourismus am 8.12.2016 im Sozialausschuss der Stadt München

Obwohl rechtskräftige und wegweisende Urteile gegen illegale Vermietung aus dem Jahr 2015 vorliegen, wurden diese bisher nicht vollzogen. In der Folge wird der Wohnungsmissbrauch ungehindert und ungestraft fortgesetzt.
In der Behandlung der Onlinepetition „Wohnraum für Münchner statt für Medizintouristen - Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung“ am 08.12.2016 im Sozialausschuss der Stadt München, wird die Stadt nochmals aufgefordert, alle möglichen rechtlichen Möglichkeiten im Schulterschluss mit den städtischen Behörden Lokalbaukommission und Kreisverwaltungsreferat zu nutzen und den Bußgeldrahmen in Höhe von 50.000 € voll auszuschöpfen. Obendrein entgehen der Stadt München durch illegale Wohnraumnutzung durch Touristen Steuereinnahmen in erheblichem Umfang.
Deshalb muss die Zweckentfremdungssatzung der Stadt München dringend ergänzt und entsprechend für die Bekämpfung der Nutzung von Wohnraum durch Medizintouristen angepasst werden. Die Bürger, die ohnehin kaum mehr in der Lage sind, die horrenden Mietpreise zu zahlen, erwarten vom Sozialausschuss der Stadt München, dass die Satzungsermächtigung um den Tatbestand der Zweckentfremdung durch (Medizin)-Tourismus erweitert wird. Damit kann die städtische Verwaltung leichter verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen, wie Ersatzvornahme bzw. Zwangsräumung veranlassen, um den Bürgern dringend benötigen Wohnraum wieder zuführen zu können.

Mitinitiatorin Peggy Schön sieht die Stadtverwaltung aber schon jetzt in der Verantwortung: „Die Stadt darf nicht die Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes mit Wirkung zum 1.7.2017 abwarten, sondern muss zur Rückgewinnung von Wohnraum und zum Schutz seiner Bürger sofort alles tun, um rechtsfreie Zustände, insbesondere im Arabellapark und in der Paul Heyse Straße, zu unterbinden". Zwar steht außer Frage, dass das Gesetz zum Wohnraumerhalt verschärft werden muss, aber dennoch stehen der Stadt München schon heute zahlreiche Mittel zur Verfügung, um die illegale Vermietung von dringend benötigtem Wohnraum zu unterbinden, beispielsweise durch die Lokalbaukommission und durch das Amt für Wohnen und Migration. Nur Letzteres ermittelt derzeit gegen die Zweckentfremder von Wohnraum.

Von Zweckentfremdung betroffene Wohnungseigentümergemeinschaften haben in den letzten 2 Jahren weit über 300.000 Euro (!) in private Prozesse und Sicherheitsdienste investiert, da sie von den Ämtern und Behörden diesbezüglich im Stich gelassen wurden.

Der Stadtrat wird aufgefordert, die fehlenden finanziellen Mittel dem Amt für Wohnen und Migration zur Verfügung zu stellen, um die bestehenden Urteile konsequent vollziehen zu können.


Peggy Schön und Waltraud Stocker

Weitere Berichterstattung:
- www.tz.de/muenchen/stadt/ludwigsvorstadt-isarvorstadt-ort43328/medizin-tourismus-in-muenchen-urin-beutel-im-hausmuell-hier-zu-wohnen-ist-widerlich-7078056.html
- www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.zweckentfremdung-in-muenchen-medizintourismus-wir-werden-im-stich-gelassen.d5418779-5b58-4224-ae5c-51b49cef069c.html
- www.tz.de/muenchen/stadt/medizin-tourismus-in-muenchen-abzockern-droht-hohe-strafe-7074393.html


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