aktuelles Urteil v. Bay. VGH
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07.12.2015, Az. 12 ZB 15.2287: bestätigt Zweckentfremdungsverbot der Stadt in einer Wohnung am Arabellapark; das rechtskräftige Urteil wird jedoch vom Eigentümer und dem gewerblichen Zwischenmieter ignoriert und Medizintouristen sind weiterhin in dieser Wohnung
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