2.061 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Stadverwaltung, Stadtrat
Medizintouristen blockieren Wohnungen für Münchner Familien. Deshalb fordern wir eine Verschärfung und vor allem entschlossene Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung der Stadt München.
Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt München muss dahingehend ergänzt werden, dass die Problematik des Medizintourismus als Regelbeispiel berücksichtigt wird.
Der Stadtrat soll den Gesetzgeber auffordern, die Satzungsermächtigung um den Punkt des Medizintourismus zu erweitern. Die städtische Verwaltung soll alle rechtlichen (vor allem verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen wie Ersatzvornahme d.h. Zwangsräumung) und personellen Möglichkeiten ausschöpfen, die Prozesse zu beschleunigen.
Der maximale Rahmen der Verhängung des Bußgelds (50.000€) muss ausgeschöpft werden.
Des weiteren ist in allen städtischen Kliniken der Stadt München sicherzustellen, dass bei den Medizintouristen nicht für die private Unterkunft in zweckentfremdeten Wohnungen geworben wird. Der Stadtrat fordert die Krankenhausverwaltung auf, jene Büros in den städtischen Krankenhäusern zu kündigen, welche aktive Werbung für die privaten Unterkünfte machen und/oder diese vermitteln.
Begründung
Medizintouristen wohnen mit steigender Tendenz widerrechtlich für kurze Zeit in Wohnungen und nicht in Hotels. Die Wohnungen werden über Zwischenmieter oder direkt vom Eigentümer für hohe Tagespreise weitervermietet.
Die Stadt München hat die Schaffung bezahlbaren Wohnraums versprochen, vermag es aber nicht, diesen Missbrauch von Wohnraum zu unterbinden. In den städtischen Kliniken wird für dieses missbräuchliche Wohnmodell sogar noch mit Flyern geworben.
Um nachhaltig diesen Missbrauch zu verhindern, fordern wir eine verschärfte Anwendung und vor allem Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung durch die Stadt München.
Einen ersten Präzedenzfall (bundesweit) hat die Stadt vor dem Verwaltungsgericht nach gut 2 Jahren (!) Beweis- und Prozessführung gewonnen (Aktenzeichen VG M 9 K 14.5596), dennoch geht die Zweckentfremdung weiter. Bisher verhängte Buß- und Zwangsgelder waren so gering, dass sie keinerlei Wirkung zeigten.
Die Zweckentfremdungssatzung wurde 2013 in einer überarbeiteten Fassung erneut erlassen, hat aber bisher keine spürbare Wirkung gezeigt. Sie muss verschärft bzw. ihre Anwendung bzw. Durchsetzung massiv forciert werden, um knappen Wohnraum zu erhalten bzw. bereits an Medizintouristen verlorenen Wohnraum zurückzugewinnen.
Mit einem Werbe-/ Empfehlungsverbot und Kündigung von Büros, welche die Vermittlung von privaten zweckentfremdeten Wohnraum aktiv betreiben, können die städtischen Krankenhäuser entscheidend dazu beitragen, dass die Zweckentfremdung von Anfang an unterbunden wird.
Unsere Vorschläge sind durch entsprechende Stadtratsbeschlüsse realisierbar und helfen bzw. unterstützen das Amt für Wohnen und Migration, als zuständige Ermittlungsbehörde, entscheidend handlungsfähiger zu werden.
Petitionsbild von David Kostner, Altstadt-Panorama (Sicht von St. Peter), Lizenz: CC BY-SA 2.0 de, creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.en
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.01.2016
Petition endet:
14.04.2016
Region:
München
Kategorie:
Wohnen
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 19.06.2018Liebe Mitstreiter, leider ist das Bay. Gesetz bei professionellen Zweckentfremden weiterhin wenig wirkungsvoll. Wir brauchen eine Verschärfung heisst Räumungsmöglichkeit und Gewinnabschöpfungen. Nicht mehr abwarten, sondern handeln heisst unsere Devise. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und reichen Sie die Links an Freude und Bekannte weiter. Wir brachen Ihre volle Unterstützung, um unser Ziel zu erreichen.
Viele Grüße, Peggy Schön & Waltraud Stocker
Anbei der Long-Link
www.openpetition.de/petition/online/wohnraummangel-in-bayern-null-toleranz-gegenueber-illegalen-vermietungen
und short Link zur Petition
openpetition.de/!swwjw -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 04.10.2017Folgen auf Twitter twitter.com/p1schoen mit aktuellen Entwicklungen zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum in München
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Folgen Sie dem neuen Twitter Kanal der Initiatoren: twitter.com/p1schoen
Debatte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07.12.2015, Az. 12 ZB 15.2287: bestätigt Zweckentfremdungsverbot der Stadt in einer Wohnung am Arabellapark; das rechtskräftige Urteil wird jedoch vom Eigentümer und dem gewerblichen Zwischenmieter ignoriert und Medizintouristen sind weiterhin in dieser Wohnung
Wenn Wohnung gewerblich anstatt privat vermietet werden, dann ist das meiner Meinung nach keine Zweckentfremdung. Die Wohnungen werden war entsprechend Ihres Zwecks zum Wohnen benutzt. Viel Schlimmer ist es wenn Wohnungen leer stehen. Dann wird Wohnraum gar nicht genutzt. Das ist eine echte Zweckentfremdung. Paare die Zusammenziehen und eine Wohnung nicht sofort aufgeben schaden damit der Lage wesentlich mehr als die paar Medizintouristen die viel Geld mitfbringen. Eine Strafe für diese Zweckentfremdung ist allerdings zurecht nicht vorgesehen.