Bildung

Weiterbildung Psychotherapie: Vier Jahre sind genug!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Delegierten des 38. Deutschen Psychotherapeutentags

10.270 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

10.270 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.03.2021, 18:32

Als weiterer Petitionsautor wurde der "Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith)" hinzugefügt.


Neue Begründung:

Am 23./24.4.2021 wird der 38. Deutsche Psychotherapeutentag wichtige Eckpunkte für die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) diskutieren und abstimmen. Diese bilden die Grundlage für die neue Weiterbildung zum/zur FachpsychotherapeutIn nach dem entsprechenden Psychologie-Studium mit entsprechender Profilierung und Abschluss Approbation. Damit werden Rahmenbedingungen geschaffen, die die Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen der zukünftigen PsychotherapeutInnen, aber auch die Stellung und Entwicklung der Psychotherapie als klinisch und wissenschaftlich fundiertem Fachgebiet entscheidend beeinflussen werden. Mehrheitlich sind die aktuell geplanten Rahmenbedingungen fachlich fundiert und nachvollziehbar. In drei wichtigen Punkten werden aber aus unserer Sicht ungünstige Weichenstellungen vorgenommen.

  • Die Eckpunkte legen aktuell eine Weiterbildungszeit von insgesamt 5 Jahren in Vollzeittätigkeit fest.
  • Je 2 Jahre sind im stationären und ambulanten Bereich verpflichtend vorgesehen.
  • Teilzeittätigkeiten sollen nur dann auf die Weiterbildung angerechnet werden können, wenn sie 50% der vollen Arbeitszeit nicht unterschreiten, so dass geringfügigere Stellenanteile, z.B. bei Wiedereinstieg nach einer Familienpause, auch bei einer entsprechend verlängerten Weiterbildungszeit nicht anrechenbar wären.  

Diese Anforderungen für das Erreichen der Fachkunde (Abrechnungsgenehmigung mit den Krankenkassen) führen zu einer wesentlichen Verlängerung im Vergleich zur bisherigen postgradualen Ausbildung (obwohl das reformierte Psychologiestudium zur Approbation bereits viele zentrale theoretische und praktische Bestandteile der früheren Psychotherapie-Ausbildung beinhaltet und zur Approbation führt). Abhängigkeiten von Kliniken und Weiterbildungsinstituten werden damit nochmals verlängert. Es besteht die Gefahr, dass es aufgrund der verlängerten Weiterbildungszeiten, die Anstellungsverhältnisse im stationären und ambulanten Bereich erfordern, zu wenig Weiterbildungsplätze geben wird. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie parallele wissenschaftliche Qualifikationen werden substantiell erschwert. Insgesamt stehen diese Regelungen im Widerspruch zu der von der BPtK aufgeführten Zielsetzung, mit der MWBO „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ zu regeln. Im Hinblick auf die zu erreichende fachliche Qualifikation ist diese Erweiterung nicht begründet und unverhältnismäßig. 

Eine weitere Erläuterung unserer Positionen und eine Gegenüberstellung mit den häufig geäußerten Gegenargumenten finden Sie hier:

www.unith.de/aktuelles/

www.unith.de/fileadmin/documents/Argumente-MWBO-2021-03-22_website.pdf

Die frühere Stellungnahme der Studierenden der Psychologie, also der von diesen Regelungen hauptbetroffenen Gruppe, finden Sie hier:

psyfako.org/wp-content/uploads/32-PsyFaKo-STN-PsychThG-MWBO-Dauer.pdf

Petitionsautoren:

Fakultätentag Psychologie (FTPs)

Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo)

Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith)

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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 579


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