10.270 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Delegierten des 38. Deutschen Psychotherapeutentags
Weiterbildung Psychotherapie - Vier Jahre sind genug
Wir plädieren für eine Änderung des Entwurfs Musterweiterbildungsordnung Psychotherapie (MWBO), über die am 23./24.4.2021 vom Deutschen Psychotherapeutentag abgestimmt werden soll:
- Für eine Mindest-Weiterbildungszeit von höchstens vier Jahren.
- Für flexiblere Mindestzeiten in bestimmten Behandlungssettings (konkret: mindestens je 18 Monate stationär und ambulant – statt 24 Monate wie aktuell in der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) vorgeschlagen), um auch flexibel auf die Verfügbarkeit von Weiterbildungsstellen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.
- Für die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten auf die Gesamtweiterbildungsdauer auch bei Stellenanteilen von weniger als 50 %.
- Für die Möglichkeit zur Kombination der klinischen Weiterbildung mit einer wissenschaftlichen Qualifikation, die den Anforderungen des Fachs entspricht und für die Zukunft der Psychotherapie unabdingbar ist.
Wir bitten die Delegierten des Deutschen Psychotherapeutentags, sich für fachlich gerechtfertigte, organisatorisch machbare, familienfreundliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen in der Weiterbildung einzusetzen.
Begründung
Am 23./24.4.2021 wird der 38. Deutsche Psychotherapeutentag wichtige Eckpunkte für die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) diskutieren und abstimmen. Diese bilden die Grundlage für die neue Weiterbildung zum/zur FachpsychotherapeutIn nach dem entsprechenden Psychologie-Studium mit entsprechender Profilierung und Abschluss Approbation. Damit werden Rahmenbedingungen geschaffen, die die Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen der zukünftigen PsychotherapeutInnen, aber auch die Stellung und Entwicklung der Psychotherapie als klinisch und wissenschaftlich fundiertem Fachgebiet entscheidend beeinflussen werden. Mehrheitlich sind die aktuell geplanten Rahmenbedingungen fachlich fundiert und nachvollziehbar. In drei wichtigen Punkten werden aber aus unserer Sicht ungünstige Weichenstellungen vorgenommen.
- Die Eckpunkte legen aktuell eine Weiterbildungszeit von insgesamt 5 Jahren in Vollzeittätigkeit fest.
- Je 2 Jahre sind im stationären und ambulanten Bereich verpflichtend vorgesehen.
- Teilzeittätigkeiten sollen nur dann auf die Weiterbildung angerechnet werden können, wenn sie 50% der vollen Arbeitszeit nicht unterschreiten, so dass geringfügigere Stellenanteile, z.B. bei Wiedereinstieg nach einer Familienpause, auch bei einer entsprechend verlängerten Weiterbildungszeit nicht anrechenbar wären.
Diese Anforderungen für das Erreichen der Fachkunde (Abrechnungsgenehmigung mit den Krankenkassen) führen zu einer wesentlichen Verlängerung im Vergleich zur bisherigen postgradualen Ausbildung.
Obwohl das reformierte Psychologiestudium zur Approbation bereits viele zentrale theoretische und praktische Bestandteile der früheren Psychotherapie-Ausbildung beinhaltet und zur Approbation führt.
Abhängigkeiten von Kliniken und Weiterbildungsinstituten werden damit nochmals verlängert. Es besteht die Gefahr, dass es aufgrund der verlängerten Weiterbildungszeiten, die Anstellungsverhältnisse im stationären und ambulanten Bereich erfordern, zu wenig Weiterbildungsplätze geben wird. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie parallele wissenschaftliche Qualifikationen werden substantiell erschwert. Insgesamt stehen diese Regelungen im Widerspruch zu der von der BPtK aufgeführten Zielsetzung, mit der MWBO „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ zu regeln.
Im Hinblick auf die zu erreichende fachliche Qualifikation ist diese Erweiterung nicht begründet und unverhältnismäßig.
Eine weitere Erläuterung unserer Positionen und eine Gegenüberstellung mit den häufig geäußerten Gegenargumenten finden Sie hier:
https://www.unith.de/aktuelles/
https://www.unith.de/fileadmin/documents/Argumente-MWBO-2021-03-22_website.pdf
Die frühere Stellungnahme der Studierenden der Psychologie, also der von diesen Regelungen hauptbetroffenen Gruppe, finden Sie hier:
https://psyfako.org/wp-content/uploads/32-PsyFaKo-STN-PsychThG-MWBO-Dauer.pdf
Petitionsautoren:
Fakultätentag Psychologie (FTPs)
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo)
Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith)
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.03.2021
Petition endet:
20.04.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bildung
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 19.05.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 18.05.2021Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
herzlichen Dank an alle, die unsere Unterschrftensammlung unterstützt haben. Leider hat die Unterschriftensammlung nicht zum Erfolg geführt.
Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung vom 27.04.2021:
Neue Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen bringt große Herausforderungen mit sich
Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen beschlossen. Diese sieht im Kern eine Weiterbildungszeit von fünf Jahren und Mindestzeiten von je zwei Jahren für ambulante und stationäre Weiterbildung vor, um den Fachkundestatus zu erreichen. Unith e.V., die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der... weiter -
Änderungen an der Petition
am 25.03.2021
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.