Bildung

Weiterbildung Psychotherapie: Vier Jahre sind genug!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Delegierten des 38. Deutschen Psychotherapeutentags

10.270 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

10.270 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

19.05.2023, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


18.05.2021, 12:51

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

herzlichen Dank an alle, die unsere Unterschrftensammlung unterstützt haben. Leider hat die Unterschriftensammlung nicht zum Erfolg geführt.

Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung vom 27.04.2021:

Neue Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen bringt große Herausforderungen mit sich

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen beschlossen. Diese sieht im Kern eine Weiterbildungszeit von fünf Jahren und Mindestzeiten von je zwei Jahren für ambulante und stationäre Weiterbildung vor, um den Fachkundestatus zu erreichen. Unith e.V., die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) kritisieren an dieser Entscheidung, dass damit die Anforderungen zum Erreichen des Fachkundestatus im Vergleich zu den aktuell gültigen Regularien (drei Jahre postgraduale Ausbildung) sehr stark erhöht wurden. Der geforderte zeitliche Umfang der Weiterbildung ist definitiv unverhältnismäßig und schränkt die berufliche und persönliche Lebensplanung der zukünftigen Kolleg*innen sehr stark ein. Hierzu gehört auch, dass eine wissenschaftliche Laufbahn (z.B. Promotion) dadurch deutlich erschwert wird.

„Die Entscheidung des DPT bedeutet eine Verdopplung der Anforderungen für angehende Psychotherapeut*innen“, so Prof. Dr. Conny Antoni, Vorsitzender des Fakultätentages. „Inhaltlich und fachlich ist diese massive Ausweitung nicht zu begründen. Gemeinsam mit den Psychotherapeutenkammern müssen nun Wege gesucht werden, um auch unter diesen erschwerten Rahmenbedingungen den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs für die Psychotherapieforschung zu sichern.“

„Die beschlossene Musterweiterbildungsordnung bringt die Gefahr mit sich, dass es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben wird und damit viele Weiterbildungswillige keine entsprechende Anstellung bekommen. Für eine fünfjährige Weiterbildung werden definitiv 25% mehr Stellen gebraucht als für eine vierjährige“ so Prof. Dr. Thomas Fydrich, 1. Vorsitzender von unith e.V.

In einer vorab groß angelegten Petition forderten DGPs, Fakultätentag, PsyFaKo und unith e.V. eine Weiterbildungszeit von vier Jahren und flexible Mindestzeiten – diese Forderung wurde von mehr als 10.000 Personen unterschrieben. „Wir bedauern, dass diese Petition keinen Anklang unter den Delegierten gefunden hat“, sagt Prof. Dr. Markus Bühner, Präsident der DGPs. „Die Petition wurde maßgeblich von den zukünftigen Psychotherapeut*innen unterstützt. Ihre Forderungen bestehen weiterhin und müssen trotz Beschluss berücksichtigt werden – dafür tragen die Psychotherapeutenkammern die volle Verantwortung.“

Positiv an den Entscheidungen des DPT ist, dass jetzt auch die neuropsychologische Psychotherapie als eigenes Gebiet der Psychotherapie anerkannt wird. Hierdurch wird die psychotherapeutische Versorgung v.a. für Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigungen deutlich verbessert.

Eine weitere positive Regelung ist zudem, dass im ambulanten Arbeitsbereich auch wöchentliche Beschäftigungszeiten von 25% als Weiterbildungszeiten anerkannt werden können. Hierzu müssen in einigen Bundesländern die Heilberufe-Gesetze noch angepasst werden. Nach diesem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags werden bis zum Herbst noch die Details zur Weiterbildung in den verschiedenen Psychotherapieverfahren erarbeitet. Voraussichtlich Ende 2022 wird es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge geben.

www.dgps.de/index.php?id=143&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2022&cHash=f2b18ddaf8e465eb5c28836099aa5a47

Deutsche Gesellschaft für Psychologie
Fakultätentag Psychologie
Unith
PsyFaKo


25.03.2021, 18:32

Als weiterer Petitionsautor wurde der "Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith)" hinzugefügt.


Neue Begründung:

Am 23./24.4.2021 wird der 38. Deutsche Psychotherapeutentag wichtige Eckpunkte für die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) diskutieren und abstimmen. Diese bilden die Grundlage für die neue Weiterbildung zum/zur FachpsychotherapeutIn nach dem entsprechenden Psychologie-Studium mit entsprechender Profilierung und Abschluss Approbation. Damit werden Rahmenbedingungen geschaffen, die die Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen der zukünftigen PsychotherapeutInnen, aber auch die Stellung und Entwicklung der Psychotherapie als klinisch und wissenschaftlich fundiertem Fachgebiet entscheidend beeinflussen werden. Mehrheitlich sind die aktuell geplanten Rahmenbedingungen fachlich fundiert und nachvollziehbar. In drei wichtigen Punkten werden aber aus unserer Sicht ungünstige Weichenstellungen vorgenommen.

  • Die Eckpunkte legen aktuell eine Weiterbildungszeit von insgesamt 5 Jahren in Vollzeittätigkeit fest.
  • Je 2 Jahre sind im stationären und ambulanten Bereich verpflichtend vorgesehen.
  • Teilzeittätigkeiten sollen nur dann auf die Weiterbildung angerechnet werden können, wenn sie 50% der vollen Arbeitszeit nicht unterschreiten, so dass geringfügigere Stellenanteile, z.B. bei Wiedereinstieg nach einer Familienpause, auch bei einer entsprechend verlängerten Weiterbildungszeit nicht anrechenbar wären.  

Diese Anforderungen für das Erreichen der Fachkunde (Abrechnungsgenehmigung mit den Krankenkassen) führen zu einer wesentlichen Verlängerung im Vergleich zur bisherigen postgradualen Ausbildung (obwohl das reformierte Psychologiestudium zur Approbation bereits viele zentrale theoretische und praktische Bestandteile der früheren Psychotherapie-Ausbildung beinhaltet und zur Approbation führt). Abhängigkeiten von Kliniken und Weiterbildungsinstituten werden damit nochmals verlängert. Es besteht die Gefahr, dass es aufgrund der verlängerten Weiterbildungszeiten, die Anstellungsverhältnisse im stationären und ambulanten Bereich erfordern, zu wenig Weiterbildungsplätze geben wird. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie parallele wissenschaftliche Qualifikationen werden substantiell erschwert. Insgesamt stehen diese Regelungen im Widerspruch zu der von der BPtK aufgeführten Zielsetzung, mit der MWBO „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ zu regeln. Im Hinblick auf die zu erreichende fachliche Qualifikation ist diese Erweiterung nicht begründet und unverhältnismäßig. 

Eine weitere Erläuterung unserer Positionen und eine Gegenüberstellung mit den häufig geäußerten Gegenargumenten finden Sie hier:

www.unith.de/aktuelles/

www.unith.de/fileadmin/documents/Argumente-MWBO-2021-03-22_website.pdf

Die frühere Stellungnahme der Studierenden der Psychologie, also der von diesen Regelungen hauptbetroffenen Gruppe, finden Sie hier:

psyfako.org/wp-content/uploads/32-PsyFaKo-STN-PsychThG-MWBO-Dauer.pdf

Petitionsautoren:

Fakultätentag Psychologie (FTPs)

Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo)

Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith)

·      


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 579


24.03.2021, 22:19

Für die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten auf die Gesamtweiterbildungsdauer auch bei Stellenanteilen von weniger als 50%.

Der Satz wurde vervollständigt mit "weniger als 50%".


Neuer Petitionstext:

Weiterbildung Psychotherapie - Vier Jahre sind genug

Wir plädieren für eine Änderung des Entwurfs Musterweiterbildungsordnung Psychotherapie (MWBO), über die am 23./24.4.2021 vom Deutschen Psychotherapeutentag abgestimmt werden soll:

  1. Für eine Mindest-Weiterbildungszeit von höchstens vier Jahren.
  2. Für flexiblere Mindestzeiten in bestimmten Behandlungssettings (konkret: mindestens je 18 Monate stationär und ambulant – statt 24 Monate wie aktuell in der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) vorgeschlagen), um auch flexibel auf die Verfügbarkeit von Weiterbildungsstellen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.
  3. Für die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten auf die Gesamtweiterbildungsdauer auch bei Stellenanteilen von weniger als 50 %.
  4. Für die Möglichkeit zur Kombination der klinischen Weiterbildung mit einer wissenschaftlichen Qualifikation, die den Anforderungen des Fachs entspricht und für die Zukunft der Psychotherapie unabdingbar ist.

Wir bitten die Delegierten des Deutschen Psychotherapeutentags, sich für fachlich gerechtfertigte, organisatorisch machbare, familienfreundliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen in der Weiterbildung einzusetzen. 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (18 in Deutschland)


24.03.2021, 21:22

Für die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten auf die Gesamtweiterbildungsdauer auch bei Stellenanteilen von " < 50 %."

Der Satz war nicht vollständig. Daher wurde von " < 50 %." hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Weiterbildung Psychotherapie - Vier Jahre sind genug

Wir plädieren für eine Änderung des Entwurfs Musterweiterbildungsordnung Psychotherapie (MWBO), über die am 23./24.4.2021 vom Deutschen Psychotherapeutentag abgestimmt werden soll:

  1. Für eine Mindest-Weiterbildungszeit von höchstens vier Jahren.
  2. Für flexiblere Mindestzeiten in bestimmten Behandlungssettings (konkret: mindestens je 18 Monate stationär und ambulant – statt 24 Monate wie aktuell in der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) vorgeschlagen), um auch flexibel auf die Verfügbarkeit von Weiterbildungsstellen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.
  3. Für die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten auf die Gesamtweiterbildungsdauer auch bei Stellenanteilen von
  4. Für die Möglichkeit zur Kombination der klinischen Weiterbildung mit einer wissenschaftlichen Qualifikation, die den Anforderungen des Fachs entspricht und für die Zukunft der Psychotherapie unabdingbar ist.

Wir bitten die Delegierten des Deutschen Psychotherapeutentags, sich für fachlich gerechtfertigte, organisatorisch machbare, familienfreundliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen in der Weiterbildung einzusetzen. 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Deutschland)


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