14.04.2019, 11:22
Bürgerinitiative Sierße
Demo gegen die Straßenausbaubeitagssatzung kurz Strabs genannt
In Vechelde hat sich die BI Sierße-„Weg mit der Strabs in Vechelde“- formiert.
Die Ungerechtigkeit, dass wenige Anlieger die hohen Kosten zahlen müssen, aber alle die Straßen nutzen, verstößt gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes. Aus diesem Grunde wird die BI Sierße zusammen mit dem Bündnis NBgS am Montag den 29.04. für die Abschaffung der Stra-ßenanliegergebühren demonstrieren.
Heute wir! - Morgen ihr!? Die Bürgerinitiative Sierße „Weg mit der Strabs in Vechelde“ Ruft auf zur Demonstration.
Am Montag dem 29. April ab 17.00 Uhr am Bahnhof Vechelde. Wir gehen vom Bahnhof zum Bür-gerzentrum. Dort tagt der Rat der Gemeinde Vechelde ab 18.30 Uhr
„Es ist noch nicht vorbei“ Keine Anliegerkosten für den Straßenausbau in Vechelde
Straße saniert = Bürger ruiniert Irgendwann ist jeder dran. Weh’r Dich jetzt mit uns!
Ein Aufruf zu Widerstand und Mitarbeit gegen die Straßenausbaubeitragssatzung!
Wir wollen uns mit Mut und Selbstvertrauen wegen ungerechter Vorgehensweise zur Wehr setzen. Vor allem der Umgang mit den Bürgern der Versuch den Anliegern Kosten für erforderliche Sanie-rungen aufzubrummen in zum Teil unverschämter Art und Weise lässt in vielen Kommunen endlich die Bürger erwachen. Fakt ist: "Straßen sind Allgemeingut und nicht im Eigentum der Anlieger auch die Nutzung steht ohne wenn und aber der Allgemeinheit zur uneingeschränkten Verfügung. KFZ-Steuer, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer beim Kauf eines PKW, Reparaturen, Som-mer/Winterreifen und alle sonst mit dem Verkehr entstehenden Kosten unterliegen auch noch der Mehrwertsteuer. Wir fordern "Hände weg von fremdem Eigentum". Die Einnahmen des Bundes aus Autosteuern sind so üppig wie noch nie. 52 Milliarden Euro, von denen lediglich 5 Mrd. für Straßen und Autobahnbau und weitere 5 Mrd. für Polizei, Rotes-Kreuz und Grundstückkauf ver-wendet werden. Der Rest von 42 Mdr. wird immer im Januar verteilt an andere Haushalte. Trotz-dem wird versucht den Bundesbürgern an allen Ecken und Enden Geld aus der Tasche zu ziehen. Jede Straßenbeitragsausbausatzung beinhaltet eine große Ungerechtigkeit und einen Verstoß gegen Art. 3, Art.14 und Art. 2 des Grundgesetzes. Straßenverkehrsnetze haben eine offene Struktur - jeder kann sie befahren.
„Ein konkreter Vorteil, den ein Anlieger von einer sanierten Straße haben soll, ist nicht ersichtlich und auch nicht in Zahlen zu quantifizieren". Deshalb ist der Erhalt von Straßen eine Aufgabe der Allgemeinheit. Das beste Druckmittel- für all unsere gewählten Politischen Vertreter ist künftig bei der nächsten Wahl unmissverständlich zu erklären das X nur den Parteien zukommen zu lassen, welche die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen im Programm haben. "Wenn Un-recht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht". Folgen wir die "Anti- STRABS Bewegung unter ihrem Motto: Zusammenkommen ist ein Beginn - Zusammenbleiben ist ein Fortschritt- Zusam-menarbeiten wird ein Erfolg.