Wir haben alle Fraktionen im Hessischen Landtag gebeten, sich für die Kostenfreie Nutzung des hessischen Staatswaldes bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen einzusetzen.
Die Landtagsfraktion der CDU lehnt eine Unterstützung ab. Viel Mühe hat sich dabei der forstpolitische Sprecher der CDU, Sebastian Müller, nicht gemacht.
Das Schreiben strotzt vor Fehler:
Es geht nicht um die „Herzbachtalwanderung“! Die Wanderfreunde Hatzbachtal richten seit 1984 immer an Chrisi Himmelfahrt einen Wandertag im Hatzbachtal aus. Deshalb heißt die Wanderung auch „Hatzbachtalwanderung“!!!
Darum geht es aber auch nicht. Es geht darum, dass es nicht sein kann, dass der Landesbetrieb Hessen-Forst 297,50 Euro Nutzungspauschale für Wandertage im Staatswald nimmt.
Diese Kosten rechtfertigt die CDU folgendermaßen:
„Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden. Der Landesbetrieb hat für diese Maßnahmen zweifellos einen Aufwand - und ein solcher muss, wie jede andere Verwaltungsdienstleistung auch, grundsätzlich kostendeckend mit einer Gebühr belegt werden, die sich in der Höhe nach dem entsprechenden Aufwand richtet und dabei den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren die Verwaltung darf also nicht differenzieren zwischen Veranstaltungen, die uns ,,gefallen" und solchen, die uns ,,weniger gefallen“, sondern muss ihre Kostenentscheidungen an konkreten und objektiven Kriterien ausrichten.“
Es stimmt nicht, dass jede Verwaltungsdienstleistung grundsätzlich kostendeckend mit einer Gebühr belegt werden muss. Das steht dazu in § 3 Abs. 1 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG):
„Die Gebühr darf den Verwaltungsaufwand nur dann unterschreiten (Kostenunterschreitungsverbot), wenn dies aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit erforderlich ist oder wenn die Amtshandlung für den Empfänger der Amtshandlung belastend wirkt. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zu der Amtshandlung stehen.“
Was wir fordern ist ein Verzicht „aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit“ und dies ist nach dieser Norm möglich. Hierauf haben wir auch bereits in unserem Schreiben hingewiesen.
Außerdem steht die Gebühr in einem krassen Missverhältnis zu der Amtshandlung.
Für die Genehmigungen von Wandertagen wurden ursprünglich keine Gebühren erhoben. Nach Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst in 2001 wurden dann irgendwann eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Ab 2009 wurde dann ein „Nutzungsentgelt“ in Höhe von 50,00 Euro erhoben. In 2017 wurde diese Gebühr dann auf 297,50 Euro angehoben. Wie ist diese Vervielfachung begründet?
Und dann ist da noch § 17 HVwKostG:
„Billigkeitsregelungen
(1) Die Behörde, welche die Kosten festsetzt, kann diese ermäßigen oder von der Erhebung absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kostenpflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.
(2) Das fachlich zuständige Ministerium kann im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen anordnen, dass für bestimmte Arten von Amtshandlungen von der Erhebung von Kosten ganz oder zum Teil abzusehen ist, wenn sie unbillig erscheint oder dem öffentlichen Interesse widerspricht.“
Eine solche Billigkeitsregelung gab es früher: Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan (SPD) hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):
„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“
So sollte es wieder sein!
Außerdem erhebt der Landesbetrieb Hessen-Forst keine Gebühr im gebührenrechtlichen Sinn. Hessen-Forst prüft den Antrag, nimmt einen Mustervertrag und schickt den dann an den Antragsteller. Der kann den Knebelvertrag dann unterschreiben und verpflichtet sich zur Zahlung von 297,50 Euro. Oder er unterschreibt nicht: Dann war die schöne Arbeit von Hessen-Forst umsonst. Es werden keine Gebühren erhoben, obwohl der ganze Aufwand für Hessen-Forst dann schon erledigt ist.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal haben auch keine Landeszuweisung für eine Toilette bekommen.
Von der CDU im Hessischen Landtag ist also nicht mehr viel zu erwarten.
Wir haben René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, am 22.06.2023 gefragt:
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?
Er hat am 22.06.2023 geantwortet:
Lieber Herr E.,
wenn sie es wünschen gehe ich der Sache mit einer Anfrage nach. Mir persönlich war dieses Problem nicht bekannt. Grundsätzlich sollte der Wald zugänglich sein und kein Nutzungsentgeld für Vereine anfallen, da das Defizit von Hessenforst durch Steuermittel ausgeglichen wird.
Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
Wir haben am 22. Juni 2023 über die Internetplattform abgeordnetenwatch.de bei allen hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?
Es liegen bereits einige Antworten vor, die wir hier jeweils einzeln vorstellen.
Dazu werden wir den Link zu jeder einzelnen Frage mit Antwort angeben.
So hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den jeweiligen Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich wird jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
Hier können alle Fragen mit Antworten aufgerufen werden:
Wir werden immer mal wieder gefragt, warum über die Unterschriftensammlung nichts in der Presse steht.
Gute Frage!!!
An uns liegt es nicht.
Wir haben die Presse immer wieder informiert. Insbesondere die Oberhessische Presse in Marburg.
Mittlerweile sind es 532 Unterstützer.
Der Schwerpunkt bei den Unterschriften liegt mit Abstand im Landkreis Marburg-Biedenkopf (276 Stimmen, 52 Prozent) und hier wieder in Stadtallendorf (136 Stimmen, 26 Prozent), also im Verbreitungsgebiet der Oberhessischen Presse.
Zu den Unterzeichnern gehört auch der frühere Stadtallendorfer Bürgermeister von 1982 bis 2012 Manfred Vollmer (CDU). Außerdem unterstützen die früheren Bürgermeister Karl Krantz (CDU), Bürgermeister der Gemeinde Weimar von 1974 bis 2004 und Ralph Venohr (parteilos), Bürgermeister der Gemeinde Bischoffen von 2010 bis 2022, die Petition.
Trotz dieser bisherigen Erfolge berichtet die Oberhessische Presse nicht. Warum nicht?
Wir haben über die Internetplattform abgeordnetenwatch.de bei allen hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?
Hier können die Fragen mit Antworten aufgerufen werden:
Aus dem Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhielten wir heute ein Schreiben vom 16.06.2023 mit folgendem Inhalt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Erdel,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens, mit dem Sie im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung der Hatzbachtalwanderung beanstanden, dass das örtlich zuständigen Forstamts des Landesbetriebs Hessen-Forst u.a. für die beabsichtigte Zustimmung zur Nutzung von Grundstücken im Staatswald eine Entgeltforderung in Höhe von 297,50 Euro erhoben hat.
Aufgrund Ihrer gleichlautenden Eingabe vom selben Tag an des Hessischen Landtag ist dort nunmehr eine Petitionsangelegenheit anhängig. Je nach Zeitpunkt der Behandlung und Ausgang des Verfahrens, der ich nicht vorgreifen kann, werde ich zu gegebener Zeit mit einer Antwort auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Stoll“
Wir haben kein Problem damit, dass das Ministerium zunächst die Diskussion im Petitionsausschuss abwarten will. Allerdings ist nicht richtig, dass das Ministerium „nicht vorgreifen kann“. Dann könnte ja jeder die Sachbearbeitung im Ministerium lahmlegen, wenn er nur eine Petition beim Hessischen Landtag zu einer Fragestellung einreicht, die gerade im Ministerium bearbeitet wird.
Nein, selbstverständlich kann die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schon jetzt den Landesbetrieb Hessen-Forst anweisen, von gemeinnützigen Vereinen keine Gebühren für Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald zu erheben, so wie dies auch der damalige Staatsminister Jörg Jordan 1991 getan hat. Dan wäre der Spuk jedenfalls kurzfristig beendet.
Daher gilt weiterhin:
Der Wahlkreisabgeordnete Dirk Bamberger teilt für die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag mit, dass unser Anliegen und unsere Petition auf mehreren Ebenen erörtert wurde und in Kürze eine Stellungnahme erfolgt.
Die Petition „Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein“ wurde am 2. Mai 2023 gestartet. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 2. August 2023. Damit die drei Monate bis dahin nicht ungenutzt verstreichen, haben wir bereits am 3. Mai 2023 mit einem Schreiben an alle Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, an alle Fraktionen im Hessischen Landtag, an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags und an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, über die von Hessen-Forst für die Nutzung des hessischen Staatswaldes in Rechnung gestellten Kosten beschwert und gefordert, dass eine Nutzung des Staatswaldes für alle gemeinnützigen Vereine kostenfrei sein muss.
Reagiert haben hierauf bisher die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf Dirk Bamberger (CDU), Angela Dorn (Grüne), Karl Hermann Bolldorf (AFD), Angelika Löber (SPD) und Jan Schalauske (Die Linke).
Positioniert haben sich davon bisher nur die Landtagsabgeordneten Karl Hermann Bolldorf (AFD) und Jan Schalauske (Die Linke). Der Abgeordnete Jan Schalauske hat mitteilen lassen, dass er die „Festsetzung einer "Nutzungspauschale" ebenfalls befremdlich und unverständlich findet.“ Als „passionierter Wanderer“ könne er den Unmut nur zu gut verstehen. Der Landtagsabgeordnete Karl Hermann Bolldorf bescheinigt uns ein „berechtigten Anliegen“ zu vertreten.
Außerdem haben die Fraktionen von AFD, Bündnis 90/Die Grünen und SPD reagiert. Die SPD-Landtagsfraktion hat uns aufgrund unserer Bitte um Unterstützung mit Schreiben vom 24.05.2023 mitgeteilt, dass sie nichts an der Kostenregelung von Hessen-Forst ändern will und uns folgenden Rat gegeben:
„Ihnen steht frei, bei dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt beispielsweise eine Petition an den Hessischen Landtag zu richten, um auf die aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Behandlung seitens Hessen-Forst hinzuweisen. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine positivere Antwort übermitteln kann.“
Die anderen Fraktionen haben sich noch nicht positioniert.
Nicht reagiert haben die Landtagsabgeordnete Lisa Deißler (FDP) und die Landtagsfraktionen von FDP und CDU. Streng genommen hat auch noch nicht die Landtagsfraktion Die Linke reagiert. Allerdings ist der Landtagsabgeordnete Jan Schalauske einer von zwei gleichberechtigten Fraktionsvorsitzenden, so dass man seine Stellungnahme durchaus als Reaktion auch für seine Fraktion werten kann, was wir auch tun.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal sind politisch neutral.
Wir bleiben mit allen, die bisher eine Reaktion gezeigt und unsere Forderung nicht abgelehnt haben, im Dialog.
Dagegen macht es keinen Sinn weiter Unterstützung von Abgeordneten oder Fraktionen zu erwarten, die es innerhalb von sieben Wochen nicht geschafft haben auch nur den Eingang unseres Schreibens zu bestätigen. Ebenso wenig kann man noch etwas bezwecken, wenn eine Fraktion bedauert, keine positive Antwort übermitteln zu können.
Selbstverständlich nehmen wir den Dialog auch hier wieder auf, sollte noch eine Reaktion erfolgen. Gleiches gilt, wenn die bisher endgültig ablehnende Haltung aufgegeben wird.
Außerdem hat das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mittlerweile reagiert. Hierüber berichten wir separat.
Weiterhin gilt durch die Sammlung möglichst vieler Unterschriften den Druck auf die politischen Entscheidungsträger zu erhöhen.
Weiterhin gilt:
Jede Stimme zählt! Je mehr, desto besser!
Viele Grüße von den Wanderfreunden aus dem Hatzbachtal
die Unterschriftensammlung läuft bereits seit dem 2. Mai 2023 und endet am 2. August 2023. Am 17. Juni 2023 war die Hälfte der Zeit abgelaufen.
Mittlerweile haben 471 Unterstützer dieser Forderung handschriftlich oder online unterschrieben, darunter 417 in Hessen.
Wir sind sehr zufrieden mit dem bisherigen Ergebnis.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Besonders danken wir an dieser Stelle den Wanderfreunden vom SV Phönix Düdelsheim, die uns bereits nach einem Tag eine Unterschriftenliste mit 10 Unterstützern zugesendet haben. Mit 21 Unterstützern liegt Büdingen bis heute sehr weit vorne.
Übertroffen wurde dies noch von den Wanderfreunden der Tauzieh- und Wandergruppe 1980 Rüdigheim e.V., die am 14. Juni 2023 drei Listen mit 29 Unterstützern aus Rüdigheim und anderen Nachbarorten hochgeladen haben. Die Listen lagen beim Sommerfest des Vereins aus. Einige Rüdigheimer hatten bereits vorher online die Petition unterzeichnet. Alleine in Rüdigheim haben wir bisher 21 Unterstützer. Dies ist enorm für ein einzelnes Dorf.
Wenn man dann noch bedenkt, dass im Wanderrevier der Rüdigheimer gar kein hessischer Staatswald ist, sondern Privatwald der adeligen Familie Schenck zu Schweinsberg, den das Freiherrlich Schenck`sche Forstamt Schweinsberg unbürokratisch und ohne Gebühren zu erheben für Wandertage zur Verfügung stellt, ist diese Unterstützung besonders bemerkenswert.
Nicht zuletzt auch vielen Dank an das Präsidium der Europäischen Volkssportgemeinschaft (EVG), das fleißig Unterschriften gesammelt hat und ganz besonders vielen Dank an die Schriftführerin Karin Keipke, die sich dort um die Sammlung kümmert. Am 16. Juni 2023 gingen von ihr noch einmal 63 Unterschriften ein und haben die Kurve stark ansteigen lassen. Der 16. Juni 2023 ist bisher der untenschriftenstärkster Tag der Petition.
Über weitere Unterstützung freuen wir uns sehr.
Mit fast 500 Unterstützern zur Halbzeit der Zeichnungsfrist stehen wir gut da. Die 500 werden wir wohl noch schaffen, besser wären noch über 500 Unterstützer aus Hessen.
Weiterhin gilt:
Jede Stimme zählt! Je mehr, desto besser!
Viele Grüße von den Wanderfreunden aus dem Hatzbachtal