Gemeinnützigkeit
Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine dürfen nicht mit Kosten für Genehmigungen belegt werden, denn diese Gelder stehen dann nicht mehr für die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins zur Verfügung. Die Finanzämter prüfen ohnehin die Gemeinnützigkeit des Vereins. Die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt muss also ausreichen für eine kostenfreie Nutzung des Staatswaldes.
Quelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f..