21.06.2023, 18:29
Aus dem Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhielten wir heute ein Schreiben vom 16.06.2023 mit folgendem Inhalt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Erdel,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens, mit dem Sie im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung der Hatzbachtalwanderung beanstanden, dass das örtlich zuständigen Forstamts des Landesbetriebs Hessen-Forst u.a. für die beabsichtigte Zustimmung zur Nutzung von Grundstücken im Staatswald eine Entgeltforderung in Höhe von 297,50 Euro erhoben hat.
Aufgrund Ihrer gleichlautenden Eingabe vom selben Tag an des Hessischen Landtag ist dort nunmehr eine Petitionsangelegenheit anhängig. Je nach Zeitpunkt der Behandlung und Ausgang des Verfahrens, der ich nicht vorgreifen kann, werde ich zu gegebener Zeit mit einer Antwort auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Stoll“
Wir haben kein Problem damit, dass das Ministerium zunächst die Diskussion im Petitionsausschuss abwarten will. Allerdings ist nicht richtig, dass das Ministerium „nicht vorgreifen kann“. Dann könnte ja jeder die Sachbearbeitung im Ministerium lahmlegen, wenn er nur eine Petition beim Hessischen Landtag zu einer Fragestellung einreicht, die gerade im Ministerium bearbeitet wird.
Nein, selbstverständlich kann die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schon jetzt den Landesbetrieb Hessen-Forst anweisen, von gemeinnützigen Vereinen keine Gebühren für Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald zu erheben, so wie dies auch der damalige Staatsminister Jörg Jordan 1991 getan hat. Dan wäre der Spuk jedenfalls kurzfristig beendet.
Daher gilt weiterhin:
Jede Stimme zählt! Je mehr, desto besser!