11.07.2023, 14:56
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Der Landtagsabgeordnete Rüdiger Holschuh (SPD) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
der ehemalige Staatsminister Jörg Jordan lag mit seiner Einschätzung absolut richtig. Die Vorgehensweise ist auch heute noch zu unterstützen. Als Vertreter des Odenwaldkreises, und damit eines der waldreichsten Gebiete in Hessen, unterstütze ich jede Veranstaltung die dazu dient den Wald zu erleben und unsere wunderbare Natur zu erwandern. Hessen-Forst sollte solche Veranstaltungen nutzen seine vielfältige Arbeit für einen gesunden Wald darzustellen.“
Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:
www.abgeordnetenwatch.de/profile/ruediger-holschuh/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-von-gemeinnuetzigen-vereinen-im
Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
11.07.2023, 14:40
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Die Landtagsabgeordnete Karin Hartmann (SPD) hat geantwortet:
„Guten Tag Herr E.,
ja, ich würde mich dafür einsetzen und unterstütze den Wunsch der Wanderfreunde Hatzbachtal.
Mit freundlichen Grüßen“
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11.07.2023, 14:14
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Die Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg (CDU) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin selbst aktives Mitglied in einem Wanderverein. Leider kann ich aufgrund meiner Abgeordnetentätigkeit nur ab und zu mitwandern, aber ich unterstütze das Wandern sehr gern. Schließlich ist Wandern gesund, kann auch im höheren Alter noch viel Freude bereiten, es fördert die Gemeinschaft und fördert überdies das Verständnis für die Natur.
So ist es auch nur gut und richtig, dass unsere Wälder kostenfrei genutzt werden können. Ihre Frage bezieht sich allerdings auf Wandertage, die einen hohen Aufwand für Hessen Forst erfordern. In unserer Region müssen wir leider schon darüber sprechen, ob überhaupt noch alle Wege ausgewiesen werden können, wegen der Sicherheit. Und die Arbeit wird schwieriger, denn die Streckensicherung und Wahl geeigneter Strecken ist mit steigendem Aufwand verbunden. Das sollte den Teilnehmern der Beitrag von ca. 1,50 Euro wert sein.“
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11.07.2023, 14:11
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Der Landtagsabgeordnete Hartmut Honka (CDU) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage, die wohl auch einige meiner Kollegen erreicht hat.
Zunächst kann ich Ihre Verärgerung verstehen. Wie Sie richtigerweise darstellen, ist die Förderung des Ehrenamtes ebenso ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion, wie die Bewahrung geschätzter Traditionen und unserer Heimat sowie die Unterstützung des Sportes. Entsprechend haben Sie völlig recht, dass Veranstaltungen wie die Ihrerseits durchgeführte „Herzbachtalwanderung“ ebenso wie Ihr Verein als Ganzes, der sich der Pflege des Brauchtums und der Heimat verschrieben hat, unsere volle Unterstützung genießen.
Ich freue mich daher, dass es – so hoffe ich und so wurde mir berichtet – gelungen ist, durch Zuweisung von Lottomitteln der Landesregierung einen Teil der Problematik aufzufangen und dabei insbesondere eine langfristige Lösung für die Toilettenproblematik zu ermöglichen, damit dies in Zukunft keine Hürde mehr darstellt.
Ich will Ihnen dennoch erläutern, warum eine gänzlich und pauschal kostenfreie Nutzung der Wälder aus unserer Sicht nicht möglich ist. Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu Beunruhigungen und zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden.
Der Landesbetrieb hat für diese Maßnahmen zweifellos einen Aufwand – und ein solcher muss, wie jede andere Verwaltungsdienstleistung auch, grundsätzlich kostendeckend mit einer Gebühr belegt werden, die sich in der Höhe nach dem entsprechenden Aufwand richtet und dabei den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren – die Verwaltung darf also nicht differenzieren zwischen Veranstaltungen, die uns „gefallen“ und solchen, die uns „weniger gefallen“, sondern muss ihre Kostenentscheidungen an konkreten und objektiven Kriterien ausrichten.
Um dennoch insbesondere Wanderungen und Spaziergänge im Rahmen der Brauchtumspflege möglichst wenig zu belasten, haben wir mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutschen Volkssportverband e. V. (DVV) jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen, um pauschal für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abzugelten und keine weiteren Verwaltungskostenerstattungen mehr erheben zu müssen.
Da Ihr Verein offenbar aus dem DVV ausgetreten ist (was Ihnen selbstverständlich freisteht), konnte diese vereinsfreundliche Regelung nun leider nicht zur Anwendung kommen. Dies führte auch dazu, dass Sie nicht die deutlich günstigere „Folgegenehmigung“ beantragen konnten, sondern dass eine Erstgenehmigung erforderlich war.
Durch dieses Zusammentreffen unglücklicher Umstände ist nun eine in der Tat unerfreuliche und von uns nicht vorgesehene Situation entstanden, die zur Absage einer tollen Veranstaltung geführt hat. Dies bedaure ich. Ich hoffe aber, dass es durch die Landeszuweisung für die Toilette und die dargestellten Möglichkeiten über die Pauschalkostenerstattung oder die geringeren Kosten einer Folgegenehmigung eine einmalige Absage bleibt und Ihre traditionsreiche Hatzbachtalwanderung im nächsten Jahr umso erfolgreicher stattfinden kann. Dafür wünsche ich Ihnen schon heute viel Erfolg.
Herzliche Grüße
Hartmut Honka, MdL“
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Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
11.07.2023, 13:55
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Die Landtagsabgeordnete Kaya Kinkel (Bündnis 90/Die Grünen) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und stimme Ihnen zu, dass die Erholung und der nicht kommerzielle Sport im Staatswald für alle Bürgerinnen und Bürger möglich und generell auch kostenfrei sein sollten. Wenn der Wald allerdings durch größere Gruppen, wie auch bei Wanderveranstaltungen, stark beansprucht wird, fallen Arbeiten für Hessen-Forst an. So beispielsweise die Sperrung von Wegen, das Aufstellen von Schildern, verkehrslenkende Maßnahmen der die Wiederherstellung von Waldwegen für den Forstbetrieb. Für diese Dienstleistungen erhebt Hessen-Forst eine Bearbeitungspauschale. Da wie Sie schreiben, dem Sport aber eine besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung zukommt, hat Hessen-Forst 2018 zusammen mit den beiden Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, um die finanzielle Belastung für die einzelnen Vereine zu senken. Demnach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist. Für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.
Mit freundlichen Grüßen,
Kaya Kinkel“
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Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
11.07.2023, 13:53
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Der Landtagsabgeordnete Mathias Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie im Abgeordnetenwatch an mehrere Abgeordnete gestellt haben. Nach einer inhaltlichen Prüfung durch unsere fachpolitischen Sprecherin, beantworte sie in gerne:
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben. Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.
Auch für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Wagner“
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Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
11.07.2023, 13:51
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Der Landtagsabgeordnete Lukas Schauder (Bündnis 90/Die Grünen) hat geantwortet:
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben. Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.
Auch für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Schauder“
Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:
www.abgeordnetenwatch.de/profile/lukas-schauder/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-von-gemeinnuetzigen-vereinen-im
Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
11.07.2023, 13:49
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Die Landtagsabgeordnete Miriam Dahlke (Bündnis 90/Die Grünen) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben. Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.
Auch für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.“
Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:
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Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
11.07.2023, 13:45
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Der Landtagsabgeordnete Daniel May (Bündnis 90/Die Grünen) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr. E.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne, in Abstimmung mit unserem Fachbereich Umwelt, beantworte.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben. Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.
Auch für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.
Freundliche Grüße
Daniel May, MdL“
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Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.
11.07.2023, 13:43
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Die Landtagsabgeordnete Eva Goldbach (Bündnis 90/Die Grünen) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben. Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.
Auch für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.“
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Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.