11.07.2023, 13:49
Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Die Landtagsabgeordnete Miriam Dahlke (Bündnis 90/Die Grünen) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben. Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.
Auch für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.“
Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:
www.abgeordnetenwatch.de/profile/miriam-dahlke/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-von-gemeinnuetzigen-vereinen-im
Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.