Region: Hessen
Gesundheit

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein

Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 28.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

11.07.2023, 14:14

Wir haben bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:

„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“

Es liegen 61 Antworten vor.

Die Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg (CDU) hat geantwortet:

„Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin selbst aktives Mitglied in einem Wanderverein. Leider kann ich aufgrund meiner Abgeordnetentätigkeit nur ab und zu mitwandern, aber ich unterstütze das Wandern sehr gern. Schließlich ist Wandern gesund, kann auch im höheren Alter noch viel Freude bereiten, es fördert die Gemeinschaft und fördert überdies das Verständnis für die Natur.

So ist es auch nur gut und richtig, dass unsere Wälder kostenfrei genutzt werden können. Ihre Frage bezieht sich allerdings auf Wandertage, die einen hohen Aufwand für Hessen Forst erfordern. In unserer Region müssen wir leider schon darüber sprechen, ob überhaupt noch alle Wege ausgewiesen werden können, wegen der Sicherheit. Und die Arbeit wird schwieriger, denn die Streckensicherung und Wahl geeigneter Strecken ist mit steigendem Aufwand verbunden. Das sollte den Teilnehmern der Beitrag von ca. 1,50 Euro wert sein.“

Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:

www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-ravensburg/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-von-gemeinnuetzigen-vereinen-im

Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.


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