Soziales

Unterstützung im Alltag: Schulungspflicht für Haushaltshilfen abschaffen!

Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

201 Unterschriften

185 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg

201 Unterschriften

185 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg
  1. Gestartet 08.11.2024
  2. Sammlung noch > 3 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

Neuigkeiten

20.11.2024, 07:30

Zunächst einmal: herzlichen Dank für Ihre/deine Unterstützung!

Nach einem mühsamen Start der Petition nahm der Unterschriftenzuwachs zum Wochenende mächtig an Fahrt auf! Am Sonntag und Montag (mehr als 30 Unterstützer täglich, Tendenz steigend) wuchs die Hoffnung, dass wir die 1.000 Unterschriften bis zum 15. Dezember tatsächlich erreichen werden. Aber dann kam gestern der Einbruch: nur noch vier Unterschriften aus Baden-Württemberg an einem Tag? Das kann ja wohl nicht wahr sein?

Deshalb meine herzliche Bitte an alle Unterstützenden: Lasst uns die verbleibenden 25 Tage durchschnittlich mindestens 34 Unterschriften pro Tag zusammen bringen! Wenn jeder von uns noch mal alle seine Bekannten und Verwandten auf dieses wichtige Anliegen aufmerksam macht und um Zeichnung meiner Petition bittet: dann müssten die 1.000 bis zum 3. Advent doch zu schaffen sein?
www.openpetition.de/petition/online/unterstuetzung-im-alltag-schulungspflicht-fuer-haushaltshilfen-abschaffen
Hoffnungsvolle Grüße
Esther Lorenz


11.11.2024, 18:03

ein Wort ("unserer") vergessen und ergänzt


Neue Begründung:

Nicht jeder Pflegebedürftige oder Pflegende findet in Familie oder Nachbarschaft Ehrenamtliche, die bei der Haushaltsreinigung helfen können. Sozial- und Pflegedienste sind am Limit ihrer Kapazitäten. Deshalb muss der Entlastungsbetrag auch zur Mitfinanzierung von gewerblichen Reinigungsfirmen genutzt werden können, auch, wenn diese nicht medizinisch geschult sind.

Die Regeln zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Voraussetzung, damit die Pflegekassen die Kosten übernehmen) sind zum Teil realitätsfern und verhindern daher die benötigte Unterstützung im Alltag.

Bereits am 14. Oktober 2024 wurde von drei Betroffenen eine (analoge) Einzel-Petition zur Überarbeitung der UstA-VO (Verordnung von Baden-Württemberg zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) beim Landtag in Stuttgart eingereicht:https://www.zvw.de/lokales/winnenden/putzdienst-medizinisch-geschult-drei-frauen-aus-winnenden-finden-vorgabe-falsch_arid-882827

Inzwischen wurde bekannt, dass diese Verordnung schon seit längerer Zeit überarbeitet wird und einige Punkte bereits ausdiskutiert zu sein scheinen.

Den Petentinnen liegen Informationen vor, dass die Anzahl der geforderten Schulungsstunden zwar herabgesetzt werden soll, an der Schulungspflicht für Unternehmen der haushaltsnahen Dienstleistungen aber offenbar festgehalten wird?

Wenn das beschlossen wird, wird es in absehbarer Zeit vermutlich keine neue Änderung der UstA-VO geben. Deshalb muss diese Schulungsverpflichtung jetzt aufgehoben werden!

Bitte unterstützen Sie uns dabei! Verleihen Sie mit Ihrer Unterschrift unserer Petition Gewicht! Fordern Sie mit uns:

Keine Verpflichtung zur medizischen Schulung von Haushaltshilfen!



Neues Zeichnungsende: 15.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (35 in Baden-Württemberg)


08.11.2024, 23:57

Mir fiel ein grammatikalische Fehler im Text auf, den ich korrigierte. Außerdem habe ich die Erläuterung der Abkürzung UstA-VO vervollständigt.


Neue Begründung:

Nicht jeder Pflegebedürftige oder Pflegende findet in Familie oder Nachbarschaft Ehrenamtliche, die bei der Haushaltsreinigung helfen können. Sozial- und Pflegedienste sind am Limit ihrer Kapazitäten. Deshalb muss der Entlastungsbetrag auch zur Mitfinanzierung von gewerblichen Reinigungsfirmen genutzt werden können, auch, wenn diese nicht medizinisch geschult sind.

Die Regeln zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Voraussetzung, damit die Pflegekassen die Kosten übernehmen) sind zum Teil realitätsfern und verhindertverhindern daher die benötigte Unterstützung im Alltag.

Bereits am 14. Oktober 2024 wurde von drei Betroffenen eine (analoge) Einzel-Petition zur Überarbeitung der UstA-VO (Verordnung von Baden-Württemberg zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) beim Landtag in Stuttgart eingereicht:https://www.zvw.de/lokales/winnenden/putzdienst-medizinisch-geschult-drei-frauen-aus-winnenden-finden-vorgabe-falsch_arid-882827

Inzwischen wurde bekannt, dass diese Verordnung schon seit längerer Zeit überarbeitet wird und einige Punkte bereits ausdiskutiert zu sein scheinen.

Den Petentinnen liegen Informationen vor, dass die Anzahl der geforderten Schulungsstunden zwar herabgesetzt werden soll, an der Schulungspflicht für Unternehmen der haushaltsnahen Dienstleistungen aber offenbar festgehalten wird?

Wenn das beschlossen wird, wird es in absehbarer Zeit vermutlich keine neue Änderung der UstA-VO geben. Deshalb muss diese Schulungsverpflichtung jetzt aufgehoben werden!

Bitte unterstützen Sie uns dabei! Verleihen Sie mit Ihrer Unterschrift der bereits beim Petitionsausschuss vorliegenden Petition Nr. 17/03323 mehr Gewicht! Fordern Sie mit uns:

Keine Verpflichtung zur medizischen Schulung von Haushaltshilfen!



Neues Zeichnungsende: 15.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22 (22 in Baden-Württemberg)



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