01.12.2024, 17:43
... wird uns unser Ziel "1.000 Unterstützende bis zum 3. Advent" vermutlich nicht erreichen lassen. Das wäre sehr schade, aber kein Drama.
Am Donnerstag (nach 21 Tagen) erreichte die Petition 250 Online-Unterschriften in Ba-Wü, unberücksichtigt sind dabei jedoch die analogen Unterschriften, die es auch schon gibt, deren Anzahl wir allerdings noch nicht zusammen getragen haben.
Und: wir wissen nicht, ob nach dem Scheitern der Ampel-Koalition und dem Stagnieren der Pflegereform auf Bundesebene (siehe hierzu Auszug aus dem aktuellen SoVD-Magazin) die reformierte Landesverordnung (UstA-VO) tatsächlich zum 1. Januar in Kraft tritt?
Und selbst, wenn: alle Zeichen sprechen dafür, dass die Schulungspflicht für professionelle Unternehmen der haushaltsnahen Dienstleistungen nicht abgeschafft, sondern lediglich etwas 'entschärft' werden soll. Da das keine Lösung des Problems sein kann, würde der Kampf um eine wirkliche Entlastung von Pflegebedürftigen und Pflegenden vermutlich im neuen Jahr weiter gehen?
Das bedeutet: auch nach dem 3. Advent kann diese Petition weiter unterstützt werden, jedoch zählen spätere Unterschriften nicht bei unserem 'Weihnachts-Schreiben' an alle 154 Landtags-Abgeordneten mit, welches wir in der Woche vor Weihnachten versenden wollen.
Aber vielleicht können wir auf den vielerorts jetzt stattfindenden Weihnachtsmärkten noch zielführende Gespräche mit unseren Mitmenschen führen und so weitere Unterstützer für unser Anliegen gewinnen? Etwaige Unterschriftenlisten bitte rechtzeitig (Eingang spätestens am 15.12.) an die angegebene Adresse per Post oder e-Mail versenden! Also: es bleiben noch zwei Wochen! Nutzen wir sie!
22.11.2024, 10:57
Presseschau von openPetition
20.11.2024, 07:30
Zunächst einmal: herzlichen Dank für Ihre/deine Unterstützung!
Nach einem mühsamen Start der Petition nahm der Unterschriftenzuwachs zum Wochenende mächtig an Fahrt auf! Am Sonntag und Montag (mehr als 30 Unterstützer täglich, Tendenz steigend) wuchs die Hoffnung, dass wir die 1.000 Unterschriften bis zum 15. Dezember tatsächlich erreichen werden. Aber dann kam gestern der Einbruch: nur noch vier Unterschriften aus Baden-Württemberg an einem Tag? Das kann ja wohl nicht wahr sein?
Deshalb meine herzliche Bitte an alle Unterstützenden: Lasst uns die verbleibenden 25 Tage durchschnittlich mindestens 34 Unterschriften pro Tag zusammen bringen! Wenn jeder von uns noch mal alle seine Bekannten und Verwandten auf dieses wichtige Anliegen aufmerksam macht und um Zeichnung meiner Petition bittet: dann müssten die 1.000 bis zum 3. Advent doch zu schaffen sein?
www.openpetition.de/petition/online/unterstuetzung-im-alltag-schulungspflicht-fuer-haushaltshilfen-abschaffen
Hoffnungsvolle Grüße
Esther Lorenz
11.11.2024, 18:03
ein Wort ("unserer") vergessen und ergänzt
Neue Begründung:
Nicht jeder Pflegebedürftige oder Pflegende findet in Familie oder Nachbarschaft Ehrenamtliche, die bei der Haushaltsreinigung helfen können. Sozial- und Pflegedienste sind am Limit ihrer Kapazitäten. Deshalb muss der Entlastungsbetrag auch zur Mitfinanzierung von gewerblichen Reinigungsfirmen genutzt werden können, auch, wenn diese nicht medizinisch geschult sind.
Die Regeln zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Voraussetzung, damit die Pflegekassen die Kosten übernehmen) sind zum Teil realitätsfern und verhindern daher die benötigte Unterstützung im Alltag.
Bereits am 14. Oktober 2024 wurde von drei Betroffenen eine (analoge) Einzel-Petition zur Überarbeitung der UstA-VO (Verordnung von Baden-Württemberg zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) beim Landtag in Stuttgart eingereicht:https://www.zvw.de/lokales/winnenden/putzdienst-medizinisch-geschult-drei-frauen-aus-winnenden-finden-vorgabe-falsch_arid-882827
Inzwischen wurde bekannt, dass diese Verordnung schon seit längerer Zeit überarbeitet wird und einige Punkte bereits ausdiskutiert zu sein scheinen.
Den Petentinnen liegen Informationen vor, dass die Anzahl der geforderten Schulungsstunden zwar herabgesetzt werden soll, an der Schulungspflicht für Unternehmen der haushaltsnahen Dienstleistungen aber offenbar festgehalten wird?
Wenn das beschlossen wird, wird es in absehbarer Zeit vermutlich keine neue Änderung der UstA-VO geben. Deshalb muss diese Schulungsverpflichtung jetzt aufgehoben werden!
Bitte unterstützen Sie uns dabei! Verleihen Sie mit Ihrer Unterschrift unserer Petition Gewicht! Fordern Sie mit uns:
Keine Verpflichtung zur medizischen Schulung von Haushaltshilfen!
Neues Zeichnungsende: 15.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (35 in Baden-Württemberg)
08.11.2024, 23:57
Mir fiel ein grammatikalische Fehler im Text auf, den ich korrigierte. Außerdem habe ich die Erläuterung der Abkürzung UstA-VO vervollständigt.
Neue Begründung:
Nicht jeder Pflegebedürftige oder Pflegende findet in Familie oder Nachbarschaft Ehrenamtliche, die bei der Haushaltsreinigung helfen können. Sozial- und Pflegedienste sind am Limit ihrer Kapazitäten. Deshalb muss der Entlastungsbetrag auch zur Mitfinanzierung von gewerblichen Reinigungsfirmen genutzt werden können, auch, wenn diese nicht medizinisch geschult sind.
Die Regeln zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Voraussetzung, damit die Pflegekassen die Kosten übernehmen) sind zum Teil realitätsfern und verhindertverhindern daher die benötigte Unterstützung im Alltag.
Bereits am 14. Oktober 2024 wurde von drei Betroffenen eine (analoge) Einzel-Petition zur Überarbeitung der UstA-VO (Verordnung von Baden-Württemberg zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) beim Landtag in Stuttgart eingereicht:https://www.zvw.de/lokales/winnenden/putzdienst-medizinisch-geschult-drei-frauen-aus-winnenden-finden-vorgabe-falsch_arid-882827
Inzwischen wurde bekannt, dass diese Verordnung schon seit längerer Zeit überarbeitet wird und einige Punkte bereits ausdiskutiert zu sein scheinen.
Den Petentinnen liegen Informationen vor, dass die Anzahl der geforderten Schulungsstunden zwar herabgesetzt werden soll, an der Schulungspflicht für Unternehmen der haushaltsnahen Dienstleistungen aber offenbar festgehalten wird?
Wenn das beschlossen wird, wird es in absehbarer Zeit vermutlich keine neue Änderung der UstA-VO geben. Deshalb muss diese Schulungsverpflichtung jetzt aufgehoben werden!
Bitte unterstützen Sie uns dabei! Verleihen Sie mit Ihrer Unterschrift der bereits beim Petitionsausschuss vorliegenden Petition Nr. 17/03323 mehr Gewicht! Fordern Sie mit uns:
Keine Verpflichtung zur medizischen Schulung von Haushaltshilfen!
Neues Zeichnungsende: 15.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22 (22 in Baden-Württemberg)
31.10.2024, 07:53
Presseschau von openPetition