Soziales

Noch 3 Tage

Unterstützung im Alltag: Schulungspflicht für Haushaltshilfen abschaffen!

Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

341 Unterschriften

309 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg

341 Unterschriften

309 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg
  1. Gestartet 08.11.2024
  2. Sammlung noch 3 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

Petition richtet sich an: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

Pflegebedürftige und Pflegende brauchen Unterstützung im Haushalt.

Der in §45a SGB XI vorgesehene Entlastungsbetrag muss zur Bezahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen verwendet werden dürfen, unabhängig davon, ob die ‚Saubermacher‘ medizinische Kenntnisse haben oder nicht.

Begründung

Nicht jeder Pflegebedürftige oder Pflegende findet in Familie oder Nachbarschaft Ehrenamtliche, die bei der Haushaltsreinigung helfen können. Sozial- und Pflegedienste sind am Limit ihrer Kapazitäten. Deshalb muss der Entlastungsbetrag auch zur Mitfinanzierung von gewerblichen Reinigungsfirmen genutzt werden können, auch, wenn diese nicht medizinisch geschult sind.

Die Regeln zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Voraussetzung, damit die Pflegekassen die Kosten übernehmen) sind zum Teil realitätsfern und verhindern daher die benötigte Unterstützung im Alltag.

Bereits am 14. Oktober 2024 wurde von drei Betroffenen eine (analoge) Einzel-Petition zur Überarbeitung der UstA-VO (Verordnung von Baden-Württemberg zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) beim Landtag in Stuttgart eingereicht:
https://www.zvw.de/lokales/winnenden/putzdienst-medizinisch-geschult-drei-frauen-aus-winnenden-finden-vorgabe-falsch_arid-882827

Inzwischen wurde bekannt, dass diese Verordnung schon seit längerer Zeit überarbeitet wird und einige Punkte bereits ausdiskutiert zu sein scheinen.

Den Petentinnen liegen Informationen vor, dass die Anzahl der geforderten Schulungsstunden zwar herabgesetzt werden soll, an der Schulungspflicht für Unternehmen der haushaltsnahen Dienstleistungen aber offenbar festgehalten wird?

Wenn das beschlossen wird, wird es in absehbarer Zeit vermutlich keine neue Änderung der UstA-VO geben. Deshalb muss diese Schulungsverpflichtung jetzt aufgehoben werden!

Bitte unterstützen Sie uns dabei! Verleihen Sie mit Ihrer Unterschrift unserer Petition Gewicht! Fordern Sie mit uns:

Keine Verpflichtung zur medizischen Schulung von Haushaltshilfen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Esther Lorenz aus Winnenden-Hanweiler
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.11.2024
Petition endet: 15.12.2024
Region: Baden-Württemberg
Kategorie: Soziales

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Neuigkeiten

  • ... dann endet die Zeichnungsfrist (vorerst).

    In der vierten Adventswoche wollen wir alle 154 Landtags-Abgeordenete mit einer freundlichen Weihnachts-Mail daran erinnern, dass es weder christlich noch human ist, bei den Bedürftigsten zu sparen, zu denen viele Pflegebedürftige nun mal leider gehören.

    Es wäre großartig, wenn wir drei Petentinnen nicht nur mit unseren drei Namen sondern mit dem Zusatz "mit 1.000 Petitions-Zeichnenden aus Baden-Württemberg" unterschreiben könnten. 1.000 werden kaum noch erreichbar sein (derzeit stehen wir bei 297 aus Ba-Wü), aber jede Unterschrift mehr verleiht unserem Anliegen mehr Gewicht.

    Da geht doch noch was?

    Schon alle Nachbarn, Freunde, Kollegen und Familienangehörige um Unterstützung gebeten? Ja?... weiter

  • Der Artikel zur letzten Neuigkeit wurde leider nicht mit veröffentlicht. Ich hoffe, es funktioniert jetzt?
    E. L.

  • ... wird uns unser Ziel "1.000 Unterstützende bis zum 3. Advent" vermutlich nicht erreichen lassen. Das wäre sehr schade, aber kein Drama.
    Am Donnerstag (nach 21 Tagen) erreichte die Petition 250 Online-Unterschriften in Ba-Wü, unberücksichtigt sind dabei jedoch die analogen Unterschriften, die es auch schon gibt, deren Anzahl wir allerdings noch nicht zusammen getragen haben.
    Und: wir wissen nicht, ob nach dem Scheitern der Ampel-Koalition und dem Stagnieren der Pflegereform auf Bundesebene (siehe hierzu Auszug aus dem aktuellen SoVD-Magazin) die reformierte Landesverordnung (UstA-VO) tatsächlich zum 1. Januar in Kraft tritt?
    Und selbst, wenn: alle Zeichen sprechen dafür, dass die Schulungspflicht für professionelle Unternehmen der haushaltsnahen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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