14.05.2024, 11:48
Guten Tag liebe Unterstützende!
Vielen Dank an jede/n, die/der mithilft!
Ich habe gestern mit einer Schulleitung gesprochen. Leider darf man in den Schulen keine Unterschriften sammeln. Es wäre Werbung und es ist reinrechtlich verboten.
Sie hat mir versichert, dass es in Sachsen doch einen Nachteilsausgleich im Rahmen einer Bildungsvereinbarung gibt. Nach der Recherche habe ich folgende Publikationen gefunden. Leider ist diese nur als Empfehlung hier erwähnt: publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11979
und publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/25182
Die meisten Schulen informieren leider die betroffenen Eltern nicht rechtzeitig darüber. In Zeiten des Lehrermangels ist dies auch verständlich.
Die Eltern sollen mit der Klassenleitung oder mit Mathematiklehrern direkt eine schriftliche Bildungsvereinbarung abschließen. In dieser sollen folgende Punkte wie z.B. mehr Zeit (10 Minuten) bei Klassenarbeiten, Benutzung von Handmaterial und Anschauungsmitteln, vorläufige Notenführung nur im Notenbuch, nicht aber der Vermerk unter den Arbeiten des Schülers stehen.
Zitat Besondere Rechenschwierigkeiten (bRS)
Empfehlungen zur Förderung von Schülern – mit Praxismaterialien für die Klassenstufen 5 und 6:
"Empfehlungen zur Leistungsbewertung und Motivationshilfen für den Schüler könnten sein:
zur Korrektur und Bewertung nicht die Signalfarbe rot verwenden
motivierende Bemerkungen zu richtigen Lösungen und Lösungsansätzen
Bewertungseinheiten nicht nur auf richtige Endergebnisse, sondern auch auf erkennbare Lösewege geben
Schüler Leistungsnachweise ggf. unter gesonderten Bedingungen schreiben lassen (z. B. im Förderzimmer oder beim Förderlehrer)
Möglichkeit einer individuellen Arbeitszeitverlängerung nutzen
mit den Schülern vereinbaren, dass Grundaufgaben markiert werden
individualisierte Aufgaben bei Leistungsüberprüfungen, die am Lern- und Entwicklungsstand des Schülers angepasst sind (Hinweis: Dies muss vorher mit den Eltern kommuniziert werden, da es nicht ohne Konsequenzen auf die Leistungsbewertung realisiert werden kann, ggf. die Noten „gut“ oder „sehr gut“ nicht mehr erreichbar sind. Das kann auch Bestand
teil der Bildungsvereinbarung sein.)" .
"Förderung findet vor allem im regulären Unterricht statt. Schüler haben aber auch die Möglichkeit, Förderunterricht und ergänzende Angebote der Schule wahrzunehmen."
Wenn die Förderung im regulären Unterricht ausreichend stattfinden würde, hätten wir hier keinen Petitionsbedarf. Es wäre kein zusätzliches individuelles Training notwendig. Förderunterricht hat ein bekanntes Kind nur zweimal in der ganzen Grundschulzeit erfahren. Die aktuellen ausgefallenen Förderstunden werden vom Landesamt für Schule und Bildung nicht veröffentlicht.
Folgende Verbände wurden angeschrieben:
Landeselternrat Sachsen ler-sachsen.de/
Kreiselternrat Leipzig ker-leipzig.de/
Mit herzlichen Grüßen,
Elena Biryukova