29.04.2017, 18:56
Rechtschreibfehler korrigiert
Neuer Petitionstext: Die Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. (BIVH) hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beantragt, dass insbesondere die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung auch für die Grundschule in Viersen-Hamm auf der Bachstraße angewendet werden sollen.
In Laut einer Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 02. Mai 2017 soll diese Regelung nicht erfolgen, da angeblich die Albert-Schweitzer-Schule keinen direkten Zugang zur Bachstraße hätte. Die begründenden Fotos wurden aus einer Perspektive aufgenommen, dass entweder das Tor zur Bachstraße hinter einem Busch verschwindet oder seitlich so aufgenommen, dass das Tor nur schwer zu erkennen ist.
www.bi-viersen-hamm.de/nachlese-zur-sitzung-des-ordnungs-und-strassenverkehrsausschusses/
Die Behauptung, dass kein direkter Zugang zur Bachstraße existiert, ist jedoch nachweislich falsch. Das obige Foto ist der Beweis. Nach Ansicht der BIVH geht es vielmehr darum, den von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 21.02.2017 TOP 11 vorgestellten Plan für die Steuerung des LKW Verkehrs durchzusetzen. Hiernach soll die Bachstraße eine LKW Vorrangstraße werden und der LKW Verkehr noch stärker über die Bachstraße geleitet werden.
Dadurch werden die Grundschulkinder noch stärker gefährdet.
Frau Bürgermeisterin Anemüller, verhindern Sie diese rückwärts gerichtete Entscheidung, die das alte Abwägungsgebot weiter in Kraft halten soll. Sorgen Sie entsprechend Ihres Amtseides für das Wohl der Grundschulkinder an der Albert-Schweitzer-Grundschule und ändern sie die anstehende Vorlage der Verwaltung.
29.04.2017, 18:27
Rechtschreibfehler korrigiert
Neue Begründung: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde verabschiedet, um u.a. das bisher geltende Abwägungsgebot zu beseitigen. Früher musste der Wert des Straßenverkehrs gegen die Gefährdung der Schulkinder abgewogen werden.
Da sich endlich auch bei den Politikern die Einsicht durchgesetzt hat, dass eine solche Abwägung ethisch nicht länger vertretbar ist, da die Gesundheit der Schulkinder und anderer Mitmenschen in sozialen Einrichtungen das höchste Gut einer demokratischen Gesellschaft sein sollte, wurde die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert.
Wie oben bereits geschildert soll jetzt auf der Bachstraße keine Tempo 30 Zone im Bereich der Albert Schweitzer Schule eingerichtet werden. Dem LKW Verkehr auf der Bachstraße soll durch Einordnung dieser Straße als LKW Vorrangroute eine höhere Bewertung als der Unversehrtheit der dortigen Grundschulkinder eingeräumt werde.
werden.
Verhindern Sie durch Ihre Stimme die Realisierung dieser rückwärts gerichteten Politik.
PS. Bitte nach der Unterschrift die E-Mail von OPENPETITION.DE öffnen und den dortigen Link bestätigen, sonst wird die Unterschrift nicht aktiviert und zählt nicht. Danke!
29.04.2017, 18:25
Rechtschreibfehler korrigiert.
Neue Begründung: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde verabschiedet, um u.a. das bisher geltende Abwägungsgebot zu beseitigen. Früher musste der Wert des Strassenverkehrs Straßenverkehrs gegen die Gefährdung der Schulkinder abgewogen werden.
Da sich endlich auch bei den Politikern die Einsicht durchgesetzt hat, dass eine solche Abwägung ethisch nicht länger vertretbar ist, da die Gesundheit der Schulkinder und anderer Mitmenschen in sozialen Einrichtungen das höchste Gut einer demokratischen Gesellschaft sein sollte, wurde die Straßenverkehrsordung Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert.
Wie oben bereits geschildert soll jetzt auf der Bachstraße keine Tempo 30 Zone im Bereich der Albert Schweitzer Schule eingerichtet werden. Dem LKW Verkehr auf der Bachstrasse Bachstraße soll durch Einordnung dieser Straße als LKW Vorrangroute eine höhere Bewertung als der Unversehrheit Unversehrtheit der dortigen Grundschulkinder eingeräumt werde.
Verhindern Sie durch Ihre Stimme die Realisierung dieser rückwärts gerichteten Politik.
PS. Bitte nach der Unterschrift die E-Mail von OPENPETITION.DE öffnen und den dortigen Link bestätigen, sonst wird die Unterschrift nicht aktiviert und zählt nicht. Danke!
29.04.2017, 17:33
Ergänzung mit Hinweis auf die Bestätigung der Unterschrift.
Neue Begründung: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde verabschiedet, um u.a. das bisher geltende Abwägungsgebot zu beseitigen. Früher musste der Wert des Strassenverkehrs gegen die Gefährdung der Schulkinder abgewogen werden.
Da sich endlich auch bei den Politikern die Einsicht durchgesetzt hat, dass eine solche Abwägung ethisch nicht länger vertretbar ist, da die Gesundheit der Schulkinder und anderer Mitmenschen in sozialen Einrichtungen das höchste Gut einer demokratischen Gesellschaft sein sollte, wurde die Straßenverkehrsordung entsprechend geändert.
Wie oben bereits geschildert soll jetzt auf der Bachstraße keine Tempo 30 Zone im Bereich der Albert Schweitzer Schule eingerichtet werden. Dem LKW Verkehr auf der Bachstrasse soll durch Einordnung dieser Straße als LKW Vorrangroute eine höhere Bewertung als der Unversehrheit der dortigen Grundschulkinder eingeräumt werde.
Verhindern Sie durch Ihre Stimme die Realisierung dieser rückwärts gerichteten Politik.
PS. Bitte nach der Unterschrift die E-Mail von OPENPETITION.DE öffnen und den dortigen Link bestätigen, sonst wird die Unterschrift nicht aktiviert und zählt nicht. Danke!