29.04.2017, 18:56
Rechtschreibfehler korrigiert
Neuer Petitionstext: Die Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. (BIVH) hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beantragt, dass insbesondere die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung auch für die Grundschule in Viersen-Hamm auf der Bachstraße angewendet werden sollen.
In Laut einer Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 02. Mai 2017 soll diese Regelung nicht erfolgen, da angeblich die Albert-Schweitzer-Schule keinen direkten Zugang zur Bachstraße hätte. Die begründenden Fotos wurden aus einer Perspektive aufgenommen, dass entweder das Tor zur Bachstraße hinter einem Busch verschwindet oder seitlich so aufgenommen, dass das Tor nur schwer zu erkennen ist.
www.bi-viersen-hamm.de/nachlese-zur-sitzung-des-ordnungs-und-strassenverkehrsausschusses/
Die Behauptung, dass kein direkter Zugang zur Bachstraße existiert, ist jedoch nachweislich falsch. Das obige Foto ist der Beweis. Nach Ansicht der BIVH geht es vielmehr darum, den von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 21.02.2017 TOP 11 vorgestellten Plan für die Steuerung des LKW Verkehrs durchzusetzen. Hiernach soll die Bachstraße eine LKW Vorrangstraße werden und der LKW Verkehr noch stärker über die Bachstraße geleitet werden.
Dadurch werden die Grundschulkinder noch stärker gefährdet.
Frau Bürgermeisterin Anemüller, verhindern Sie diese rückwärts gerichtete Entscheidung, die das alte Abwägungsgebot weiter in Kraft halten soll. Sorgen Sie entsprechend Ihres Amtseides für das Wohl der Grundschulkinder an der Albert-Schweitzer-Grundschule und ändern sie die anstehende Vorlage der Verwaltung.