29.04.2017, 18:27
Rechtschreibfehler korrigiert
Neue Begründung: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde verabschiedet, um u.a. das bisher geltende Abwägungsgebot zu beseitigen. Früher musste der Wert des Straßenverkehrs gegen die Gefährdung der Schulkinder abgewogen werden.
Da sich endlich auch bei den Politikern die Einsicht durchgesetzt hat, dass eine solche Abwägung ethisch nicht länger vertretbar ist, da die Gesundheit der Schulkinder und anderer Mitmenschen in sozialen Einrichtungen das höchste Gut einer demokratischen Gesellschaft sein sollte, wurde die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert.
Wie oben bereits geschildert soll jetzt auf der Bachstraße keine Tempo 30 Zone im Bereich der Albert Schweitzer Schule eingerichtet werden. Dem LKW Verkehr auf der Bachstraße soll durch Einordnung dieser Straße als LKW Vorrangroute eine höhere Bewertung als der Unversehrtheit der dortigen Grundschulkinder eingeräumt werde. werden.
Verhindern Sie durch Ihre Stimme die Realisierung dieser rückwärts gerichteten Politik.
PS. Bitte nach der Unterschrift die E-Mail von OPENPETITION.DE öffnen und den dortigen Link bestätigen, sonst wird die Unterschrift nicht aktiviert und zählt nicht. Danke!