2.259 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Bürgermeisterin Sabine Anemüller, Landrat Dr. Andreas Coenen
Die Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. (BIVH) hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beantragt, dass insbesondere die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung auch für die Grundschule in Viersen-Hamm auf der Bachstraße angewendet werden sollen. Laut einer Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 02. Mai 2017 soll diese Regelung nicht erfolgen, da angeblich die Albert-Schweitzer-Schule keinen direkten Zugang zur Bachstraße hätte. Die begründenden Fotos wurden aus einer Perspektive aufgenommen, dass entweder das Tor zur Bachstraße hinter einem Busch verschwindet oder seitlich so aufgenommen, dass das Tor nur schwer zu erkennen ist. http://www.bi-viersen-hamm.de/nachlese-zur-sitzung-des-ordnungs-und-strassenverkehrsausschusses/ Die Behauptung, dass kein direkter Zugang zur Bachstraße existiert, ist jedoch nachweislich falsch. Das obige Foto ist der Beweis. Nach Ansicht der BIVH geht es vielmehr darum, den von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 21.02.2017 TOP 11 vorgestellten Plan für die Steuerung des LKW Verkehrs durchzusetzen. Hiernach soll die Bachstraße eine LKW Vorrangstraße werden und der LKW Verkehr noch stärker über die Bachstraße geleitet werden. Dadurch werden die Grundschulkinder noch stärker gefährdet. Frau Bürgermeisterin Anemüller, verhindern Sie diese rückwärts gerichtete Entscheidung, die das alte Abwägungsgebot weiter in Kraft halten soll. Sorgen Sie entsprechend Ihres Amtseides für das Wohl der Grundschulkinder an der Albert-Schweitzer-Grundschule und ändern sie die anstehende Vorlage der Verwaltung.
Begründung
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde verabschiedet, um u.a. das bisher geltende Abwägungsgebot zu beseitigen. Früher musste der Wert des Straßenverkehrs gegen die Gefährdung der Schulkinder abgewogen werden.
Da sich endlich auch bei den Politikern die Einsicht durchgesetzt hat, dass eine solche Abwägung ethisch nicht länger vertretbar ist, da die Gesundheit der Schulkinder und anderer Mitmenschen in sozialen Einrichtungen das höchste Gut einer demokratischen Gesellschaft sein sollte, wurde die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert.
Wie oben bereits geschildert soll jetzt auf der Bachstraße keine Tempo 30 Zone im Bereich der Albert Schweitzer Schule eingerichtet werden. Dem LKW Verkehr auf der Bachstraße soll durch Einordnung dieser Straße als LKW Vorrangroute eine höhere Bewertung als der Unversehrtheit der dortigen Grundschulkinder eingeräumt werden.
Verhindern Sie durch Ihre Stimme die Realisierung dieser rückwärts gerichteten Politik.
PS. Bitte nach der Unterschrift die E-Mail von OPENPETITION.DE öffnen und den dortigen Link bestätigen, sonst wird die Unterschrift nicht aktiviert und zählt nicht. Danke!
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 12.06.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Zwei Wochen mehr für die Antworten vom Parlament
am 11.06.2018openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Stadtrat geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 0 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/tempo-30-auf-der-bachstrasse-zum-schutz-der-grundschueler-und-keine-lkw-vorrangstrasse
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Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 02.09.2017Herr Sillikens, Fraktionsvorsitzender der CDU Viersen, hat sich am 31.08.2017 mit folgender E-Mail gemeldet:
Sehr geehrter Herr Dr. Breme,
wir habe das Thema in unserer ersten Fraktionssitzung nach den Ferien besprochen. Wir nehmen die Petition zum Anlass uns erneut mit einigen Fragen an die Verwaltung zu wenden mit dem Ziel zu erfahren, ob zu den bereits in der Sitzung des OStVA besprochenen Fakten hinaus neuere Entwicklungen Möglichkeiten bestehen Ihr Anliegen aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Sillekens
Debatte
Rechtsbeugung , LKW-Vorrangstrasse und gleiches Recht treffen voll zu, müssen aber noch mit der Geschwindigkeit , mit der die LKW's fahren ergänzt werden! Seit wirklich vielen Jahren wird dieser Sachstand bemängelt! Keine Reaktion der Verantwortlichen, nur Ausreden!
Noch kein CONTRA Argument.