Region: Viersen
Verkehr

Tempo 30 auf der Bachstraße zum Schutz der Grundschüler und keine LKW Vorrangstraße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeisterin Sabine Anemüller, Landrat Dr. Andreas Coenen

2.259 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Rechtsbeugung

Wikipedia definiert Rechtsbeugung wie folgt: Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Wenn an zwei Schulen mit vergleichbarer Situation die Notwendigkeit der Einführung von Tempo 30 unterschiedlich beurteilt wird, kann dies nach meiner Meinung als Rechtsbeugung angesehen werden. Vergleich Grundschule Hamm und Grundschule Zweitorstraße.

Quelle:

3.3

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keine LKW Vorrangstraße

Die Straßenverkehrsordnung wurde geändert, um der Sicherheit der Nutzer sozialer Einrichtungen einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Wer mit Argumenten, wie "der LKW Verkehr muss fliessen" diese Anordnung missachtet, macht sich meines Erachtens strafbar.

Quelle:

3.3

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Gleiches Recht und gleicher Schutz für alle Grundschüler!

Die Schule liegt an der Kreuzung Bachstraße - Neuwerkerstraße. Der starke Verkehr, insbesondere LKW, liegt auf der Bachstraße. Dadurch besteht eine dauernde Gefährdung der Grundschulkinder. Diese soll jetzt noch verstärkt werden, indem diese Straße zur LKW Vorrangstraße erklärt wird. Andere Schulen an einem Eckgrundstück, z.B. die katholische Grundschule an der Zweitorstraße ist auch an beiden flankierende Straßen durch 30 km/h gesichert. Warum sollte die gleiche Sicherheit nicht auch für die Grundschulkinder in Hamm realisiert werden?

Quelle:

3.3

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Contra

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