Am 09.12.2024 findet im großen Sitzungssaal im Rathaus Bockenem um 18 Uhr die nächste Ratssitzung statt. Auf der Tagesordnung stehen Genehmigungsanträge und Stellungnahmen zu Vorbescheiden zu geplanten Windkraftanlagen am Königsturm, Ilde, Schlewecke/Volkersheim und der Harplage.
Die Sitzung ist öffentlich: Zahlreiches Erscheinen von Unterstützern der Bürgerinitiative und Petition wird begrüßt und hilft unserer Sache sehr!
Im Hinblick auf die aktuelle Situation zum Thema Windkraft im Ambergau, d.h. der vorliegenden Vorbescheidungs- und Genehmigungsanträge und unter Bezugnahme auf den aktuellen Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 04.12.2024 ( --> cdu-kreistaghildesheim.de/genehmigungsverfahren-fuer-windkraftanlagen-und-erteilung-von-vorbescheiden-windkraftanlagen-im-bereich-bockenem/) halten wir eine Stellungnahme zu den beantragten Genehmigungsanträgen sowie Vorbescheiden in der notwendigen Gründlichkeit gegenwärtig nicht für möglich. Diese Einschätzung hat die Bürgerinitiative bereits vorab mit den Ratsmitgliedern geteilt.
Folgende E-Mail wurde von der Bürgerinitiative mit dem Stadtrat Bockenem geteilt:
***
Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates der Stadt Bockenem und der Fraktionen,
im Hinblick auf die aktuelle Situation zum Thema Windkraft im Ambergau, d.h. der vorliegenden Vorbescheidungs- und Genehmigungsanträge und unter Bezugnahme auf den aktuellen Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 04.12.2024 halten wir eine Stellungnahme zu den beantragten Genehmigungsanträgen sowie Vorbescheiden in der notwendigen Gründlichkeit gegenwärtig nicht für möglich.
Bei dennoch abzugebenden Stellungnahmen bitten wir Sie, die folgenden Punkte unbedingt mit aufzunehmen:
Das Thema Trinkwasservorbehaltsgebiete ist zwingend mit aufzunehmen und zu hinterfragen, ob insbesondere im Bereich des geplanten Windparks Harplage ein hydrogeologisches Gutachten eingeholt wurde, da sich das entsprechende Plangebiet lt. Ausweisung des Landes Niedersachsen in einem Bereich sogenannter Geogefahren befindet und somit eine Standsicherheit ggf. nicht gewährleistet werden kann. Ebenso ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf Trinkwasservorbehaltsgebiete eine Gefährdung des Grund-/Trinkwasser nicht auszuschließen ist.
Des Weiteren befinden sich in den verschiedenen Plangebieten die gem. RROP ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete Erholung, welche für uns Bürger unerlässlich sind.
Weiterhin weisen wir Sie auf Ihren Ratsbeschluss vom 26.02.24 bzgl. der Schaube-Hecke (größte Wildhecke im Landkreis) hin. Es wurde beschlossen, die entsprechenden Flächen nicht in das Windparkprojekt Harplage einzubringen, derzeit werden die Flächen jedoch offenbar überplant. Eine kürzliche Anfrage an den Bürgermeister zu diesem neuerlichen Sachverhalt wurde uns leider nicht beantwortet.
In den Plangebieten Harplage und Schlewecke liegen avifaunistische Lebensräume von internationaler, nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung. Ein Eingriff ist dort unverhältnismäßig.
Eine rechtliche Beratung zu den vorgelegten Antragsunterlagen Harplage hat ergeben, dass die dort verwendeten „Baufenster“ völlig unüblich sind und durch positive Bescheidung ggf. großzügige Baugrenzen genehmigt werden. In solchen Kreisen/Grenzen, die hier sogar mit 400 Metern Durchmesser sehr groß sind, könnten die Windenergieanlagen im weiteren Verfahren willkürlich positioniert werden, bzw. es könnten weitere Windenergieanlagen eingebracht werden (beispielsweise je „Baufenster“ 2 Windenergieanlagen, insgesamt somit bis zu 18 Windenergieanlagen). Ein offensichtlicher Fehler bei den Kostenermittlungen in den Antragsunterlagen Harplage stützt diese Befürchtung.
Eine Stellungnahme könnte nur zu deutlich konkreteren Planunterlagen abgegeben werden.
Benötigte Ausgleichsflächen fehlen derzeit komplett: In den Ihnen vorgelegten Stellungnahmen zu den Vorbescheidungsanträgen sollte Bezug auf erforderliche Ausgleichsflächen in direkter regionaler Nähe und entsprechender Größe gefordert werden. Offenbar war dieses bereits beim Windpark am Königsturm gar nicht möglich und ist jedoch zwingend für die Planung der Raumordnung erforderlich.
Wir bitten sie, diese o.a. Punkte im Rahmen Ihrer Stellungnahmen mit aufzunehmen. Insbesondere können Sie aufgrund der rechtlichen Situation mit den Baufenstern auf eine negative Vorbescheidung des Landkreises einwirken.
Im Namen der Mitglieder und Unterstützer der Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau bedanken wir uns bei Ihnen.
***
in den letzten Monaten haben die Sprecher der Bürgerinitiative großartiges geleistet.
Die Bürgerinitiative war in Stadtratsitzungen und Landkreissitzungen vertreten, hat wichtige Fragen gestellt, die Politik auf die unfassbaren Missstände des Windkraft-Planungsverfahren im Ambergau aufmerksam gemacht (u.a. über diverse Einschreiben an den Landrat) und ganz viel Aufklärungsarbeit geleistet. Und wir sind noch lange nicht am Ziel.
Ganz aktuell: Die Einspeisung des erzeugten Stroms über die geplanten Windkrafträder im Ambergau (bis zu 60 WKA) kann in den kommenden Jahren voraussichtlich gar nicht stattfinden. Es gibt noch keine Planungen dazu - solche Planungen und die Umsetzung entsprechender Anlagen würden ca. 10-20 Jahre benötigen. Damit werden die WKA geplant, gebaut, in Betrieb genommen, die Bürger dürfen dafür bezahlen - aber der Strom kann gar nicht ins Stromnetz eingespeist werden. Die WKA sind also als teures "Zeichen für die Energiewende" zu sehen.
Um wirklich immer auf dem neuesten Informationsstand unserer Arbeit und zu den Entwicklungen im Ambergau zu sein, abonniert unseren Whatsapp-Kanal.
Hier posten wir alle News - beispielsweise direkt die Infos aus Stadt- und Landkreissitzungen - und aktuelle Entwicklungen.
Die Stadt Bockenem kann noch bis 13.09. beim Landkreis eine Stellungnahme zum Teilplan Wind abgeben. Viele Kommunen aus dem Kreis haben das bereits getan. Es ist die letzte Möglichkeit, Einfluss auf die Planungen zu nehmen. Wenn der Stadtrat weiter zu seiner eingereichten Resolution steht, dann muss er jetzt handeln. Mit anhängendem Schreiben, haben wir die wichtigsten Bürgermeinungen bei der Stadt eingereicht, damit die Anliegen der Bürger Bockenems Gehör finden.
der Landkreis Hildesheim, Herr Landrat Bernd Lynack, hat eine Stellungnahme zur Petition verfasst. Diese kann im Anhang eingesehen werden. Wir bedanken uns für die proaktive Stellungnahme des Landkreises Hildesheim, bei Herrn Lynack.
So sehr vom Landkreis Verständnis für die Befürchtung der Bürger Bockenems zu „Windkraft-Wildwuchs“ geäußert wird, so sehr liest sich die Stellungnahme leider wie ein „Schulterzucken“ - der Situation ergeben.
Es erfolgt der Hinweis auf den erfolgreich beklagten Flächennutzungsplan der Stadt Bockenem, wodurch nun jegliche Ausschlusswirkung fehlt. So trägt die Stadt Bockenem (Ambergau) natürlich deutlich überproportional und maßgeblich zur Erreichung der Flächenziele des Landkreises von 1,63% bei. Und das wahrscheinlich bereits vor 2026.
Schade um den schönen Ambergau.
Sollte nicht der Landkreis Hildesheim (Landrat Lynack) als entscheidendes Organ Handlungsspielraum haben und sich für eine maßvolle und damit faire Verteilung im gesamten Landkreis einsetzen?
Ein Hinweis zum Umgang mit der vom Stadtrat Bockenem eingereichten Resolution, die sich auch an den Landkreis Hildesheim (Herrn Landrat Lynack) richtete, fehlt leider. Der Stellungnahme nach zu urteilen, wird wohl auch der Stadtrat mit leeren Händen zurückkehren.
der Stadtrat Bockenem hat jetzt auf unsere Petition reagiert und eine Resolution (Beschluss/Entschluss) verfasst, mit der er sich unter anderem an die Landesregierung richten möchte. Ein zweiter kleiner Erfolg für die Bürgerinitiative (erster Erfolg: Stadtrat stimmt gegen Vertrag mit wpd).
Leider ist eine Resolution nicht bindend und entfaltet keine Rechtswirkung – dient also lediglich der Deutlichmachung eines politischen Standpunktes. Der Rat der Stadt Bockenem fordert die Niedersächsische Landesregierung in seiner Resolution auf, eine Gleichbehandlung mit den Landkreisen zu bewirken und fordert eine Flächen-Obergrenze von maximal 4% für Windkraft in Bockenem insgesamt.
Was zunächst gut und nach einem ersten Schritt klingt, greift leider nicht weit genug: Mit den 4% maximalem Windkraftausbau würde der Ambergau immernoch mehr als 22% zur Erfüllung des Windkraftausbauzieles des Landkreises Hildesheim beitragen – und das obwohl die Fläche des „kleinen“ Ambergau mit seinen 110 km² nur 9% der Fläche des Landkreises Hildesheim ausmacht.
Was bleibt, ist die Überbelastung von Tier, Natur und Mensch im Ambergau.
Als Maximalausbau sollte vom Rat eine Begrenzung des Windkraftausbaues in Höhe von maximal 4% der jeweiligen Ortsfläche und insgesamt maximal 200 ha Fläche im Ambergau/Bockenem gefordert werden.
Die Resolution kann hier eingesehen werden: windkraft-bockenem.de/stadtrat-reagiert-auf-petition-mit-resolution-beschluss/
Übrigens: Erste Stellungnahmen zur Petition von Mitgliedern des Stadtrates sind abgegeben worden und können eingesehen werden. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Mitglieder des Stadtrates und Herr Bürgermeister Block.