Gesundheit

Stoppt den Einfluss der Gesundheitsberater auf Krankenhausreformen

Petition richtet sich an
Stiftungen und Bundesgesundheitsminister Spahn
2.168 Unterstützende 2.156 in Deutschland

Sammlung beendet

2.168 Unterstützende 2.156 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.12.2020
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

22.02.2021, 17:42

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Verehrte Unterstützer(innen),

Bayern wehrt sich gegen Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Robert Bosch Institut und Bertelsmann-Stiftung

Das Richtungspapier Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ hat bereits gravierende Spuren hinterlassen. Es ...

... hat erreicht, dass kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 0 ganz und kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 1 überwiegend aus dem zweiten Covid-19-Rettungschirm für Krankenhäuser ausgeschlossen werden,
... strebt an, die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung zu schließen und in Integrierte Versorgungszentren umzuwandeln.

In einem offenen Brief wendet sich die Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" an die Initiatoren und Autoren dieses Richtungspapiers. Sie fordern ...

- Aufklärung
- Begründung ihrer statistisch nicht haltbaren Forderung
- Beteiligung der Bürger an der Zukunftsgestaltung deutscher Krankenhäuser.

Die Aktionsgruppe hält die Forderungen medizinisch und organisatorisch für nicht umsetzbar und hält die flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland unter solchen Rahmenbedingungen für gefährdet. Auch sieht die Aktionsgruppe keinerlei Grundlage, dafür, die Bedeutung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung herunter zu spielen und sie nach Möglichkeit auszuschließen.

Die Aktionsgruppe sieht sich durch eine Vollerhebung aller stationären Covid-Behandlungen 2020 in ihrer Kritik bestätigt. Sie fordert Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Robert Bosch Institut und Bertelsmann-Stiftung auf, sich zu folgenden Themenstellungen zu erklären.

1) Transparenz über Umfang betroffener Krankenhäuser
2) Medizinische Machbarkeit
3) Grund- und Regelversorgung in der Corona-Pandemie und Validität
4) Unabhängigkeit (oder Befangenheit) der Untersuchungsergebnisse.

Näheres entnehmen Sie dem ausführlichen Schreiben.

Der Linik:

schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14534447632/Schreiben+Bertelsmann+Barmer+Robert+Bosch+2021_02_22.pdf?t=1614007841


22.02.2021, 17:41

Verehrte Unterstützer(innen),

Bayern wehrt sich gegen Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Robert Bosch Institut und Bertelsmann-Stiftung

Das Richtungspapier Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ hat bereits gravierende Spuren hinterlassen. Es ...

... hat erreicht, dass kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 0 ganz und kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 1 überwiegend aus dem zweiten Covid-19-Rettungschirm für Krankenhäuser ausgeschlossen werden,
... strebt an, die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung zu schließen und in Integrierte Versorgungszentren umzuwandeln.

In einem offenen Brief wendet sich die Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" an die Initiatoren und Autoren dieses Richtungspapiers. Sie fordern ...

- Aufklärung
- Begründung ihrer statistisch nicht haltbaren Forderung
- Beteiligung der Bürger an der Zukunftsgestaltung deutscher Krankenhäuser.

Die Aktionsgruppe hält die Forderungen medizinisch und organisatorisch für nicht umsetzbar und hält die flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland unter solchen Rahmenbedingungen für gefährdet. Auch sieht die Aktionsgruppe keinerlei Grundlage, dafür, die Bedeutung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung herunter zu spielen und sie nach Möglichkeit auszuschließen.

Die Aktionsgruppe sieht sich durch eine Vollerhebung aller stationären Covid-Behandlungen 2020 in ihrer Kritik bestätigt. Sie fordert Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Robert Bosch Institut und Bertelsmann-Stiftung auf, sich zu folgenden Themenstellungen zu erklären.

1) Transparenz über Umfang betroffener Krankenhäuser
2) Medizinische Machbarkeit
3) Grund- und Regelversorgung in der Corona-Pandemie und Validität
4) Unabhängigkeit (oder Befangenheit) der Untersuchungsergebnisse.

Näheres entnehmen Sie dem ausführlichen Schreiben.

Der Linik:

schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14534447632/Schreiben+Bertelsmann+Barmer+Robert+Bosch+2021_02_22.pdf?t=1614007841


18.02.2021, 17:08

Lieber Unterstützer(innen) ,

bisher kam das Thema Kliniksterben in der Corona-Pandemie bei den Medien kaum an.

Nach langem Ringen ist es dem Bündnis Klinikrettung und der Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" nun gelungen, sich bundesweit bei der ARD-Sendung Plusminus - Kliniksterben in der Pandemie einzubringen und damit das Anliegen um flächendeckenden wohnortnahen Erhalt der Krankenhäuser mit anderen Betroffenen präsent zu machen

DIESE CHANCE SOLLTEN WIR NUTZEN!.

Die Sendung kann aktuell in der ARD-Mediathek noch nachträglich angesehen werden.

www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/Sendung-vom-17-02-2021-Kliniksterben-in-der-Pandemie-100.html

Die wesentlichen Inhalte:

- Kleine Krankenhäuser haben gerade in Pandemiezeit kaum Chancen zu überleben
- 20 Kliniken wurden bereits im letzten Jahr trotz Corona geschlossen
- Kleine Klinken können bei Fixkosten nicht mithalten
- Teure, große Operationen finden meistens in Städten statt
- Nachteil für kleine Krankenhäuser auf Land bei den Fallpauschalen
- Vorwurf: Gesundheitsökonomen reden kleine Kliniken in Studien schlecht
- Grundversorger-Kliniken von Rettungsschirm ausgeschlossen
- Kliniksterben geht 2021 weiter – auch bei großen Häusern.

ES IST VON ZENTRALER BEDEUTUNG, WIE OFT JETZT DIE SENDUNG KOMMENTIERT UND BEWERTET WIRD, DENN ...

... "WICHTIGE THEMEN" WERDEN IN DEN MEDIEN WEITER BERICHTET!

Unsere große Bitte wäre deshalb:

1) Schauen Sie sich die Sendung an.
2) Kommentieren Sie die Sendung und bewerten Sie diese.
3) Posten sie die Sendung in den sozialen Medien.
4) Posten Sie auch diese Petition in den sozialen Medien.
5) Unterzeichnen Sie bitte parallel die Petition:
VORSORGEKAPAZITÄTEN IN ALLEN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN
FÜR PANDEMIEN UND KATASTROPHEN:
www.openpetition.de/petition/online/vorsorgekapazitaeten-in-allen-deutschen-krankenhaeusern-fuer-pandemien-und-katastrophen

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Für den Erhalt unserer Krankenhäuser in Deutschland,
überall und wohnortnah


17.02.2021, 11:09

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Auszug:

Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ mehrere Stellungnahmen der Bayerischen Staatsregierung und einiger Fraktionen des Bayerischen Landtags über die Zukunft der bayerischen Krankenhäuser zur Kenntnis.

Im Koalitionsvertrag der Bayerischen Staatsregierung haben sich CSU und Freien Wähler für folgende Standortsicherung der bayerischen Krankenhäuser stark gemacht (Zitat):

„Wir werden auch künftig flächendeckend eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen. Wir wollen unsere Krankenhausstrukturen erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickeln. Wir setzen die Investitionsförderung auf Rekordniveau fort. … Wir wollen die kleineren Standorte erhalten und weiterentwickeln.“

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. In verschiedenen Schreiben hat sich die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ an Ministerien und Politiker der Bayerischen Staatsregierung sowie an die Fraktionen des Bayerischen Landtags gerichtet. ...

Deren Stellungnahmen waren stets ausweichend oder enthielten Hinweise auf ein unbeirrtes Festhalten am weiteren Strukturwandel. Die Antworten sind als „Textschablonen“ identisch bzw. nahezu identisch formuliert.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Auftrag von Gesundheitsminister Klaus Holetschek sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Auftrag vom stellv. Ministerpräsidenten
Hubert Aiwanger antworten wortgleich wie folgt:

„Ziel ist ein maßvoller Ausgleich zwischen medizinischer Leistungsfähigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie in einem Flächenland wie Bayern der Wohnortnähe. Dies bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass sich an den bestehenden Versorgungsstrukturen nichts ändern darf oder soll. Selbstverständlich müssen sich diese kontinuierlich an veränderte Rahmenbedingungen etwa in demographischer, medizinischer oder versorgungstechnischer Hinsicht anpassen. Neben dem (gar nicht mehr im Vordergrund stehenden) Kostendruck durch das bundesrechtliche Vergütungssystem nach Fallpauschalen sind insbesondere die steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung und -weiterentwicklung sowie der medizinische Fortschritt zu berücksichtigen. Aufgrund der stetig sinkenden Verweildauer der Patienten im Krankenhaus sowie einer zunehmenden ambulanten statt früherer stationären Leistungserbringung sind außerdem im somatischen Bereich viele Betten entbehrlich geworden. Die zunehmende Spezialisierung und Ausdifferenzierung in der Medizin führt dazu, dass immer mehr Patienten bereit sind, im Einzelfall auch längere Wege zu einem bestimmten Krankenhaus in Kauf zu nehmen, um sich dort von Spezialisten mit besonderer Expertise in ihrem Fachgebiet behandeln zu lassen.“ (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 14.01.2021, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, 16.02.2021).

Die regierungsbeteiligenden Fraktionen der Freien Wähler und der CSU verweisen nahezu wortgleich auf „… Schaffung hinreichender [ausreichender] Abteilungsgrößen, die sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich leistungsfähig sind und damit für das Fachpersonal attraktive Arbeitsstätten darstellen [bieten können].“ (Antwortschreiben vom 12.01.2021 [06.01.2022]).

...

Die Argumente unterstreichen den unveränderten Willen der Staatsministerien zum weiteren Abbau der Krankenhäuser, der besonders den Bereich der Grund- und Regelversorgung und damit die ländlichen Regionen betrifft.

Das Bündnis „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ sieht darin eine Abkehr vom Koalitionsvertrag.

...

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege auf, ihre Pläne zur Weiterentwicklung der bayerischen Krankenhäuser offenzulegen und sich klar zum Erhalt und Ausbau aller bayerischen Krankenhäuser zu bekennen.

Wir fordern die Fraktionen des Bayerischen Landtags auf, berechtigte Lockdown-Maßnahmen an die Bedingung zu knüpfen, dass in Bayern – anders als im Jahr 2020 - kein Krankenhaus mehr geschlossen wird.



15.02.2021, 20:44

Verehrte Unterstützer(innen),

am Mittwoch strahlt Plusminus um 21:45 Uhr seine Sendung mit folgenden Themen aus:

Kurzarbeit und Steuererklärung - was muss man beachten?
Wer bezahlt die neuen Staatsschulden?
Neue Hoffnung für Leiharbeiter
Kliniksterben in der Pandemie

Die Administratoren dieser Petition waren als Informanten und Interviewpartner beteiligt.

Bei Interesse bitte anschauen!


15.02.2021, 20:43

Verehrte Unterstützer(innen),

am Mittwoch strahlt Plusminus um 21:45 Uhr seine Sendung mit folgenden Themen aus:

Kurzarbeit und Steuererklärung - was muss man beachten?
Wer bezahlt die neuen Staatsschulden?
Neue Hoffnung für Leiharbeiter
Kliniksterben in der Pandemie

Die Administratoren dieser Petition waren als Informanten und Interviewpartner beteiligt.

Bei Interesse bitte anschauen!


15.02.2021, 20:02

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Widersprüchliche Einschätzung der Bundesregierung über die erforderlichen Klinikkapazitäten zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek ,
sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit, des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer,

mit großem Interesse haben wir das von Ihren Ministerien in Auftrag gegebene „GRÜNBUCH 2020 - zur Öffentlichen Sicherheit“ des Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V. (ZOES) gelesen, in dem unter anderem das Thema Epidemien, Pandemien – Eskalierende Ausbrüche gefährlicher Infektionskrankheiten untersucht wird. Hier stellen die Autoren fest, dass die bestehenden Klinikkapazitäten aktuell nicht für eine adäquate Behandlung von Pandemien ausreichen:

„Gesundheitssicherheit erfordert Vorsorge. Die ... dargestellte künftige Struktur der stationären Notfallstufen berücksichtigt nur unzureichend die erforderlichen kapazitiven Vorhaltungen zur Bewältigung eines eskalierenden Ausbruchs einer Infektionskrankheit, deren adäquate Bereitschaftsplanung und Evaluierung, kontinuierliches Training und Übung. … Die Gesundheit der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass Versorgungskapazitäten auch mögliche Krisensituationen berücksichtigen sollten. Der Mangel an medizinischem und pflegerischem Fachpersonal muss konsequent angegangen werden. Hier bedarf es einer angemessenen Vergütung, besserer Arbeitsbedingungen und guter Ausbildungsstrukturen.“ *1)

Wir teilen Ihre Auffassung uneingeschränkt.

Jedes deutsche Krankenhaus wird in der aktuellen Corona-Krise gebraucht. Personelle und medizinisch-technische Kapazitäten der Krankenhäuser müssen Vorsorgekapazitäten für Katastrophen und Pandemien berücksichtigen. Verschobene planbare Operationen und Behandlungen und der Monate lange zweite Lockdown belegen, dass unser aktuelles Kliniksystem auf diese Krisen nicht vorbereitet ist.

Umso mehr beklagen wir die Haltung des Bundesgesundheitsministeriums. Während Ihre beiden Ministerien die Studie begleiten und unterstützen, setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Kurs von Jahrzehnte dauernden Klinikschließungen (Abbau von 497 Krankenhäusern zwischen 1991 und 2019) im Krisenjahr 2020 unvermindert fort.

Mitten in der Corona-Krise schließt das Bundesgesundheitsministerium per Gesetz die Mehrheit der deutschen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung vom Krankenhausrettungsschirm 2 aus und riskiert ihre Insolvenz. Es stützt sich dabei auf das „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020" und die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“. In beiden Studien fordern das Barmer Institut für Gesundheitsforschung, die Bertelsmann Stiftung, das Robert Bosch Stiftung, das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) und der AOK-Bundesverband, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus dem Krankenhausrettungsschirm 2 komplett auszuschließen, und setzen dies gesetzlich auch durch. Die Autoren der Studien schlagen ergänzend vor, die Covid-Behandlung stattdessen auf Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen zu konzentrieren.

In einem zweiten Schritt – so das Richtungspapier - sollen Klinikkapazitäten massiv abgebaut werden. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sollen geschlossen und in „Integrierte Versorgungszentren“ mit überwiegend ambulanter Ausrichtung umgewandelt werden:

„Die Grundversorger spielen in der Versorgung von COVID-19-Patient:innen nur eine untergeordnete Rolle: Für die Bewältigung der Corona-Krise werden sie – sofern die Schwerpunkt-Krankenhäuser nicht vollkommen überlastet sind – nicht für die stationäre Behandlung von COVID-19-Patient:innen benötigt, … Für Grundversorger gibt es gute mittel- bis langfristige Perspektiven als integrierte Versorgungszentren: Durch eine Ambulantisierung eines zunehmend größeren Leistungsspektrums insbesondere durch engere und ortsnahe Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzt:innen bieten sich für Grundversorger neue Perspektiven in der regionalen Versorgung, besonders in ländlich geprägten Regionen.“ *2)

Diese Forderung nach weitgehendem Abbau der stationären Grund- und Regelversorgung erscheint mitten in der Corona-Pandemie mit überlasteten Krankenhäusern geradezu abenteuerlich!

Das Bündnis Klinikrettung hat keinerlei Verständnis dafür, dass sich verschiedene Bundesministerien mit gegensätzlichen Positionen zur Bewältigung der Corona-Pandemie befassen und unterschiedliche Strategien zur stationären Behandlung von Corona-Patienten entwickeln. Es hat auch kein Verständnis dafür, dass – in diesem Dissens – bereits Fakten geschaffen werden, indem ein großer Teil der Grund- und Regelversorger gesetzlich vom Corona-Rettungsschirm 2 ausgeschlossen wird. Diesen Krankenhäusern droht – wie erwähnt - die Insolvenz.

... Das ganze Schreiben liegt als PDF bei.


14.02.2021, 19:03

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Pressemitteilung
Himmelkron, 14.02.2021

Der Skandal nicht valider Klinikdaten
Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren auf dem Prüfstand

Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren zur Kenntnis. *1) Sie ist nach dem „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ *2) der zweite Versuch, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung massiv zu benachteiligen und mittelfristig aus der klinischen Versorgung auszuschließen.

Zusammengefasst stellt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ fest:

- Namhafte Institute und Gesundheitsökonomen verwenden unsichere und nicht valide Daten, wie sie selbst einräumen. Das hindert sie nicht daran, trotzdem weitreichende
Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Sie fordern 2020 erfolgreich den Ausschluss der Grund- und Regelversorgung aus dem Krankenhausrettungsschirm 2. *3)
- Sie fordern in einem weiteren Schritt die Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in Integrierte Versorgungszentren. *2)
- Sie sitzen in wichtigen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und forderten bereits 2018 erfolgreich den Ausschluss vieler Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der gestuften Notfallversorgung. *4)
- Sie gefährden die Gesundheit der Bevölkerung durch ökonomisch motivierte statistische Auswertungen, die Ökonomen (statt Ärzte) medizinisch auslegen.

Der Faktencheck.

Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ verweist auf eine vollumfängliche Studie von MEDIQON *5) und hat hierzu ergänzende Berechnungen durchgeführt. Danach korrigiert sie die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ wie folgt:

A) Behandlungsumfang *6)

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:

„Es werden 51% der beatmeten Fälle und 43 % der Fälle ohne Beatmung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt.“ *1)

Richtig ist laut einer Volluntersuchung von 457.911 Corona-Behandlungen durch MEDIQON:

Es werden 42% der Intensivfälle und 35% der Fälle ohne Intensivbehandlung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt!

B) Behandlungserfahrung *6)

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:

„Krankenhäuser haben eine unterschiedliche Vorerfahrung bzw. Ausstattung im Umgang mit beatmeten und hochinfektiösen Patienten. … So weisen Krankenhäuser mit mehr Betten in der Regel mehr Fachabteilungen, eine bessere Ausstattung mit technischen Geräten sowie mehr spezialisiertes Fachpersonal auf.“ *1)

Richtig ist laut einer Vollerhebung von MEDIQON mit 457.911 Corona-Behandlungen folgende Feststellung: MEDIQON stellt bei kleinen Krankenhäuser einen größeren Anteil der Covid-PatientInnen an seinen stationären Behandlungen fest.

Auch haben die Ärzte kleinerer Krankenhäuser eine höhere Behandlungsdichte der Covid-Patientinnen je Arzt und damit eine höhere Erfahrung in der Behandlung der Covid-PatientInnen in Deutschland! Dies ergibt ein Abgleich der MEDIQON-Daten mit der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes DeStatis. *7) Mehr als 3 Covid-PatientInnen je Klinikarzt weisen lediglich Krankenhäuser mit 99 bis 399 Betten aus. Kliniken ab 400 Betten weisen lediglich eine Covid-Patientendichte zwischen 1,0 und 2,9 je Arzt aus.

Abenteuerlich ist für Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., dass Gesundheitsökonomen aus Daten medizinische Schlussfolgerungen ableiten, nicht jedoch Mediziner und Virologen. Die Autoren räumen außerdem ein, dass ihre Datenlage nicht gesichert ist!

Unter solchen Voraussetzungen weitgehende Eingriffe in die bundesweite klinische Versorgung der Bevölkerung zu fordern, ist irritierend und gefährlich.

Diese Fragestellung darf allein nach medizinischen Gesichtspunkten entschieden werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird aufgefordert, den Rettungsschirm 2 für Krankenhäuser vollumfänglich auf die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung auszuweiten.

Die ergänzenden Berechnungen der Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ können als Faktencheck im Download auf der Startseite der Homepage (www.schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com) herunter geladen werden, dort sind auch alle Quellenhinweise zu finden. Der direkte Download:
kliniksterben.jimdofree.com/app/download/12695166599/Faktencheck+Corona-Behandlungen+in+Deutschland.pdf?t=1613292578


14.02.2021, 19:02

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Pressemitteilung
Himmelkron, 14.02.2021

Der Skandal nicht valider Klinikdaten
Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren auf dem Prüfstand

Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren zur Kenntnis. *1) Sie ist nach dem „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ *2) der zweite Versuch, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung massiv zu benachteiligen und mittelfristig aus der klinischen Versorgung auszuschließen.

Zusammengefasst stellt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ fest:

- Namhafte Institute und Gesundheitsökonomen verwenden unsichere und nicht valide Daten, wie sie selbst einräumen. Das hindert sie nicht daran, trotzdem weitreichende
Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Sie fordern 2020 erfolgreich den Ausschluss der Grund- und Regelversorgung aus dem Krankenhausrettungsschirm 2. *3)
- Sie fordern in einem weiteren Schritt die Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in Integrierte Versorgungszentren. *2)
- Sie sitzen in wichtigen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und forderten bereits 2018 erfolgreich den Ausschluss vieler Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der gestuften Notfallversorgung. *4)
- Sie gefährden die Gesundheit der Bevölkerung durch ökonomisch motivierte statistische Auswertungen, die Ökonomen (statt Ärzte) medizinisch auslegen.

Der Faktencheck.

Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ verweist auf eine vollumfängliche Studie von MEDIQON *5) und hat hierzu ergänzende Berechnungen durchgeführt. Danach korrigiert sie die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ wie folgt:

A) Behandlungsumfang *6)

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:

„Es werden 51% der beatmeten Fälle und 43 % der Fälle ohne Beatmung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt.“ *1)

Richtig ist laut einer Volluntersuchung von 457.911 Corona-Behandlungen durch MEDIQON:

Es werden 42% der Intensivfälle und 35% der Fälle ohne Intensivbehandlung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt!

B) Behandlungserfahrung *6)

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:

„Krankenhäuser haben eine unterschiedliche Vorerfahrung bzw. Ausstattung im Umgang mit beatmeten und hochinfektiösen Patienten. … So weisen Krankenhäuser mit mehr Betten in der Regel mehr Fachabteilungen, eine bessere Ausstattung mit technischen Geräten sowie mehr spezialisiertes Fachpersonal auf.“ *1)

Richtig ist laut einer Vollerhebung von MEDIQON mit 457.911 Corona-Behandlungen folgende Feststellung: MEDIQON stellt bei kleinen Krankenhäuser einen größeren Anteil der Covid-PatientInnen an seinen stationären Behandlungen fest.

Auch haben die Ärzte kleinerer Krankenhäuser eine höhere Behandlungsdichte der Covid-Patientinnen je Arzt und damit eine höhere Erfahrung in der Behandlung der Covid-PatientInnen in Deutschland! Dies ergibt ein Abgleich der MEDIQON-Daten mit der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes DeStatis. *7) Mehr als 3 Covid-PatientInnen je Klinikarzt weisen lediglich Krankenhäuser mit 99 bis 399 Betten aus. Kliniken ab 400 Betten weisen lediglich eine Covid-Patientendichte zwischen 1,0 und 2,9 je Arzt aus.

Abenteuerlich ist für Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., dass Gesundheitsökonomen aus Daten medizinische Schlussfolgerungen ableiten, nicht jedoch Mediziner und Virologen. Die Autoren räumen außerdem ein, dass ihre Datenlage nicht gesichert ist!

Unter solchen Voraussetzungen weitgehende Eingriffe in die bundesweite klinische Versorgung der Bevölkerung zu fordern, ist irritierend und gefährlich.

Diese Fragestellung darf allein nach medizinischen Gesichtspunkten entschieden werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird aufgefordert, den Rettungsschirm 2 für Krankenhäuser vollumfänglich auf die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung auszuweiten.

Die ergänzenden Berechnungen der Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ können als Faktencheck im Download auf der Startseite der Homepage (www.schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com) herunter geladen werden, dort sind auch alle Quellenhinweise zu finden. Der direkte Download:
kliniksterben.jimdofree.com/app/download/12695166599/Faktencheck+Corona-Behandlungen+in+Deutschland.pdf?t=1613292578


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