Gesundheit

Stoppt den Einfluss der Gesundheitsberater auf Krankenhausreformen

Petition richtet sich an
Stiftungen und Bundesgesundheitsminister Spahn
2.168 Unterstützende 2.156 in Deutschland

Sammlung beendet

2.168 Unterstützende 2.156 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.12.2020
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

15.02.2021, 20:02

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Widersprüchliche Einschätzung der Bundesregierung über die erforderlichen Klinikkapazitäten zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek ,
sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit, des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer,

mit großem Interesse haben wir das von Ihren Ministerien in Auftrag gegebene „GRÜNBUCH 2020 - zur Öffentlichen Sicherheit“ des Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V. (ZOES) gelesen, in dem unter anderem das Thema Epidemien, Pandemien – Eskalierende Ausbrüche gefährlicher Infektionskrankheiten untersucht wird. Hier stellen die Autoren fest, dass die bestehenden Klinikkapazitäten aktuell nicht für eine adäquate Behandlung von Pandemien ausreichen:

„Gesundheitssicherheit erfordert Vorsorge. Die ... dargestellte künftige Struktur der stationären Notfallstufen berücksichtigt nur unzureichend die erforderlichen kapazitiven Vorhaltungen zur Bewältigung eines eskalierenden Ausbruchs einer Infektionskrankheit, deren adäquate Bereitschaftsplanung und Evaluierung, kontinuierliches Training und Übung. … Die Gesundheit der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass Versorgungskapazitäten auch mögliche Krisensituationen berücksichtigen sollten. Der Mangel an medizinischem und pflegerischem Fachpersonal muss konsequent angegangen werden. Hier bedarf es einer angemessenen Vergütung, besserer Arbeitsbedingungen und guter Ausbildungsstrukturen.“ *1)

Wir teilen Ihre Auffassung uneingeschränkt.

Jedes deutsche Krankenhaus wird in der aktuellen Corona-Krise gebraucht. Personelle und medizinisch-technische Kapazitäten der Krankenhäuser müssen Vorsorgekapazitäten für Katastrophen und Pandemien berücksichtigen. Verschobene planbare Operationen und Behandlungen und der Monate lange zweite Lockdown belegen, dass unser aktuelles Kliniksystem auf diese Krisen nicht vorbereitet ist.

Umso mehr beklagen wir die Haltung des Bundesgesundheitsministeriums. Während Ihre beiden Ministerien die Studie begleiten und unterstützen, setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Kurs von Jahrzehnte dauernden Klinikschließungen (Abbau von 497 Krankenhäusern zwischen 1991 und 2019) im Krisenjahr 2020 unvermindert fort.

Mitten in der Corona-Krise schließt das Bundesgesundheitsministerium per Gesetz die Mehrheit der deutschen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung vom Krankenhausrettungsschirm 2 aus und riskiert ihre Insolvenz. Es stützt sich dabei auf das „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020" und die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“. In beiden Studien fordern das Barmer Institut für Gesundheitsforschung, die Bertelsmann Stiftung, das Robert Bosch Stiftung, das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) und der AOK-Bundesverband, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus dem Krankenhausrettungsschirm 2 komplett auszuschließen, und setzen dies gesetzlich auch durch. Die Autoren der Studien schlagen ergänzend vor, die Covid-Behandlung stattdessen auf Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen zu konzentrieren.

In einem zweiten Schritt – so das Richtungspapier - sollen Klinikkapazitäten massiv abgebaut werden. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sollen geschlossen und in „Integrierte Versorgungszentren“ mit überwiegend ambulanter Ausrichtung umgewandelt werden:

„Die Grundversorger spielen in der Versorgung von COVID-19-Patient:innen nur eine untergeordnete Rolle: Für die Bewältigung der Corona-Krise werden sie – sofern die Schwerpunkt-Krankenhäuser nicht vollkommen überlastet sind – nicht für die stationäre Behandlung von COVID-19-Patient:innen benötigt, … Für Grundversorger gibt es gute mittel- bis langfristige Perspektiven als integrierte Versorgungszentren: Durch eine Ambulantisierung eines zunehmend größeren Leistungsspektrums insbesondere durch engere und ortsnahe Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzt:innen bieten sich für Grundversorger neue Perspektiven in der regionalen Versorgung, besonders in ländlich geprägten Regionen.“ *2)

Diese Forderung nach weitgehendem Abbau der stationären Grund- und Regelversorgung erscheint mitten in der Corona-Pandemie mit überlasteten Krankenhäusern geradezu abenteuerlich!

Das Bündnis Klinikrettung hat keinerlei Verständnis dafür, dass sich verschiedene Bundesministerien mit gegensätzlichen Positionen zur Bewältigung der Corona-Pandemie befassen und unterschiedliche Strategien zur stationären Behandlung von Corona-Patienten entwickeln. Es hat auch kein Verständnis dafür, dass – in diesem Dissens – bereits Fakten geschaffen werden, indem ein großer Teil der Grund- und Regelversorger gesetzlich vom Corona-Rettungsschirm 2 ausgeschlossen wird. Diesen Krankenhäusern droht – wie erwähnt - die Insolvenz.

... Das ganze Schreiben liegt als PDF bei.


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