Stoppt den Einfluss der Gesundheitsberater auf Krankenhausreformen

Petition richtet sich an
Stiftungen und Bundesgesundheitsminister Spahn

2.168 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.12.2020
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Stiftungen und Bundesgesundheitsminister Spahn

In Deutschland findet gerade eine dramatische Zerstörung der gewachsenen Krankenhauslandschaft statt. Ziel ist, Geld einzusparen. Dafür sollen viele Krankenhäuser geschlossen werden. Namhafte Institute und Berater des Bundes schlagen bis zu 50% der bestehenden Krankenhäuser vor. *) Es ist unklar, wie dann die medizinische Versorgung eines Großteils der Bevölkerung gewährleistet werden soll. In Pandemien drohen Zustände wie in Italien oder England. Dort wurde das Gesundheitswesen konsequent kaputtgespart.
Die Pläne werden lediglich in Fachkreisen diskutiert. Problematisch ist, die Ablenkung der Menschen durch die Corona-Pandemie auszunutzen. Unbeirrt werden Fakten geschaffen. Laufend werden Krankenhäuser trotz der gegenwärtigen besonderen Belastungen geschlossen. Die Menschen müssen dies wissen. Sie müssen dazu gefragt werden!
Die Forderungen

  1. Namhafte Institute und Berater des Bundes haben umgehend ihren Interventionen für eine gravierende Umgestaltung der deutschen Krankenhauslandschaft mit deutlich weniger Klinikstandorten einzustellen.
  2. Bundesregierung und Bundesländer müssen die gravierenden Veränderungen der Krankenhausstruktur sofort stoppen. Die Bürger müssen gefragt werden.
  3. Die flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Diese darf nicht in Frage gestellt werden. Die Bevölkerung muss in Beratungsgremien des Bundesgesundheitsministeriums in geeigneter Weise vertreten sein.

*) Bertelsmann Stiftung sowie die Autoren Prof. Dr. Boris Augurzky und Prof Dr. Rainhard Busse, Studie Zukunftsfähige Krankenhausversorgung, Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich (bertelsmann-stiftung.de), ergänzende Stellungnahmen von Prof. Dr. Rainhard Busse: Krankenhausstudie: "400 Krankenhäuser würden ausreichen." (die-debatte.org)

Begründung

Mitten in der Corona-Pandemie schließen Krankenhäuser.
Namhafte Gesundheitsberater/Institute wie das Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Bertelsmann Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. - Nationale Akademie der Wissenschaften - und RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. sind ständige Berater der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich der Aus- und Umgestaltung deutscher Krankenhäuser. In einem neuen Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020 fordern das Barmer Institut für Gesundheitsforschung, die Bertelsmann Stiftung und die Robert Bosch Stiftung einen Abbau von Krankenhauskapazitäten und eine neue Kliniklandschaft.
Der Einfluss dieser Gesundheitsberater ist immens: Sie sitzen im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Spahn im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen *1), im Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz *2) und im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie *3). Viele ihrer Vorschläge wurden bereits umgesetzt, beispielsweise die massive Reduktion der Notfallstandorte an Krankenhäusern, die strengen Kriterien zur Rettung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser sowie die Zentralisierung klinischer Leistungen (Mindestmengenvorschriften). Noch immer steht die Forderung der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2019 im Raum, die derzeit 1.925 Krankenhäuser auf ca. 600 zu reduzieren. *4) In allen gegenwärtigen Entscheidungen ist der Wille vieler Gesundheitspolitiker zu erkennen, die kleineren und ländlichen Krankenhäuser finanziell zu schwächen und in die Insolvenz zu treiben.
Das neue Richtungspapier schlägt eine Konzentration hochwertiger Leistungen auf wenige Groß-Krankenhäuser vor. Diese befinden sich überwiegend in städtischen Regionen. Auch die Behandlung von Corona-Patienten soll dort gebündelt werden. Der Ausschluss kleiner (überwiegend ländlicher) Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung ist angesichts der aktuellen Corona-Belastungen nicht vorstellbar.
Krankenhäusern der Grundversorgung sollen durch sogenannte „Integrierte Versorgungs-Zentren“ (IVZ) mit und vorrangiger ambulanter Patientenversorgung ohne oder mit nur reduzierter Notfallversorgung ersetzt werden. An einigen IVZ sollen wenige stationäre Krankenbetten angegliedert werden. Diese würden aber nach den Vorschlägen nicht im Krankenhausbedarfsplan aufgenommen. Das ist in keiner Weise ein adäquater Ersatz für dein reguläres Krankenhaus.
Der Wille der Bürger bleibt außen vor!
Diese Interventionen widersprechen dem ausdrücklichen Willen der Bevölkerung. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage ist eine sehr große Mehrheit der Befragten (88 Prozent) der Ansicht, dass ein Abbau von Krankenhausinfrastruktur nicht sinnvoll wäre. Danach gefragt, was sie für wichtiger halten – die Patientenversorgung oder die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser –, entscheidet sich fast jeder Befragte (96 Prozent) für die Patientenversorgung. *6)
Die neuen Vorschläge sind sehr ernst zu nehmen. Die Empfehlungen des Richtungspapiers haben bereits erste Auswirkungen. Aus dem Richtungspapier abgeleitet hat der Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erfolgreich empfohlen, den Rettungsschirm für Krankenhäuser in der zweiten Corona-Lockdown-Phase auf Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen zu konzentrieren. Ländliche Krankenhäuser werden ggf. in die Insolvenz getrieben.
Verantwortlich Klaus Emmerich Klinikvorstand i.R. Egerländerweg 1 95502 Himmelkron klaus_emmerich@gmx.de www.kliniksterben.jimdofree.com Rainer Hoffmann Chefarzt i.R. Gastroenterologe Beide Initiatoren sind Mitglied im Bündnis Klinikrettung: www.klinikrettung.de
*1) Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Prof. Dr. Gabriele Meyer, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg *2) und *3) Prof. Dr. Reinhard Busse (Technische Universität Berlin), Prof. Dr. Boris Augurzky (RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung) *4) Bertelsmann-Stiftung 5.07.2019, STUDIE: Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich *5) Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020: www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/zwischenbilanz-nach-der-ersten-welle-der-corona-krise-2020-all *6) Forsa-Umfrage im Auftrag von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB): [www.gemeingut.org/forsa-umfrage-grosse-mehrheit-lehnt-krankenhausschliessungen-ab/](http://www.gemeingut.org/forsa-umfrage-grosse-mehrheit-lehnt-krankenhausschliessungen-

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Himmelkron
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.12.2020
Sammlung endet: 30.06.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Krankenhausreformanpassungsgesetz im Bundestag beschlossen

    Liebe Unterstützerinnen,
    Liebe Unterstützer,

    leider aber erwartungsgemäß wurde die überarbeitete Krankenhausreform (KHAG) im Bundestag verabschiedet. Proteste halfen nicht :

    www.br.de/nachrichten/meldung/bundestag-entscheidet-ueber-aenderungen-an-der-krankenhausreform,3007b162e
    ...

    Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:

    www.medconweb.de/blog/finanzierung/rahmenvereinbarung-fuer-sektorenuebergreifende-versorgungseinrichtungen/

    das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:

    ...

    ÜBERSICHT

    Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.

    Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.

    Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.

    VEREINBARUNG

    Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten
    auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die
    keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.

    Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische
    Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung
    ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur
    Überwachung der Vitalfunktionen).

    Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus
    dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt
    aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder
    Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.

    Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer
    Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf
    orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.

    FAZIT

    1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV.
    2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.
  • Aufruf zur Abstimmung gegen das Krankenhausreformanpassungsgesetz am 6. März im Bundestag

    Liebe Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    am 6 März soll nun das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundestag verabschiedet werden. Die Aktionsgruppe hat in einer Pressemitteilung die Parlamentarier dazu aufgerufen, dem KHAG NICHT ZUZUSTIMMEN!

    Die Pressemitteilung einschließlich Begründung liegt als PDF bei. Sie ist auch zu finden unter:

    schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    Die Chancen für ein Einlenken im Bundestag sind gering. Wir haben es trotzdem versucht.

    Herzliche Grüße
    Klaus Emmerich
    Petitionsleitung
    Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
  • Lieber Unterstützerinnen und Unterstützer,

    - Ausreichende Finanzierung aller deutschen Krankenhäuser,
    - Aussetzen jeglichen Kliniksterbens,
    - Sicherung wohnortnaher Krankenhäuser als Bestandteil einer unverzichtbaren Daseinsvorsorge?

    Ist dies realistisch?

    Mit unserem Konzept und unserer Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” haben wir gezeigt:

    - Ja, unser Konzept realistisch.
    - Die “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” ist eine echte Alternative zu Lauterbachs und Warkens Krankenhausreform.
    - Das Konzept liegt dieser Nachricht als PDF bei.

    Denn nach der geplanten Anpassung der Krankenhausreform, Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) könnten bis zu 600 deutsche Krankenhäuser schließen - dies haben wir in einer Auswirkungsanalyse ermittelt und allen Bundesländern zwecks Ablehnung des KHAG im Bundesrat zugestellt:

    kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13460640999/Auswirkungsanalye+Klinikschlie%C3%9Fungspotenzial+aufrund+des+Krankenhausreformanpassungsgesetz+%28KHAG%29.pdf?t=1761471501

    Das wollt Ihr nicht?

    Dann unterzeichnet bitte unbedingt die Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb”.

    Denn:

    - Die Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” liegt dem Gesundheitsauschuss des Bundestags zur Entscheidung vor.
    - Aber sie hat aktuell nur 474 Unterzeichner.
    - Und: Die Unterschriftensammlung für Ihre Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” endet in 34 Tagen.

    Wir brauchen also:

    - Eine überzeugende Werbung für diese Petition in Social Media und unter Freunden.
    - Und Eure persönliche online-Unterschrift unter:

    www.openpetition.de/petition/online/bedarfsgerechte-kommunale-kliniklandschaft-statt-wettbewerb

    Vielen Dank vorab,
    Klaus Emmerich
    Petitionsleitung

In der Spitzenbelastung der Corona-Pandemie sind aktuell etliche Krankenhäuser überlastet. Es kann nicht sein, dass wir den Zusammenbruch der Krankenhäuser befürchten müssen, aber noch immer - mitten in der Corona-Pandemie - Krankenhäuser schließen.

Wir haben viel zu viele Betten.8/Einwohner.Die Schweiz hat grade mal die Hälfte.Klar möchte man auf dem Land,welches immer mehr Bewohner verlassen,weiterhin flächendeckend kleine Häuser haben.Die können aber weder rentabel betrieben werden noch erfüllen Sie den Anspruch an heutige Diagnostik und Therapie.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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