Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

07.10.2021, 19:59

Liebe Unterstützer*innen,
die Stadt hat also einen Jäger auf Druck der Landwirte beauftragt, obwohl die Stadt in Sachen Bejagung in fremden Jagdbezirken überhaupt gar keine Zuständigkeit zu einer Genehmigung hat, sondern die Untere Jagdbehörde, also hier der Landkreis und obwohl die Stadttaube überhaupt nicht unter das Jagdrecht fällt. Sehr ungewöhnlich und auf jeden Fall eine Nachfrage an:
obm@stadt.nuernberg.de
elke.reh@stadt.nuernberg.de
Wert.

Hier die Begründung von Nürnbergs OB Marcus König:

Abschuss von verwilderten Stadttauben
Ihr Schreiben vom 29.08.2021
Unser Zeichen 030-10.23.10-7/946/2

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.08.2021, mit der Sie informativ zum Um­
gang mit Stadttauben Stellung genommen haben.
Das Ordnungsamt erteilt seit Jahren einer jagdberechtigten Person für das
Gemeinschaftsrevier, in dem das „Tiefe Feld“ liegt, eine Erlaubnis zum Ab­
schuss von verwilderten Stadttauben. Die Erlaubnis ist befristet von Ende
Juli bis Ende März. Regelmäßig lassen sich große Schwärme verwilderter
Stadttauben auf den Feldern des „Tiefen Feldes“ (südlich von Kleinreuth bis
Schweinau) nieder und fressen die dort ausgebrachte Wintersaat. Dadurch
entstehen den dortigen Landwirten erhebliche Schäden. Mit dem Abschie­
ßen sollen die Tauben in erster Linie vergrämt werden, was in den vergan­
genen Jahren die Fressschäden für die Landwirte erheblich reduziert hat.
Für den Abschuss ist eine Erlaubnis erforderlich, weil die verwilderten
Stadttaube im Gegensatz zu Ringel- und Türkentauben nicht zu den jagd­
baren Tieren zählt. Ringel- und Türkentauben dürfen hingegen vom 01.11.
bis 20.02. ohne Erlaubnis bejagt werden.
Es ist unbestritten, dass das Futterangebot ebenso wie die günstigen inner­
städtischen Brut- und Schlafplatzangebote (mit weitreichendem Schutz vor
natürlichen Feinden) die Anzahl der Stadttauben bestimmt. Zur Bestands­
regulierung können diese Steuerungsgrößen angegangen werden. Die Er­
richtung von Taubenschlägen, die ja mit einem artgerechten Futterangebot
verbunden sein sollen, führt nur zu zusätzlichen Brutplätzen und vermehr­
tem Futter. Damit bestehen aber Zweifel mit dieser Methode eine Bestand­
minderung zu erreichen, zumal nur ein Teil der Gesamtpopulation über­
haupt in Schlägen gehalten werden kann. Diese Bedenken finden sich im
Übrigen auch in einem 2008 von der Biologischen Station östliches Ruhr­
gebiet im Auftrag der Stadt Bochum erstelltem Gutachten zu Möglichkeiten
zur Bestandsregulierung unter besonderer Berücksichtigung der Wirkung
von Taubenhäusern.
Dessen ungeachtet steht die Stadt einem auf überzeugendem und nach-
haltigen bürgerschaftlichen Engagement beruhenden Projekt zur Betreu­
ung von Stadttauben keineswegs ablehnend gegenüber. Es hat sich in der
Vergangenheit jedoch als schwierig erwiesen, sowohl geeignete Baulich­
keiten für Taubenschläge zu finden, als auch die umfassende Betreuung
solcher Schläge zu organisieren.
Sollten Sie zu diesem Thema weitere Anregungen und Hinweise haben, so
steht Ihnen im Gesundheitsamt Herr Seider (T. 0911/231-3193) gerne zur
Verfügung.


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