Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

13.08.2021, 21:45

Sehr geehrte ...

vielen Dank für Ihren Einsatz für das Wohl der Stadttauben in München.

Zu Ihrem Schreiben können wir Ihnen wie folgt mitteilen:

Das Taubenhaus am Münchner Hauptbahnhof musste im Zuge des Neubaus der Bahnhofshalle geschlossen und entfernt werden. Dies war lange vorher auch den das Taubenhaus betreuenden Personen bekannt. Der Termin der Schließung wurde sogar mehrmals nach hinten verlegt, weil es zu Verzögerungen im Baufortschritt kam.
Das damalige Referat für Gesundheit und Umwelt, jetzt Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), war bestrebt, rechtzeitig einen Ersatzstandort bereitzustellen. Dieser Standort konnte aber letztlich aus statischen Gründen nicht verwirklicht werden. Ersatzweise wurden zwei Futterplätze in der Umgebung eingerichtet.

Mittlerweile zeigen zwei Hausverwaltungen und ein Architekturbüro in der Umgebung des Hauptbahnhofs Interesse an einem Taubenhaus. Die Kontakte wurden teilweise von Taubenfreund*innen vermittelt.

Vergrämungsmaßnahmen, wie das von Ihnen angesprochene Netz am Hauptbahnhof, sollen Stadttauben von bestimmten Aufenthaltsorten fernhalten, um Schäden oder Beeinträchtigungen zu verhindern. Sie dienen nicht zum Fangen von Tieren. Bei sachgemäßer Anbringung von Vernetzungen (geeignete Maschenweite, fester Sitz, keine Lücken im Netz oder an den Rändern) können sich die Tiere in der Regel nicht verfangen. Dabei ist eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Netzes wichtig. Für die Anwendung von derartigen so genannten „milden Vergrämungseinrichtungen“ ist eine Genehmigung durch die Veterinärbehörde nicht vorgesehen. Behördliche Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen, im Falle von Hinweisen, dass beispielsweise eine Einrichtung nicht tierschutzkonform betrieben wird. Zudem bleibt es jeder Kontrollbehörde selbst vorbehalten – bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz – rechtliche Schritte gegen den Betreiber einzuleiten.

Auch aus Tierschutzkreisen werden Vergrämungsmaßnahmen nicht pauschal abgelehnt. So wird in der Handreichung „Stadttaubenmanagement in deutschen Städten“ des Vereins Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., zur Unterstützung des Erfolgs von Taubenhäusern ausdrücklich das Verschließen von bisherigen Brutplätzen sowie das Anbringen von tierschutzgerechten Vergrämungsmaßnahmen empfohlen.

Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der derzeitigen Situation des Taubenabwehrnetzes am Hauptbahnhof, können wir Ihnen mitteilen, dass das Veterinäramt vor Ort war und sich davon überzeugen konnte, dass die Tauben in den betroffenen Bereichen hinter dem Netz an allen drei Fassadenseiten durch mehrere weit offen stehende Türen und Fenster ungehindert ein- und ausfliegen können. Hinweise auf Einzeltiere, die nicht herausfinden, Hilfe benötigen, auf Nester oder Jungtiere, gab es nicht. Im Bedarfsfall würde, wie bereits in der Vergangenheit in solchen Fällen geschehen, der Tierschutzverein München jeweils vom Veterinäramt hinzugezogen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

--

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Bodisch (Dipl.-Biol. Univ)

Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
Hauptabteilung Umweltvorsorge
Bauzentrum München
RKU-UVO 24

Konrad-Zuse-Platz 8-12, 81829 München

Telefon: +49 -(0)89 / 54636622
Telefax: +49 - (0)89 / 54636625
E-Mail: bauzentrum@muenchen.de
E-Mail: reinhard.bodisch@muenchen.de

Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt München:
www.muenchen.de/ekomm


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