Tierschutz

Tierheime in Schleswig-Holstein vor dem Kollaps retten!

Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischer Landtag Petitionsausschuss

5.058 Unterschriften

4.141 von 2.000 für Quorum in Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

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Petition richtet sich an: Schleswig-Holsteinischer Landtag Petitionsausschuss

Wir fordern vom Land Schleswig-Holstein:

  • Fehlende Finanzmittel bei den Kommunen für die kostendeckende Erstattung der Unterbringung von Fundtieren und sichergestellten Tieren müssen durch Landesmittel über einen kommunalen Finanzausgleich ausgeglichen werden 
  • Rücknahme der kompletten Streichung der Tierheimförderung im Landeshaushalt 2025 
  • Einführung einer landesweiten Kastrationsverordnung mit Registrierungspflicht für Freigängerkatzen    

Begründung

PETITION 
des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
an den Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

Tierheime vor dem personellen und finanziellen Kollaps

Der Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes vertritt 23 Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein, von denen 21 Tierheime betreiben. Die 23 Vereine haben insgesamt rund 9.700 Mitglieder.
Die Tierschutzvereine mit ihren angeschlossenen Tierheimen bieten eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Unterbringung von Fundtieren und von Tieren, die auf Veranlassung von Veterinärämtern, Polizei oder Ordnungsämtern den Haltern oder Halterinnen fortgenommen werden. 
Dadurch stellen die Tierschutzvereine dem staatlichen Gemeinwesen eine systemrelevante Infrastruktur zur Verfügung, die die Kommunen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Tieren im Allgemeinen nicht selber vorhalten. 
Seit vielen Jahren werden die Tierheime für die erbrachten Dienstleistungen von den Kommunen nur unzureichend bezahlt. Daran hat leider auch die im Jahr 2021 in Kraft getretene Fundtierrichtline für Schleswig-Holstein wenig geändert. Obwohl dort eindeutig geregelt ist, dass die Kommunen die Kosten für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren übernehmen müssen, zahlen die Kommunen mit dem Hinweis auf die eigene desolate Finanzlage nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Der Rest muss von den Tierschutzvereinen aus Spendengeldern querfinanziert werden. Diese Spendengelder fehlen dann z. B. bei Instandhaltungsmaßnahmen, Rücklagenbildung, Jugendarbeit und der Versorgung von Wildtieren. 

Die ohnehin schlechte finanzielle Lage der meisten Tierheime hat sich infolge der stark gestiegenen allgemeinen Kosten durch den Ukraine-Krieg und die seit November 2022 stark gestiegenen Tierarztkosten aufgrund der neuen Gebührenordnung der Tierärzte zugespitzt. Gleichzeitig nimmt die Anzahl von Tieren, die in den Tierheimen versorgt werden müssen, immer weiter zu. So werden Freigänger-Katzen aus Kostengründen seltener kastriert, was zu einer Flut von Kitten in den Tierheimen geführt hat, die ausgesetzt oder abgegeben werden.      
Für dringend erforderliche Instandhaltungs- und Baumaßnahmen in Tierheimen stellte das Land Schleswig-Holstein bisher Fördergelder zur Verfügung, die nach dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 komplett gestrichen werden sollen. Dies wird zu einer weiteren außerordentlichen finanziellen Belastung der Tierheime führen.
Die Tierschutzvereine werden es sich in Zukunft nicht mehr leisten können, kommunale Pflichtaufgaben durch Spendengelder zu finanzieren. 
Zukünftige Einschränkungen der Tierheimbetriebe, etwa durch Aufnahmestopps, sind nicht auszuschließen. Dies würde eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen, weil dann die bei den Kommunen liegenden Amtsaufgaben der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren und sichergestellten Tieren nur noch eingeschränkt geleistet werden können.   
Unsere Tierschutzvereine mit den vielen Mitarbeitenden, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich, leben jeden Tag das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz. 365 Tage im Jahr, im Zweifel rund um die Uhr.
Von der Politik in Bund, Land und Kommunen werden die Probleme der Tierschutzvereine seit Jahren ignoriert. Es scheint allgemein die Auffassung zu herrschen, dass die Tierschützer die Probleme schon irgendwie selber lösen werden. Wie in der Vergangenheit. 
Dies geschieht auf Kosten der Gesundheit von ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Tierschützern und Tierschützerinnen, die täglich mental und körperlich am Limit arbeiten, damit das Staatsziel Tierschutz nicht nur ein leeres Wort bleibt. 

Daher fordern wir vom Land Schleswig-Holstein:

  • Fehlende Finanzmittel bei den Kommunen für die kostendeckende Erstattung der Unterbringung von Fundtieren und sichergestellten Tieren müssen durch Landesmittel über einen kommunalen Finanzausgleich ausgeglichen werden 
  • Rücknahme der kompletten Streichung der Tierheimförderung im Landeshaushalt 2025 
  • Einführung einer landesweiten Kastrationsverordnung mit Registrierungspflicht für Freigängerkatzen    

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.10.2024
Petition endet: 21.04.2025
Region: Schleswig-Holstein
Kategorie: Tierschutz

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Neuigkeiten

Der Landestierschutverband SH untersützt die Petion! Auch wir betreiben Tierheime, Auffangstationen und Pflegestellen. Leider wird dieser wichtige gesellschaftlichn Beitrag bei weitem nicht ausreichend honoriert. Fallen nun die Fördermöglichkeiten (die nicht für laufende betriebliche Kosten gelten!) weg, ist das ein empörendes Signal und wird klare Einschränkungen bedeuten. Der Tierschutz ist als Staatsziel benannt. Das bedeutet, dass die Kosten endlich angemessen getragen werden müssen.

Rücknahmepreis der neuen GOT, dann würden nicht so viele Tiere im Tierheim landen, weil sich die Besitzer diese nicht mehr leisten können.

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