Region: Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt
Bild der Petition Sonderparkerlaubnis für Handwerks- und Gewerbebetriebe
Wirtschaft

Sonderparkerlaubnis für Handwerks- und Gewerbebetriebe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister

570 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

570 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.07.2017, 14:02

Sehr geehrte Unterstützer,
vielen Dank für Ihre Unterstützung mittels Unterschrift. Leider mußten wir akzeptieren, daß sich das Landesverwaltungsamt (LVWA) als großes Hindernis in den Weg stellt und damit die ablehnende Haltung des Oberbürgermeisters der Stadt Halle stützt. Letztendlich ist laut Gesetzeslage der OB für die Einführung einer Handwerkerparkkarte in Form eines übertragenen Wirkungskreises verantwortlich.

Das letzte Schreiben des LVWA lautet:
nach Durchsicht der mir übersandten Unterlagen und nach rechtlicher Prüfung halte ich an der hiesigen Rechtsauffassung , die gegenüber der Stadtverwaltung Halle bereits im Jahr 2013 dargelegt wurde, weiterhin fest.
In rechtlicher Hinsicht ist eine solch weitreichende pauschale Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nicht zulässig. Für den nach § 46 Abs. 1 StVO geforderten Einzelfall, in dem nur „in besonders dringenden Fällen“ eine Genehmigung erteilt werden darf, hat der Verordnungsgeber kein Parkerlaubnisheft mit 50 enthaltenen Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. Er hat auch nicht erkennen lassen, diese hoheitliche Aufgabe an Dritte abgeben zu wollen, in dem er den Inhaber solcher Blankoausnahmegenehmigungen die entsprechenden Eintragungen wie das amtliche Kennzeichen und den Geltungsbereich, hier sogar für alle Kraftfahrzeuge des Unternehmens selbst vornehmen lässt. Auf das Gebot der Bestimmtheit und Angemessenheit von Verwaltungsakten will ich hier lediglich verweisen.
Gestatten Sie mir noch die Anmerkung, dass die Ausführung der StVO Ländersache ist und es auch insofern unbeachtlich für das Land Sachsen-Anhalt ist, wie z.B. die Stadt Leipzig diese Frage bewertet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolf

Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt
Referat 307 – Verkehrswesen
SB StVO
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345- 514 1362
Fax: 0345-514 1829

Ich bitte Sie, meine verspätete Information zu entschuldigen.
Sollten Sie helfende bzw. weiter führende Vorschläge haben, nehme ich diese gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Detloff

mail; uwe.e.e.detloff@t-online.de
Tel.: 0345-1 70 11 73 bzw. 0172-9 00 47 18


17.08.2016, 20:16

Dokument anzeigen

Werte Unterstützer,
in der Anlage finden Sie einen Schriftsatz zur Sonderparkerlaubnis für Handwerker, d.h. Antrag an den Oberbürgermeister und seine Antwort. Der Tenor ist Ablehnung mit fadenscheiniger oder keiner Begründung. Der angeführte Beschluß des Stadtrates vom 26.09.2012 ist nicht auffindbar, er existiert Wahrscheinlich nicht. Stattdessen existiert mit gleichem Datum seitens des Stadtrates:

geänderter Beschlussvorschlag:
Die Stadt Halle (Saale) führt Parkerlaubnishefte für Handwerker, Gewerbe, Pflegedienste und Werttransporte für das Stadtgebiet Halle (Saale) als Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO ein.
Die Erlaubnis berechtigt zum Parken in Parkzonen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), 314 (Parkplatz, außer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte) im mit Parkuhren und Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkraum, sowie in Bewohnerparkzonen und in Fußgängerzonen. In diesen Bereichen wird durch das Parkerlaubnisheft das Parken für Reparatur- und Montagearbeiten sowie Pflegedienste und Werttransporte erlaubt, sofern dadurch keine Behinderung des fließenden Verkehrs oder der Feuerwehr verursacht wird und die Rettungswege frei bleiben.
Antragsberechtig sind Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbetreibende sowie Pflegedienste und Werttransporte aus Halle (Saale), deren Betrieb bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet ist. Das Erlaubnisheft gilt für ein Einsatzfahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug kann für alle Kraftfahrzeuge der Firma genutzt werden, der die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Kennzeichen sind anzugeben. Die Erlaubnis ist im Original mitzuführen und damit zeitgleich nur für ein Fahrzeug verwendbar.
Ein Parkerlaubnisheft beinhaltet 50 Ausnahmegenehmigungen. Mit einer Ausnahmegenehmigung kann an einem Tag an bis zu vier Einsatzorten bis zu einer Gesamtdauer von acht Stunden geparkt werden.
Die Parkerlaubnishefte werden über das Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) ausgegeben.
Die Gebühren für ein Parkerlaubnisheft betragen 150 Euro.

Der Herr Oberbürgermeister lehnt in direkten Gesprächen ab mit der Begründung - es handelt sich um übertragenen Wirkunkskreis und ein Eingriff ist nicht möglich.
Nur vergißt er dabei, daß er allein dafür verantwortlich ist und alleiniges Entscheidungsrecht inne hat.
Wir geben nicht auf und suchen den Weg: "wie geht es trotzdem". Für helfende Ideen bzw. Vorschläge sind wir Ihnen dankbar.


24.02.2016, 12:31

Sehr geehrte Unterstützer der Petition Sonderparkerlaubnis für Handwerks- und Gewerbebetriebe,

auf diesem Wege bedanke ich mich im Namen der FDP Halle, Arbeitskreis Wirtschaft, Energie, Finanzen und im Namen der Kreishandwerkerschaft Halle-Saalekreis für Ihre die Petition unterstützende Unterschrift.
Der nächste Schritt ist die Übergabe der Petition mit allen Unterstützerunterschriften an den Oberbürgermeister der Stadt Halle Herrn Dr. Bernd Wiegand. Ein entsprechendes Schreiben im Namen der Kreishandwerkerschaft und der FDP befindet sich in der Vorbereitung.

Uwe Detloff
AK Wirtschaft FDP Halle


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