Sicherheit

Sofortige Reform der Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter in BW

Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

355 Unterschriften

301 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg

355 Unterschriften

301 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg
  1. Gestartet 02.07.2024
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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25.09.2024, 18:02

Die Petition wurde zur besseren Übersicht angepasst. Außerdem wurde die Anlage korrekt verlinkt, womit diese nicht mehr in den Neuigkeiten gesucht werden muss.


Neuer Petitionstext:

Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind in der Regel Traifbeschäftigte in sogenannten Kommunalen Ordnungsdiensten in den jeweiligen Kommunen in Baden-Württemberg. Sie leisten mit weiteren Akteuren im Land einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ihr Hauptaufgabenbereich ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Präsenz.

Die Aufgaben richten sich nach dem § 31 Abs. 1 DVO PolG BW. Gemäß § 125 Abs. 2 PolG BW haben die Vollzugsbediensteten bei der Erledigung dieser Aufgaben den Status von Polizeibeamten und sind hierin Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.Staatsanwaltschaft (siehe § 2 Nr. 1 StAHiBV BW).

Zuletzt wurde der Aufgabenkatalog am 16. September 1994 aktualisiert. Seit dem sind nun fast 30 Jahre vergangen, ohne dass der Gesetzgeber nötige Anpassungen getroffen hat. Viele Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und wurden nicht ausreichend konkretisiert. Mit den heutigen Gegebenheiten ist der Aufgabenkatalog nicht mehr zeitgemäß und Bedarf einer Reform.

Wir fordern dahingehend folgende Punkte, welche ausführlich in der Anlage konkretisiert sind:

  1. Die Übertragung einer rechtlichen Notkompetenz in Eilsachen (sogenannte Eilzuständigkeit).
  2. Die Aufhebung des "Blaulichtverbotes" für die sofortigeanfallenden ReformAufgabenbereiche.
  3. Im Hinblick auf steigende Bedrohungen mit Messern, die Prüfung der Einführung eines weiteren Distanzmittels als Ausrüstungsgegenstand bei hoher Bedrohungslage.
  4. Festlegung von Standarts bei dem Thema Ausbildung, Ausstattung und Bekleidung.
  5. Die zwingend notwendige Anpassung des Aufgabenkataloges mitan heutige Gegebenheiten.

Die beigefügte und verlinkte Anlage - welche auch unter dem Punkt Neuigkeiten zu finden ist - wird dem Petitionsausschuss und der Anpassung an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen. In der Anlage sind mögliche Beispiele für eine Anpassung genannt, welche dem LandtagLandesregierung freundlichst zur Verfügung gestellt wird. gestellt.



Neue Begründung:

Die innere Sicherheit in Baden-Württemberg kann nur in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit mit allen notwendigen Behörden und Organisationen in Einbezug der tätigen Beamten in diesem Aufgabenbereich erfolgen.

Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind genau wie Beamte der Landespolizei täglich all möglichen ähnlichen Gefahren ausgesetzt. Aufgrund der mangelnden Rechtslage sind sie immer wieder Gegenstand von Widerständen in ihren Maßnahmen und werden dahingehend öfters nicht als legitimer Teil der Exekutive anerkannt. Gerade die Zeit des Coronavirus hat uns die Bedeutung von Kommunalen Ordnungsdiensten aufgezeigt, da ohne diese viele Vorschriften nicht kontrolliert hätten werden können. Die Landeregierung muss hier gegensteuern und unter anderem auch Öffentlichkeitsarbeit zu der Rechtstellung und den Befugnissen von gemeindlichen Vollzugsbediensteten als legitimer Teil der Sicherheitsarchitektur des Landes leisten!

Durch die bestehende Rechtslage aus dem Jahre 1994 sind viele Aufgaben in der heutigen Zeit nicht benannt. Bestehende Aufgaben aus dem Katalog sind nicht ausreichend konkretisiert, wodurch sich die Beschäftigten oft in einer rechtlichen Grauzone befinden und schlimmstenfalls mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen. Die Aufgaben müssen daher unbedingt an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst werden.Wichtigster BestandteilDarunter diesermuss Petition istauch die EinführungPensionierungswelle einerbei sogenanntender Notkomptenz,Landespolizei dieberücksichtigt Aufhebungwerden.

Weitere des Blaulichtverbotes, die Prüfung weiterer Einsatzmittel und die dringend notwendige Anpassung des Aufgabenkataloges. Weitereausführliche Details hierfürzur Begründung bietet die beigefügte achtseitige Anlage.



Neues Zeichnungsende: 01.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 355 (301 in Baden-Württemberg)


24.09.2024, 21:02

Mit dem heutigen Tage, dem 24.09.2024 hat das Innenministerium Baden-Württemberg ein umfassendes Sicherheitspaket beschlossen. Dieses Paket verfolge laut Pressemitteilung des IM folgende Ziele: "Sicherheit stärken, Migration ordnen und der islamistischen Radikalisierung durch mehr Prävention und Aufklärung vorbeugen. Dazu gehören unter anderem eine personelle Stärkung der Polizei und des Verfassungsschutzes, die Einrichtung eines Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrums in Baden-Württemberg (SAT BW), mehr Befugnisse für die Ordnungsbehörden sowie der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)."

Welche und wie viele zusätzlichen Befugnisse Ordnungsbehörden erhalten sollen, konkretisiert das Innenministerium in der Pressemitteilung und der Anlage nicht.

Falls Beschäftigte von gemeindlichen Vollzugsdiensten aktiv entsprechende Waffenverbote kontrollieren sollen, sind dringend entsprechende Ausstattungen und ein erweitertes Einsatztraining notwendig, wofür entsprechende finanzielle Mittel den Kommunen zur Verfügung stehen müssen. Die Ausführung von bundes- und landesrechtlicher Vorschriften darf beim Thema Sicherheit nicht an der Finanzierung scheitern.

Presseartikel des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 24.09.2024:
im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umfassendes-sicherheitspaket-beschlossen-1



04.08.2024, 15:20

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

leider ist mir in der Anlage zur Petition ("Änderungsvorschläge für den gemeindlichen Vollzugsdienst in BW", siehe weiter unten bei Neuigkeiten) ein kleiner Fehler unterlaufen. Demnach hat ein aufmerksamer Leser auf Seite 5 unter dem Punkt 4. Ausbildung bemängelt, dass der kurze GVD Lehrgang der Verwaltungsakademie (VWA) gemeint sei. Dies ist jedoch so natürlich nicht gemeint. Die Grundlage für eine gute Ausbildung von städtischen Vollzugskräften sollte der Fortbildungslehrgang zum Kommunalen Ordnungsdienst der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg (VS) sein.

Der Lehrgang findet aktuell jedes Jahr ab März durch und wird durch erfahrene Dozenten der öffentlichen Verwaltung und der Landespolizei durchgeführt. Eine Übersicht zum Lehrgang erhalten Sie hier: www.verwaltungsschule-bw.de/veranstaltungen/ausbildung/15303/fbl-zum-kommunalen-ordnungsdienst-vollzeit

Fallen Ihnen in der Anlage mögliche Fehler auf, so kann dies selbstverständlich jederzeit berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Luka Miljevic



15.07.2024, 17:36

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir haben bisher innerhalb kürzester Zeit 292 Unterschriften für diese Petition erhalten. Unter Berücksichtigung der Komplexität des Themas, ist dies bereits ein guter Erfolg. Ich möchte mich daher bereits an alle bedanken, die ihr Umfeld über die Erstellung der Petition unterrichtet haben, als auch an alle, die bereits ihre Unterschrift zur Unterstützung des Anliegens abgegeben haben.

Nichtsdestotrotz benötigen wir mehr Unterschriften, damit der Petitionsausschuss und der Landtag das Anliegen ernst genug nehmen. Wir haben in Baden-Württemberg 1.101 Gemeinden. Hiervon verfügt nicht jede Kommune über einen KOD / GVD. Würden wir also schon alleine mindestens 500 Unterschriften erzielen, wäre dies eine gute Grundlage für einen Erfolg der Petition.

Dahingehend bitte ich Sie diese Petition weiter unter Kolleginnen und Kollegen zu streuen, damit wir entsprechend Druck auf den Landtag ausüben und öffentliches Interesse an diesem Thema bekunden können. Der Einsatz von Kolleginnen und Kollegen zur EM-Zeit, vor allem der des städtischen Vollzugsdienstes Stuttgart, zeigt umso mehr, dass der Verzicht auf uns durch die Politik undenkbar wäre und nötige Anpassungen zu treffen sind.

Nur gemeinsam können wir es schaffen, möglichst gute Arbeitsbedingungen und eine sichere Zukunft in unserem Beruf zu schaffen.

Beste Grüße aus Tübingen
Luka Miljevic



03.07.2024, 13:51




Neues Zeichnungsende: 01.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 147 (128 in Baden-Württemberg)


03.07.2024, 13:49




Neues Zeichnungsende: 01.01.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 147 (128 in Baden-Württemberg)



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