hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg den Eingang der Petition schriftlich bestätigt hat und die Angelegenheit thematisieren wird.
Zunächst holt sich der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Innenministeriums ein. Anschließend wird darüber beraten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag zur Entscheidung über die Angelegenheit abgegeben.
Sobald diese Beschlussempfehlung vorliegt, erfolgt vom Petitionsausschuss die schriftliche Mitteilung über die Erledigung, über welche Sie selbstverständlich informiert werden.
Hoffen wir auf ein positives Ergebnis für alle Beteiligten.
Silvester steht vor der Tür. Wenige Stunden trennen uns vom Neujahr. Anhand der politischen Lage wird auch dieses Jahr eine hohe Präsenz von Polizeikräften gefordert. Da die Landespolizeien diese Aufgabe alleine nicht mehr stemmen können, sind Kommunale Ordnungsdienste immer mehr gefragt. Für viele Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies daher heute arbeiten zu müssen, auch wenn den meisten die nötigen rechtlichen Zuständigkeiten fehlen. Bedrohungen, Beleidigungen und schlimmstenfalls auch körperliche Attacken oder Angriffe durch Böller und Raketen sind leider vorprogrammiert. Der KOD agiert quasi als öffentlich-rechtlicher Sicherheitsdienst, welchem die nötigen Befugnisse zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fehlen. Hierdurch werden Beschäftigte nicht nur weniger ernst genommen, sondern auch gezielt provoziert und angegriffen. Ein Armutszeugnis und eine große Belastung für jeden einzelnen Beschäftigten.
Die Organisation "AMBOSafe" hat zu Angriffen auf Bedienstete von Kommunalen Ordnungsdiensten ein übersichtliches Schaubild erstellt. Es stellt sich die Frage: Wer kümmert sich um die Sicherheit der städtischen Vollzugsbediensteten? Ist ihre körperliche Unversehrtheit weniger Wert, als die anderer BOS-Organisationen? Auch die Kolleginnen und Kollegen des Rettungsdienstes stellen sich höchstwahrscheinlich dieselbe Frage.
Hierbei geht es nicht nur um eine entsprechende Ausstattung der Bediensteten um sich und Andere schützen zu können, sondern auch um die notwendigen rechtlichen Normen, die zum Schutz der einzelnen Bediensteten dringend erforderlich sind.
Weiterhin stellt AMBOSafe daher in einer Ausarbeitung zum Thema "Angriffe auf MitarbeiterInnen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" klare Daten zur Verfügung. Demnach heißt es unter anderem: "Hinsichtlich der Prävalenzen ließ sich feststellen, dass Mitarbeitende von Verkehrsunternehmen, der Kommunalen Ordnungsdienste und der Notaufnahme vergleichsweise hohen Angriffsprävalenzen bezogen auf verbale und physische Gewalt, aber auch andere Behinderungen wie Sachbeschädigung oder Diebstahl im Einsatzkontext aufweisen" (edocs.tib.eu/files/e01fb24/1882459156.pdf).
Wir sind daher Zeugen einer Entwicklung, welche sich Jahr zu Jahr leider verschlimmert. Im Hinblick auf die Pensionierungswellen in den Landespolizeien, aber auch den immer größer werdenden Personalmangel, wird es höchste Zeit die gesetzlichen Vorschriften an die realen Verhältnisse in heutiger Zeit anzupassen.
Hoffentlich findet diese Petition bei den politischen Veranwortlichen im Jahr 2025 ein offenes Ohr mit der ausdrücklichen Bitte maßvoll über alle Punkte zu debatieren und möglichst zeitnah eine Entscheidung hierüber zu treffen.
Allen Kolleginnen und Kollegen aus allen BOS-Organisationen wird ein guter, möglichst stressfreier und ruhiger Rutsch in das neue Jahr 2025 gewünscht! Stay safe.
Die Petition wurde zur besseren Übersicht angepasst. Außerdem wurde die Anlage korrekt verlinkt, womit diese nicht mehr in den Neuigkeiten gesucht werden muss.
Neuer Petitionstext:
Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind in der Regel Traifbeschäftigte in sogenannten Kommunalen Ordnungsdiensten in den jeweiligen Kommunen in Baden-Württemberg. Sie leisten mit weiteren Akteuren im Land einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ihr Hauptaufgabenbereich ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Präsenz.
Die Aufgaben richten sich nach dem § 31 Abs. 1 DVO PolG BW. Gemäß § 125 Abs. 2 PolG BW haben die Vollzugsbediensteten bei der Erledigung dieser Aufgaben den Status von Polizeibeamten und sind hierin Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.Staatsanwaltschaft (siehe § 2 Nr. 1 StAHiBV BW).
Zuletzt wurde der Aufgabenkatalog am 16. September 1994 aktualisiert. Seit dem sind nun fast 30 Jahre vergangen, ohne dass der Gesetzgeber nötige Anpassungen getroffen hat. Viele Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und wurden nicht ausreichend konkretisiert. Mit den heutigen Gegebenheiten ist der Aufgabenkatalog nicht mehr zeitgemäß und Bedarf einer Reform.
Wir fordern dahingehend folgende Punkte, welche ausführlich in der Anlage konkretisiert sind:
Die Übertragung einer rechtlichen Notkompetenz in Eilsachen (sogenannte Eilzuständigkeit).
Die Aufhebung des "Blaulichtverbotes" für die sofortigeanfallenden ReformAufgabenbereiche.
Im Hinblick auf steigende Bedrohungen mit Messern, die Prüfung der Einführung eines weiteren Distanzmittels als Ausrüstungsgegenstand bei hoher Bedrohungslage.
Festlegung von Standarts bei dem Thema Ausbildung, Ausstattung und Bekleidung.
Die zwingend notwendige Anpassung des Aufgabenkataloges mitan heutige Gegebenheiten.
Die beigefügte und verlinkte Anlage - welche auch unter dem Punkt Neuigkeiten zu finden ist - wird dem Petitionsausschuss und der Anpassung an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen. In der Anlage sind mögliche Beispiele für eine Anpassung genannt, welche dem LandtagLandesregierung freundlichst zur Verfügung gestellt wird. gestellt.
Neue Begründung:
Die innere Sicherheit in Baden-Württemberg kann nur in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit mit allen notwendigen Behörden und Organisationen in Einbezug der tätigen Beamten in diesem Aufgabenbereich erfolgen.
Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind genau wie Beamte der Landespolizei täglich all möglichen ähnlichen Gefahren ausgesetzt. Aufgrund der mangelnden Rechtslage sind sie immer wieder Gegenstand von Widerständen in ihren Maßnahmen und werden dahingehend öfters nicht als legitimer Teil der Exekutive anerkannt. Gerade die Zeit des Coronavirus hat uns die Bedeutung von Kommunalen Ordnungsdiensten aufgezeigt, da ohne diese viele Vorschriften nicht kontrolliert hätten werden können. Die Landeregierung muss hier gegensteuern und unter anderem auch Öffentlichkeitsarbeit zu der Rechtstellung und den Befugnissen von gemeindlichen Vollzugsbediensteten als legitimer Teil der Sicherheitsarchitektur des Landes leisten!
Durch die bestehende Rechtslage aus dem Jahre 1994 sind viele Aufgaben in der heutigen Zeit nicht benannt. Bestehende Aufgaben aus dem Katalog sind nicht ausreichend konkretisiert, wodurch sich die Beschäftigten oft in einer rechtlichen Grauzone befinden und schlimmstenfalls mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen. Die Aufgaben müssen daher unbedingt an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst werden.WichtigsterBestandteilDarunter diesermuss Petition istauch die EinführungPensionierungswelle einerbei sogenanntender Notkomptenz,Landespolizei dieberücksichtigt Aufhebungwerden.
Weitere des Blaulichtverbotes, die Prüfung weiterer Einsatzmittel und die dringend notwendige Anpassung des Aufgabenkataloges. Weitereausführliche Details hierfürzur Begründung bietet die beigefügte achtseitige Anlage.
Neues Zeichnungsende: 01.01.2025 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 355 (301 in Baden-Württemberg)
Mit dem heutigen Tage, dem 24.09.2024 hat das Innenministerium Baden-Württemberg ein umfassendes Sicherheitspaket beschlossen. Dieses Paket verfolge laut Pressemitteilung des IM folgende Ziele: "Sicherheit stärken, Migration ordnen und der islamistischen Radikalisierung durch mehr Prävention und Aufklärung vorbeugen. Dazu gehören unter anderem eine personelle Stärkung der Polizei und des Verfassungsschutzes, die Einrichtung eines Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrums in Baden-Württemberg (SAT BW), mehr Befugnisse für die Ordnungsbehörden sowie der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)."
Welche und wie viele zusätzlichen Befugnisse Ordnungsbehörden erhalten sollen, konkretisiert das Innenministerium in der Pressemitteilung und der Anlage nicht.
Falls Beschäftigte von gemeindlichen Vollzugsdiensten aktiv entsprechende Waffenverbote kontrollieren sollen, sind dringend entsprechende Ausstattungen und ein erweitertes Einsatztraining notwendig, wofür entsprechende finanzielle Mittel den Kommunen zur Verfügung stehen müssen. Die Ausführung von bundes- und landesrechtlicher Vorschriften darf beim Thema Sicherheit nicht an der Finanzierung scheitern.
leider ist mir in der Anlage zur Petition ("Änderungsvorschläge für den gemeindlichen Vollzugsdienst in BW", siehe weiter unten bei Neuigkeiten) ein kleiner Fehler unterlaufen. Demnach hat ein aufmerksamer Leser auf Seite 5 unter dem Punkt 4. Ausbildung bemängelt, dass der kurze GVD Lehrgang der Verwaltungsakademie (VWA) gemeint sei. Dies ist jedoch so natürlich nicht gemeint. Die Grundlage für eine gute Ausbildung von städtischen Vollzugskräften sollte der Fortbildungslehrgang zum Kommunalen Ordnungsdienst der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg (VS) sein.
wir haben bisher innerhalb kürzester Zeit 292 Unterschriften für diese Petition erhalten. Unter Berücksichtigung der Komplexität des Themas, ist dies bereits ein guter Erfolg. Ich möchte mich daher bereits an alle bedanken, die ihr Umfeld über die Erstellung der Petition unterrichtet haben, als auch an alle, die bereits ihre Unterschrift zur Unterstützung des Anliegens abgegeben haben.
Nichtsdestotrotz benötigen wir mehr Unterschriften, damit der Petitionsausschuss und der Landtag das Anliegen ernst genug nehmen. Wir haben in Baden-Württemberg 1.101 Gemeinden. Hiervon verfügt nicht jede Kommune über einen KOD / GVD. Würden wir also schon alleine mindestens 500 Unterschriften erzielen, wäre dies eine gute Grundlage für einen Erfolg der Petition.
Dahingehend bitte ich Sie diese Petition weiter unter Kolleginnen und Kollegen zu streuen, damit wir entsprechend Druck auf den Landtag ausüben und öffentliches Interesse an diesem Thema bekunden können. Der Einsatz von Kolleginnen und Kollegen zur EM-Zeit, vor allem der des städtischen Vollzugsdienstes Stuttgart, zeigt umso mehr, dass der Verzicht auf uns durch die Politik undenkbar wäre und nötige Anpassungen zu treffen sind.
Nur gemeinsam können wir es schaffen, möglichst gute Arbeitsbedingungen und eine sichere Zukunft in unserem Beruf zu schaffen.