11.06.2013, 22:20
Liebe Unterstützer unserer Petition
Wir gaben inzwischen über 3000 Unterschriften gesammelt und sicherlich werden es nach dem Hochwasser noch viele mehr. Es gibt Neuigkeiten und diese haben zur Folge, dass auch unsere Strategie überdacht werden muss:
Die Verordnung ist publiziert und somit rechtskräftig. Lest das ganz genau durch. www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/1bpp/page/bssahprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=11&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulEPlVST2013rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Es gibt da diverse weitere heikle Punkte und was nach 2019 noch an Verschärfungen dazu kommt, darüber lässt sich nur spekulieren. Mit dieser Verordnung hat sich das Land die Handhabe geschaffen, die Kleinschulen bis 2017 völlig von der Landkarte zu streichen und eine Neueröffnung wird nur bewilligt, wenn mindestens Zweizügigkeit = 160 garantiert ist. Somit kann man auch ablesen, wohin die Reise der anderen Schulen nach 2019 gehen wird…
Eine Änderung dieser Situation ist nur möglich, wenn dieses Gesetz angefochten, respektive via Volksbegehren ein neues Gesetz eingebracht wird. Die Hürden sind hoch, aber man könnte folgenden Weg beschreiten:
1. Alle gefährdeten Standorte beginnen lokale facebook-Gruppen oder Seiten (Rettung der Schule……….ST) zu bilden und versuchen, durch gutes Pflegen der Gruppe, aktuellen Infos aus dem Dorf und Schule, auf Mitglieder zu kommen, die Petition zu unterstützen, welche als Warnschuss nach Magdeburg zu verstehen ist. Je mehr Unterschriften, desto lauter der Knall, denn, und darauf müsste in der Gruppe hingearbeitet werden:
2. 2014 muss ein Volksbegehren folgen. Nur damit können wir die Dinge ändern.
3. Ein Volksbegehren muss mit einem ausgearbeiteten, begründeten Gesetzentwurf eingereicht, und wenn er nicht bereits auf einer Volksinitiative basiert, von mindestens 8.000 beteiligungsberechtigten Personen (Personen, die in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der angegebenen Meldebehörde ihre Hauptwohnung haben) unterzeichnet werden.
4. Wird das Begehren genehmigt, so müssen innerhalb von sechs Monaten mindestens elf Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Das alles kann nur erreicht werden, wenn eine Feinvernetzung stattfindet, also lokale Elterngruppen, welche sich dann, wenn es um die Unterschriften geht, auch reinhängen. Das ist nicht unmöglich, überlegt: 120-180 gefährdete Standorte, jeweils 1000 Unterschriften... Geradezu ein Musterbeispiel ist die Elterninitiative Löderburg: www.facebook.com/pages/Rettet-die-Grundschule-L%C3%B6derburg-rettet-unser-Dorf/566153480073338?fref=ts
Es hängt also maßgeblich davon ab, wie stark in den einzelnen Orten Initiativen ergriffen werden, wobei sich mit Vorteil die Gruppengründer auch in unsere Gruppe einloggen sollten, um aktuell Infos verteilen oder erhalten zu können. www.facebook.com/groups/490349781031783/
Zum Schluss sei auch das gesagt: Bisher sind wir eine kleine Gruppe, welche sich zu diesem Thema engagiert. Wir stellen Plattform zur Verfügung, halten diese aktuell und bieten die Möglichkeit, sich hier auszutauschen. WIR werden jedoch kein Bürgerbegehren durchdrücken, dazu braucht es das Engagement der direkt Betroffenen und zwar über ihr unmittelbares Umfeld hinaus. Jetzt, mit der Petition und noch viel mehr bei einem allfälligen Bürgerbegehren 2014.
Wie war das nochmals mit dem Leitspruch: “Wir sind das Volk!“ ?